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Weitere Entscheidung unten: OVG Brandenburg, 10.04.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5095
BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03 (https://dejure.org/2003,5095)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.2003 - 8 B 32.03 (https://dejure.org/2003,5095)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 (https://dejure.org/2003,5095)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VwGO § 86 Abs. 2, § 108 Abs. 1 Satz 2
    Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift; Entscheidungsgründe.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 86 Abs. 2, § 108 Abs. 1 Satz 2
    Ablehnung; Begründung; Entscheidungsgründe; Förmlicher Beweisantrag; Sitzungsniederschrift

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 2; ; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Fehlen der Begründung für die Ablehnung eines förmlichen Beweisantrags in einer Sitzungsniederschrift; Wiedergabe der Gründe für die Ablehnung eines förmlichen Beweisantrags in den Entscheidungsgründen des Urteils; Ablehnung eines Beweisantrags; Darlegung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO § 86 Abs. 2, § 108 Abs. 1 Satz 2
    Ablehnung eines förmlichen Beweisantrags; Beweisantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 2 § 108 Abs. 1 S. 2
    Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift; Entscheidungsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2003, 273
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03
    Weiter hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es gegen die Begründungspflicht (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO) verstößt, wenn das Tatsachengericht das Ergebnis seiner Abwägung nicht in den Entscheidungsgründen in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise darlegt (Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 102 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 32.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; Gesamtverzicht auf bebaute …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03
    Im Übrigen entspricht es auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, im Vermögensrecht vom Buchgrundstück auszugehen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 Nr. 31 S. 88 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 8 B 148.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel durch Unterlassen der Beiziehung eines …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03
    Auch die Begründung des Tatsachengerichts für die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens wegen eigener ausreichender Sachkenntnis muss in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise dargelegt werden (Beschluss vom 19. November 1998 - BVerwG 8 B 148.98 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 19 S. 55 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.1999 - 8 B 150.98
    Auszug aus BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03
    So entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass es im Rahmen des Verfahrens nach § 130 a VwGO zwar keiner Vorabentscheidung über einen gestellten Beweisantrag bedarf, dass aber aus den Entscheidungsgründen des Beschlusses ersichtlich sein muss, dass das Tatsachengericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und seine Beweisanträge vorher auf ihre Rechtserheblichkeit geprüft hat (vgl. u.a. Beschluss vom 19. April 1999 - BVerwG 8 B 150.98 - Buchholz 310 § 130 a Nr. 37 S. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss; …

    Soweit das Gericht die Erhebung eines beantragten Beweises mangels Entscheidungserheblichkeit ablehnt, muss es seine Rechtsauffassung in der mündlichen Verhandlung nicht im Einzelnen darlegen; dies kann es vielmehr den schriftlichen Entscheidungsgründen vorbehalten (…Beschlüsse vom 14. April 2011 - BVerwG 4 B 77.09 - juris Rn. 90 und vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57).
  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18

    Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der …

    Mit einer - im Streitfall ausweislich des Protokolls gegebenen - kurzen mündlichen Begründung ist dem § 86 Abs. 2 VwGO zunächst Genüge getan (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 15 f. …und vom 29. Dezember 2010 - 7 B 6.10 - Buchholz 406.25 § 10 BImSchG Nr. 6 Rn. 30.).

    Unterbleibt dies, liegt darin ein Verstoß gegen die Begründungspflicht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 15 f. …und vom 29. Dezember 2010 - 7 B 6.10 - Buchholz 406.25 § 10 BImSchG Nr. 6 Rn. 30).

  • BVerwG, 29.12.2010 - 7 B 6.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage; …

    Unterbleibt dies, liegt darin ein Verstoß gegen die Begründungspflicht nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (im Anschluss an den Beschluss vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 = juris Rn. 7).

    Unterbleibt dies, liegt darin ein Verstoß gegen die Begründungspflicht nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (Beschluss vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 = juris Rn. 7).

    Rn. 37 Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, die in der mündlichen Verhandlung erfolgte Ablehnung der 13 Beweisanträge der Kläger daraufhin nachzuvollziehen, ob die Beweisanträge ausgehend von der Rechtsauffassung des Gerichts nach dem Akteninhalt zulässigerweise hätten abgelehnt werden dürfen (Beschluss vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

    Soweit das Gericht die Erhebung eines beantragten Beweises mangels Entscheidungserheblichkeit ablehnt, muss es seine Rechtsauffassung in der mündlichen Verhandlung nicht im Einzelnen darlegen; dies kann es vielmehr den schriftlichen Entscheidungsgründen vorbehalten (Beschluss vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57).

    Ein Verstoß gegen die in § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO normierte Verpflichtung der Gerichte, die Begründung für die Zurückweisung von Beweisanträgen in den Entscheidungsgründen darzulegen, soweit dies nicht bereits durch Aufnahme in die Sitzungsniederschrift geschehen ist (Beschluss vom 10. Juni 2003 a.a.O.), ist damit von vornherein nicht dargetan.

  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv …

    Dagegen spricht auch, dass die Ablehnung eines Beweisantrages nach § 86 Abs. 2 VwGO zwar vor Verkündung des Urteils durch zu begründenden Beschluss zu erfolgen hat, weder das Gesetz noch die Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 4 B 69/03 -, nach JURIS) jedoch eine schriftliche und ins Protokoll aufzunehmende Begründung fordert, diese vielmehr auch - wie im vorliegenden Fall geschehen - zunächst nur mündlich erfolgen kann und schriftlich (zum Zweck der Nachprüfbarkeit in der Rechtsmittelinstanz) erst in den späteren Urteilsgründen nachgeholt werden muss (so BVerwG, BayVBl. 2004, 94 f.).
  • BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20

    Zur Vermutung der Einhaltung des Standes der Technik bei der Bestimmung des …

    Mit der - nach § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 2, 3 und 5 ZPO nicht zwingend erforderlichen - Aufnahme der wesentlichen Begründungserwägungen in die Sitzungsniederschrift oder deren Anlage (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. August 2003 - 4 B 69.03 - juris Rn. 4) sind diese aktenkundig gemacht und - auch ohne diesbezügliche Ausführungen in den Urteilsgründen - hinreichende Grundlage für eine revisionsgerichtliche Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 07.01.2019 - 7 B 16.18

    Anspruch auf Ergreifung von Lärmschutzmaßnahmen

    Unterbleibt die Protokollierung der Begründung in der mündlichen Verhandlung, müssen die entsprechenden Gründe Eingang in die Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils finden (BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 16).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09

    Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Amtsermittlungspflicht; Sachaufklärung; …

    Die Begründung für das Vorliegen eigener ausreichender Sachkenntnis muss vom Tatsachengericht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise dargelegt werden (Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 S. 2 und vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 16, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

    Die Begründung für das Vorliegen eigener ausreichender Sachkenntnis muss vom Tatsachengericht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise dargelegt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 S. 1 f. m.w.N. und vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 16 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 1 A 1460/21

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehör; Rechtliches …

    Rn. 19 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 -, juris, Rn. 7, und vom 27. August 2003 - 4 B 69.03 -, juris, Rn. 4.
  • BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 16.20

    Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit …

  • VGH Bayern, 04.09.2019 - 11 ZB 19.1685

    Klagebefugnis für eine allgemeine Leistungsklage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2022 - 19 A 1736/21

    Aufnahme der Angabe der Ablehnung eines Beweisantrags durch begründeten Beschluss …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2016 - 8 A 2710/13

    Planübergreifender Drittschutz durch Festsetzungen in Bebauungsplänen zugunsten …

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22

    Anfoderungen an die Darlegung eines Gehörsverstoßes aufgrund der Ablehnung von …

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.12.2022 - 2 LA 40/20

    Asylrecht: Zulassung der Berufung wegen Gehörsverletzung durch Ablehnung eines …

  • VG Frankfurt/Oder, 01.02.2013 - 5 K 1099/10

    Naturschutzrecht; Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 8 A 10899/04

    Verwendung unzulässiger Brennstoffe bei Kleinfeuerungsanlagen; bauaufsichtliches …

  • BVerwG, 20.01.2004 - 7 B 118.03

    Notwendige Baukennziffern für Bauvorhaben - Vorgesehene Baumaßnahme für …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2019 - 1 L 61/17

    Ingangsetzen der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG

  • BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13

    Einwirken der Erschütterungen von der A 3 auf ein Wohnhaus i.R.d. Beweisantrags …

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 4 LB 212/12

    Kostenerstattung eines sierra-leonischen Staatsangehörigen bzgl. seiner …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2011 - 13 A 1975/11

    Aufnahme der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages in ein …

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2024 - 2 LA 3/23

    Anforderungen an die Erfüllung der Begründungspflicht für eine Ablehung von …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2021 - 1 L 60/20

    Ablehnung eines Beweisantrags

  • OVG Sachsen, 24.07.2014 - A 1 A 303/14

    Beweisantrag, rechtliches Gehör

  • OVG Sachsen, 24.04.2012 - A 4 A 590/10

    Verfahrensfehler, Beweisantrag, Glaubhaftigkeit, Gehörsverstoß, Täuschung, …

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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 25/01.G   

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https://dejure.org/2003,24757
OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 25/01.G (https://dejure.org/2003,24757)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 10.04.2003 - 8 D 25/01.G (https://dejure.org/2003,24757)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 10. April 2003 - 8 D 25/01.G (https://dejure.org/2003,24757)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    LwAnpG § 64; ; LwAnpG § 53; ; FlurbG § 37; ; SachenRBerG § 22

  • ArgeLandentwicklung

    Bemessung; Funktionsfläche

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • grundeigentum-verlag.de

    LwAnpG §§ 53, 64; FlurbG § 37; SachenRBerG § 22
    Bodenordnungsverfahren; Nutzungsrecht; Funktionsfläche für Eigenheimbau

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Funktionsfläche/Bemessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weitere Zuordnung einer Funktionalfläche zu einem Eigenheim; Änderung des Bodenordnungsplans; Selbständiges Eigentum einer EPG oder eines Dritten; Verleihung eines dinglichen Nutzungsrechts; Grundsätze des Flurbereinigungsrechts; Weites planerisches Ermessen; Schaffung ...

Papierfundstellen

  • ZOV 2003, 273
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.07.2002 - 9 C 1.02

    Freiwilliger Landtausch; Bodenordnungsverfahren, Antragsbefugnis für -; …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 25/01
    Diese Regelungen sind zwar nicht unmittelbar entsprechend anwendbar, da das Sachenrechtsbereinigungsgesetz im Anwendungsbereich des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes ausdrücklich keine Ansprüche gewährt (§ 28 Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG -) und das Landwirtschaftsanpassungsgesetz verdrängenden Vorrang genießt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2002 - 9 C 1/02 -, RdL 2002, 297, 298; E 108, 202, 215; Urteil des Senats vom 8. November 2001 - 8 D 84/OO.G -, ZOV 2002, 122, 125).

    Im Rahmen der Ausübung des Gestaltungsermessens bezüglich des Bodenordnungsverfahrens kann allerdings wohl auch eine Funktionsfläche für ein Gebäudeeigentum über die mit der Nutzungsurkunde verliehene Fläche hinaus entsprechend der Wertung des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG im Falle der Errichtung von Nebengebäuden einbezogen werden, die mit dem Eigenheim eine wirtschaftliche Einheit darstellen, da insoweit die Wertungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes in das Bodenordnungsverfahren einbezogen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2002 - 9 C 1/02 -, RdL 2002, 297, 299).

    Die Verfahrensgebietsfestlegung als solche ist - wie hier auch zulässigerweise geschehen - grundsätzlich nicht von vornherein auf das Gebäudeeigentum sowie die Fläche beschränkt, an der das Nutzungsrecht des Gebäudeeigentums besteht (vgl. Urteil des Senats, RdL 1998, 161 ff.; BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2002 - 9 C 1/02 -, RdL 2002, 297, 298).

  • OVG Brandenburg, 08.11.2001 - 8 D 84/00

    Antragsbefugnis zur Einleitung des Bodenordnungsverfahrens; Wiederherstellung der …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 25/01
    Diese Regelungen sind zwar nicht unmittelbar entsprechend anwendbar, da das Sachenrechtsbereinigungsgesetz im Anwendungsbereich des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes ausdrücklich keine Ansprüche gewährt (§ 28 Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG -) und das Landwirtschaftsanpassungsgesetz verdrängenden Vorrang genießt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2002 - 9 C 1/02 -, RdL 2002, 297, 298; E 108, 202, 215; Urteil des Senats vom 8. November 2001 - 8 D 84/OO.G -, ZOV 2002, 122, 125).

    Die Nutzungsvereinbarung zwischen der LPG (P)... und der Klägerin sowie ihrem damaligen Ehemann vom 13. Januar 1980 bezüglich einer Fläche von 2.170 qm auf der Flur 9 ..., damalige Flurstücke 62 und 63, beinhaltete nicht das mit § 22 Abs. 1 SachenRBerG in Bezug genommene dingliche Nutzungsrecht, aufgrund dessen allein gemäß § 292 Abs. 3 ZGB gesondertes Gebäudeeigentum entstanden war (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 8. November 2001 - 8 D 84/00.G -, ZOV 2002, 122, 124).

  • BVerwG, 09.07.1997 - 11 C 2.97

    Recht der Landwirtschaft - Flurbereinigung, Form und Inhalt der Ladung zur …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 25/01
    Maßstab der Neuordnung ist das Ziel, unter Beachtung der Interessen der Beteiligten die Voraussetzungen für die Wiederherstellung leistungs- und wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe sowie für die Zusammenlegung zersplitterten und unwirtschaftlich geformten Grundbesitzes nach neuzeitlichen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu schaffen (BVerwG, RdL 1998, 158).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.1998 - 9 K 2/98

    Bodenneuordnung; Verzicht zugunsten Dritter; Bemessung der Funktionalflächen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 25/01
    Dies bedeutet allerdings nicht, dass Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unbeachtlich sind; sie können vielmehr mit samt den sie flankierenden Detailregelungen bei der Ermessensentscheidung der Flurbereinigungsbehörde Beachtung finden und stellen in der Regel für die Entscheidungsfindung maßgebliche Abwägungskriterien dar (vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 3. September 1998 - 9 K 2/98 - OVG Magdeburg, Urteil vom 5. Februar 1998 - C 8 S 4/97 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2008 - 70 A 15.05

    Anfechtung eines Bodenordnungsplans

    Dies bedeutet allerdings nicht, dass Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unbeachtlich sind; sie können vielmehr mitsamt den sie flankierenden Detailregelungen bei der Ermessensentscheidung der Flurbereinigungsbehörde Beachtung finden und stellen in der Regel für die Entscheidungsfindung maßgebliche Abwägungskriterien dar (OVG Brandenburg, Urteil vom 10. April 2003 - 8 D 25/01.G -, ZOV 2003, 273 = RdL 2003, 249; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 3. September 1998 - 9 K 2/98 - OVG Magdeburg, Urteil vom 5. Februar 1998 - C 8 S 4/97 -).
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