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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.08.2000

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.06.2000 - 8 B 98.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7710
BVerwG, 06.06.2000 - 8 B 98.00 (https://dejure.org/2000,7710)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.2000 - 8 B 98.00 (https://dejure.org/2000,7710)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - 8 B 98.00 (https://dejure.org/2000,7710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie gestützt auf die Divergenzrüge - Grundlagen einer unlauteren Machenschaft in Gestalt einer Nötigung bei gleichzeitigem Machtmißbrauch in den Fällen des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 3
    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; unlautere Machenschaft; Ausreiseverkauf; Veräußerungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZOV 2001, 55
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2000 - 8 B 98.00
    Das angefochtene Urteil weicht nicht ab von den in der Beschwerde genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191, und vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 13.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 3 S. 9).

    Das für den Tatbestand der Nötigung wie des Machtmißbrauchs gleichermaßen erforderliche Element der Rechtswidrigkeit des staatlichen Vorgehens ergibt sich im Regelfall daraus, daß das Recht der DDR keine Pflicht zur Veräußerung begründete (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95

    Offene Vermögensfragen - Ausreisebedingter Gebäudeverkauf keine unlautere …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2000 - 8 B 98.00
    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausführt, liegt jedoch dann grundsätzlich keine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG vor, wenn der Zwang zur Eigentumsaufgabe von der Rechtsordnung der DDR gedeckt war (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 86 S. 262 ).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 13.98

    Unlautere Machenschaft; Ausreise aus der DDR; ausreisebedingte …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2000 - 8 B 98.00
    Das angefochtene Urteil weicht nicht ab von den in der Beschwerde genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191, und vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 13.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 3 S. 9).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …

    So ist die Aufzählung "Verkauf, Schenkung oder Verzicht" in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Fällen des ausreisebedingten Verlustes von Grundstücken und Gebäuden (vgl. u.a. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 , vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131 S. 401 und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4 S. 13 sowie Beschlüsse vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14…, vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz a.a.O. Nr. 15 …und vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 117.01 - Buchholz a.a.O. Nr. 26) ersichtlich nicht abschließend gemeint.
  • KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03

    Mauer- und Grenzgrundstücke im Beitrittsgebiet: Verneinung eines Anspruchs gegen …

    Auch wenn der Zweck der Enteignung der Mauergrundstücke nach bundesdeutschen Rechtsvorstellungen schweres Unrecht darstellte, ist zu berücksichtigen, dass die Enteignung gemäß § 10 des Verteidigungsgesetzes der DDR von der Rechtsordnung der DDR gedeckt war (vgl. BVerwG, VIZ 1995, 161; VIZ 1997, 684; ZOV 2001, 55).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. VIZ 1995, 161; ZOV 2001, 55) sind Enteignungen für die Errichtung der Sperranlagen auf der Grundlage des § 10 des Verteidigungsgesetzes von 1961 generell nicht als unlautere Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG anzusehen, auch wenn die Sperranlagen "sinnfälliger Ausdruck des Unrechtsregimes in der früheren DDR" waren.

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …

    In den Fällen des ausreisebedingten Verlustes von Grundstücken und Gebäuden ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 , vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131 S. 401 und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4 S. 13 sowie Beschlüsse vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14…, vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz a.a.O. Nr. 15 …und vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 117.01 - Buchholz a.a.O. Nr. 26) eine unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung und gleichzeitig eines Machtmissbrauchs dann gegeben, wenn staatliche Stellen die Erteilung der Genehmigung zur ständigen Ausreise von der vorherigen Aufgabe des Grundeigentums durch Verkauf, Schenkung oder Verzicht abhängig gemacht haben.
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 32.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; Gesamtverzicht auf bebaute …

    c) Das für den Tatbestand der Nötigung erforderliche Element der Rechtswidrigkeit des behördlichen Verlangens (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 und Beschluss vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14) ergibt sich im Regelfall daraus, dass das Recht der DDR keine Verpflichtung zur Erklärung eines Gesamtverzichts begründete (vgl. Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 Nr. 101 S. 306 und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende …

    c) Das für den Tatbestand der Nötigung erforderliche Element der Rechtswidrigkeit des behördlichen Verlangens (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14 S. 44) liegt darin begründet, dass das Verlangen nach einem umfassenden Verzicht weder von der Rechts- oder Verwaltungspraxis der DDR noch im Hinblick auf die besonderen Umstände des vorliegenden Falls gerechtfertigt war (…Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - a.a.O. S. 308).
  • BVerwG, 26.06.2001 - 8 B 117.01

    Wetzenstein-Ollenschläger muss Villa in Berlin-Mahlsdorf zurückgeben

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 , vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131 S. 401 und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4 S. 13 sowie Beschlüsse vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14 und vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 15) ist eine unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung und gleichzeitig eines Machtmissbrauchs in den Fällen des ausreisebedingten Verlustes von Grundstücken und Gebäuden dann gegeben, wenn staatliche Stellen die Erteilung der Genehmigung zur ständigen Ausreise von der vorherigen Aufgabe des Grundeigentums durch Verkauf, Schenkung oder Verzicht abhängig gemacht haben.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 5.00   

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https://dejure.org/2000,14519
BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 5.00 (https://dejure.org/2000,14519)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.2000 - 7 C 5.00 (https://dejure.org/2000,14519)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 2000 - 7 C 5.00 (https://dejure.org/2000,14519)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Unternehmens nebst mehreren Flurstücken - Klagebefugnis einer beigeladenen Verfügungsberechtigten - Restitution eines Flurstücks als Unternehmensrest - Verlust der Unternehmenszugehörigkeit - Rückübertragung eines Unternehmensrests

  • grundeigentum-verlag.de

    VermG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1, Abs. 6 a Satz 1; VwGO § 42 Abs. 2
    Rückübertragung einer Ziegelei; Volkseigentum; Teilbescheid

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2001, 55
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 84.99

    Restitution; Eigenheim; Teilbescheid; Feststellung Berechtigter; Bestandskraft; …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 5.00
    Der Verfügungsberechtigte ist gegen einen Teilbescheid klagebefugt, in dem die vermögensrechtliche Berechtigung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 VermG) festgestellt und die Frage der Rückübertragung einer späteren Entscheidung vorbehalten wird (wie Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).

    Wie der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - (zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt) im Einzelnen dargelegt hat, kann der am Restitutionsverfahren beteiligte Verfügungsberechtigte einen bestandskräftig gewordenen Teilbescheid über die Berechtigung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 VermG) im Rahmen eines späteren Rechtsstreits über die Rückübertragung regelmäßig nicht mehr in Frage stellen.

    In derartigen Sonderlagen hat der Senat eine Anfechtungslast des Verfügungsberechtigten verneint und ihm für den Fall, dass der Berechtigte sein Begehren auf Rückübertragung weiter verfolgt, die einem Anschlussrechtsmittel vergleichbare Befugnis zuerkannt, die Feststellung der Berechtigung im Rahmen der auf Rückübertragung des Vermögenswerts gerichteten Klage erstmals anzufechten (vgl. die Rechtsprechungsnachweise im Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96

    Keine Rückgabe sogenannter weggeschwommener Unternehmensgrundstücke

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 5.00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Gegenstände des Unternehmensvermögens, die nach der Verstaatlichung des Unternehmens ihre Unternehmenszugehörigkeit verloren haben, nicht zurückzuübertragen (vgl. Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92; Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 -, RGV D V 115); für den Bereich der hier gegebenen Restitution von Unternehmensresten hat der Gesetzgeber dies mittlerweile ausdrücklich klargestellt (§ 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG).

    Das bedeutet für die Unternehmensresterestitution, dass sich die nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG beanspruchten Gegenstände zum Zeitpunkt der Stilllegung des Unternehmens noch im Betriebsvermögen befunden haben müssen und "weggeschwommene" Vermögensgegenstände auch nach dieser Vorschrift nicht verlangt werden können (vgl. Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 -, a.a.O., S. 94 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 27.10.1998 - 7 C 35.97
    Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 5.00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Gegenstände des Unternehmensvermögens, die nach der Verstaatlichung des Unternehmens ihre Unternehmenszugehörigkeit verloren haben, nicht zurückzuübertragen (vgl. Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92; Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 -, RGV D V 115); für den Bereich der hier gegebenen Restitution von Unternehmensresten hat der Gesetzgeber dies mittlerweile ausdrücklich klargestellt (§ 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG).
  • BVerwG, 30.07.2010 - 8 B 125.09

    Teilbarkeit eines Verwaltungsakts; Beseitigung der Unanfechtbarkeit durch …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 = Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 26 und vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 28) kann der am Restitutionsverfahren beteiligte Verfügungsberechtigte einen bestandskräftig gewordenen Teilbescheid über die Berechtigung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG im Rahmen eines späteren Rechtsstreits über die Rückübertragung grundsätzlich nicht mehr in Frage stellen.
  • BVerwG, 23.09.2015 - 8 C 9.14

    Erlösauskehr; Vermögensgegenstand; Vermögenswert; Unternehmensresterestitution; …

    Auch der restitutionsrechtliche Konnexitätsgrundsatz, der eine Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand verlangt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - 8 B 31.10 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 78 Rn. 11; Urteil vom 24. August 2000 - 7 C 5.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 28 S. 19;… Nolting, in: Kimme (Hrsg.), Offene Vermögensfragen, Stand 2009, § 6 VermG Rn. 388), spricht nicht für, sondern gegen eine erweiternde Auslegung.
  • BVerwG, 25.04.2001 - 8 C 5.00

    Unternehmensrestitution; Teilbescheid; Berechtigtenfeststellung; Klagebefugnis …

    Die mit einem derartigen Bescheid getroffene Feststellung, dass der beanspruchte Vermögenswert von einer Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG betroffen ist, entfaltet mithin auch ihm gegenüber Rechtswirkungen, die er nur durch Anfechtung beseitigen kann (Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 , = Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 26, Urteile vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 - (bisher unveröffentlicht) und BVerwG 7 C 6.00 - VIZ 2000, 715).
  • BVerwG, 06.07.2001 - 7 B 165.00

    Voraussetzungen für die Beseitigung von einer für die Ausgangsbehörde …

    Darüber hinaus weicht das Urteil des Verwaltungsgerichts von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - (BVerwGE 111, 129) sowie vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 - (VIZ 2001, 145) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 19.10.2005 - 7 B 87.05

    Eigenschaft eines Flurstücks als weggeschwommener Vermögensgegenstand eines …

    Auf der Grundlage dieser Würdigung ist nicht zweifelhaft, dass nach der in dem Teilbescheid ausgesprochenen Feststellung das Flurstück von einer Schädigungsmaßnahme betroffen ist und diese Feststellung der Klägerin gegenüber nachteilige Rechtswirkungen entfaltet, die sie nur durch Anfechtung hätte beseitigen können (Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 ; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 28 S. 16 ).
  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 9.00

    Überleitung eines Unternehmens in Volkseigentum als Schädigungsmaßnahme im Sinne …

    Der Senat hat dazu in seinem Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 - Folgendes ausgeführt:.
  • VG Cottbus, 15.05.2014 - 1 K 526/12

    Rückübertragungsrecht

    Anders verhält es sich nur, wenn dem Verfügungsberechtigten ausnahmsweise für die Anfechtung der Berechtigtenfeststellung das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn mit der Feststellung der Berechtigung zugleich der Rückübertragungsanspruch abgelehnt worden ist und daher nachteilige Wirkungen für den Verfügungsberechtigten nicht erkennbar sind, weil die in der Berechtigtenfeststellung enthaltene Beschwer durch den gleichzeitigen Ausspruch des Restitutionsausschlusses der Sache nach überholt wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 -, BVerwGE 111, 129, juris Rn. 12 f.; BVerwG, Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 -, Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 28, juris Rn. 9 f.; BVerwG…, Urteil vom 25. April 2001 - BVerwG 8 C 5.00 -, Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 32, juris Rn. 21 f.).
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