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Rechtsprechung
   BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1944
BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02 (https://dejure.org/2003,1944)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2003 - V ZR 362/02 (https://dejure.org/2003,1944)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - V ZR 362/02 (https://dejure.org/2003,1944)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 3; EGBGB Art. 237 § 1 Abs. 3; BGB § 894

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 3; ; EGBGB Art. 237 § 1 Abs. 3; ; BGB § 894

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VermG § 1 Abs. 3; EGBGB Art. 237 § 1 Abs. 3; BGB § 894
    Grundbuchberichtigungsanspruch ist durch Restitutionsanspruch nach Vermögensgesetz nicht verdrängt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung von Grundstücken auf dem Gebiet der ehemaligen DDR - Möglichkeit der Entscheidung der Zivilgerichte durch Prozessurteil über die zivilrechtlichen Ansprüche des Enteignungsopfers - Entscheidung über die Ansprüche nach dem Vermögensgesetz (VermG) - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 3; EGBGB Art. 237 § 1 Abs. 3; BGB § 894
    Grundbuchberichtigung; Vorrang des Vermögensgesetzes; nicht existent gewordener Enteignungsbeschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung des Grundbuchberichtigungsanspruchs durch den Eigentümer bei fehlender Bekanntgabe eines Enteignungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensrecht - Grundbuchberichtigung nach unwirksamer Enteignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 78
  • WM 2004, 244
  • ZOV 2003, 322
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99

    Rückabwicklung von Enteignungen auf Grundlage des DDR-Baulandgesetzes

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02
    Ein Eigentümer wird durch das Vermögensgesetz nicht gehindert, einen Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB) geltend zu machen, wenn ein Enteignungsbeschluß in der Spätphase der DDR mangels Bekanntgabe an ihn rechtlich nicht existent geworden ist (Bestätigung von Senat, Urt. v. 12. Mai 2000, V ZR 47/99, NJW 2000, 2419).

    aa) Hat der Kläger sein Eigentum an dem Grundstück nicht verloren, so kann er von der Beklagten die Zustimmung zur Grundberichtigung verlangen (vgl. Senat, Urt. v. 12. Mai 2000, V ZR 47/99, NJW 2000, 2419).

    Der Kläger blieb Eigentümer, wenn der Enteignungsbeschluß (§ 12 Abs. 3 BaulG) rechtlich nicht existent wurde, weil entgegen § 20 BaulG, § 9 Abs. 3 BaulG-DVO eine Bekanntgabe ihm gegenüber unterblieben ist (vgl. Senat, BGHZ 129, 112, 116 ff; Urt. v. 12. Mai 2000, aaO, 2420).

    Zu einer Bekanntgabe an einen verfügungsbefugten Verwalter, die für ein Wirksamwerden des Enteignungsbeschlusses ausreichen könnte (vgl. Senat, BGHZ 129, 112, 121 f; Urt. v. 12. Mai 2000, aaO), hat das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen.

    Eine Enteignung, die wie hier gegenüber einem Westeigentümer unter dessen bewußter Nichtbeteiligung in der Spätphase der DDR nach dem 18. Oktober 1989, dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker, durchgeführt wurde, stellt grundsätzlich eine schädigende Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG dar (Senat, Urt. v. 12. Mai 2000, aaO, 2419).

    Da der Beginn dieser Phase durch den Rücktritt Honeckers am 18. Oktober 1989 markiert wird, kann von diesem Zeitpunkt an die vermögensrechtliche Abwicklung regelmäßig keinen Vorrang mehr gegenüber dem Zivilrecht beanspruchen (Senat, Urt. v. 12. Mai 2000, aaO, 2420; vgl. auch Senat, BGHZ 145, 383, 387;… Urt. v. 14. Januar 2000, V ZR 439/98, WM 2000, 1105, 1107).

    Um den Restitutionsanspruch des (früheren) Eigentümers nicht zu gefährden, soll verhindert werden, daß die durch Art. 237 § 1 EGBGB eröffneten Heilungsmöglichkeiten auch Sachverhalte erfassen, die den Tatbestand des Vermögensgesetzes erfüllen (Senat, Urt. v. 12. Mai 2000, aaO, 2420).

  • BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01

    Unlautere Machenschaft; Inanspruchnahme nach dem BaulandG der DDR; …

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht seine - vom Senat herangezogene - Entscheidung vom 28. April 1999 (BVerwGE 109, 81) durch zwei spätere Beschlüsse (ZOV 2001, 360, 361; 2002, 120, 121) dahin klargestellt, daß der geschilderte Grundsatz für den Zeitraum bis zur Verlautbarung des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise sowie des Leiters des Amtes für Rechtsschutz des Vermögens der DDR an den ersten Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke vom 26. Januar 1990 (abgedruckt in ZOV 1996, 412) nicht gelte, vielmehr könne die Frage, ob formale Verstöße gegen die Vorschriften des Baulandgesetzes der DDR als manipulativ zu werten seien, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles beantwortet werden.

    Der Rechtsprechung des Senats kann aus diesem Grunde nicht entgegengehalten werden, sie lasse sich mit dem durch § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG erstrebten sozialen Ausgleich nicht vereinbaren (BVerwG, ZOV 2001, 360, 361; Fritsche, NJ 2000, 650 f; Hermann, OV-spezial 2000, 350, 353 f; Kolb, NJ 2003, 209).

    Der Befriedungsfunktion der Ausschlußfrist des § 30 a VermG ist in diesem Zusammenhang ebensowenig ein Argument zu entnehmen (a.A. BVerwG, ZOV 2001, 360, 361), weil sich hier das allgemeine Verkehrsrisiko realisiert und nicht etwa eine Rückabwicklung durch das Vermögensgesetz erst eröffnet werden muß.

    Hierfür mag seine Einschätzung der Rechtsprechung der zuständigen obersten Gerichtshöfe des Bundes maßgebend gewesen sein, dies genügt jedoch nicht, um einen "unmißverständlich geäußerten Willen des Gesetzgebers" feststellen zu können, der darauf gerichtet sein soll, daß das Vermögensgesetz in seinem Anwendungsbereich eine abschließende Sonderregelung enthalte und mithin zivilrechtliche Ansprüche verdränge (so aber BVerwG, ZOV 2001, 360, 361).

    Das Bundesverwaltungsgericht (ZOV 2001, 360, 361) hat zwar Art. 237 § 1 EGBGB dahin ausgelegt, daß nach dieser Vorschrift zivilrechtliche Ansprüche auch bei Vorgängen nach dem 18. Oktober 1989 verdrängt seien.

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93

    Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02
    Der Kläger blieb Eigentümer, wenn der Enteignungsbeschluß (§ 12 Abs. 3 BaulG) rechtlich nicht existent wurde, weil entgegen § 20 BaulG, § 9 Abs. 3 BaulG-DVO eine Bekanntgabe ihm gegenüber unterblieben ist (vgl. Senat, BGHZ 129, 112, 116 ff;… Urt. v. 12. Mai 2000, aaO, 2420).

    Zu einer Bekanntgabe an einen verfügungsbefugten Verwalter, die für ein Wirksamwerden des Enteignungsbeschlusses ausreichen könnte (vgl. Senat, BGHZ 129, 112, 121 f;… Urt. v. 12. Mai 2000, aaO), hat das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen.

    Die Sache ist nicht zur Endentscheidung reif, weil das Berufungsgericht keine Feststellungen zu einer Bekanntgabe des Enteignungsbeschlusses an einen etwa verfügungsbefugten Verwalter (vgl. Senat, BGHZ 129, 112, 121 f) getroffen hat.

  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei …

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02
    Das gilt namentlich, wenn über den Rückübertragungsanspruch nach dem Vermögensgesetz in dem dafür vorgesehenen Verwaltungsverfahren noch nicht entschieden ist und daher eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle keinen Sinn ergibt (vgl. Senat, Beschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, NJW 1993, 332, 333; Beschl. v. 30. Oktober 1997, V ZB 8/96, VIZ 1998, 96, 97 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 3. August 1995, IX ZB 80/94, VIZ 1995, 644, 645).

    Der Normzweck rechtfertigt es daher nicht, den Erlaß eines Prozeßurteils in solcher Lage als Verstoß gegen § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG zu behandeln (vgl. Senat, Beschl. v. 19. November 1992, aaO;… Musielak/Wittschier, ZPO, 3. Aufl., § 17 a GVG Rdn. 5).

    Dem stehen die durch das Vermögensgesetz auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht exklusiv ausgestatteten Rechtsschutzmöglichkeiten (vgl. Senat, Beschl. v. 19. November 1992, aaO) im vorliegenden Fall nicht entgegen.

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 439/98

    Geltendmachung von Ansprüchen nach dem VermG bei staatlicher Treuhandverwaltung …

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02
    Da der Beginn dieser Phase durch den Rücktritt Honeckers am 18. Oktober 1989 markiert wird, kann von diesem Zeitpunkt an die vermögensrechtliche Abwicklung regelmäßig keinen Vorrang mehr gegenüber dem Zivilrecht beanspruchen (…Senat, Urt. v. 12. Mai 2000, aaO, 2420; vgl. auch Senat, BGHZ 145, 383, 387; Urt. v. 14. Januar 2000, V ZR 439/98, WM 2000, 1105, 1107).

    Gesichtspunkte des redlichen Erwerbs bleiben hierbei ohne Bedeutung, weil sie in erster Linie an wirksame Unrechtsgeschäfte anknüpfen und deren von dem Vermögensgesetz erst eröffneten Rückabwicklung sozialverträgliche Grenzen setzen sollen (Senat, Urt. v. 14. Januar 2000, aaO).

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2.83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02
    Er weicht hiermit nicht von der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage ab; eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes kommt demnach auch unter diesem Gesichtspunkt nicht in Betracht (vgl. GemSOGB, BGHZ 88, 353, 357; 91, 111, 114).
  • GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83

    Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02
    Er weicht hiermit nicht von der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage ab; eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes kommt demnach auch unter diesem Gesichtspunkt nicht in Betracht (vgl. GemSOGB, BGHZ 88, 353, 357; 91, 111, 114).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren …

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02
    Zwar trifft es zu, daß bei Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs dies nach § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG von Amts wegen auszusprechen und der Rechtsstreit an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs zu verweisen ist; eine Klageabweisung durch Prozeßurteil wird hierdurch ausgeschlossen (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1996, III ZB 105/96, NJW 1998, 909, 910).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02
    Eine Vorlage an den Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes kommt daher nicht in Betracht (vgl. GemSOGB, BGHZ 75, 340, 342).
  • BGH, 03.11.2000 - V ZR 189/99

    Wirksamkeit und Rechtsfolge einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02
    Da der Beginn dieser Phase durch den Rücktritt Honeckers am 18. Oktober 1989 markiert wird, kann von diesem Zeitpunkt an die vermögensrechtliche Abwicklung regelmäßig keinen Vorrang mehr gegenüber dem Zivilrecht beanspruchen (…Senat, Urt. v. 12. Mai 2000, aaO, 2420; vgl. auch Senat, BGHZ 145, 383, 387;… Urt. v. 14. Januar 2000, V ZR 439/98, WM 2000, 1105, 1107).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

  • BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98

    Recht der Offenen Vermögensfragen

  • BGH, 03.08.1995 - IX ZB 80/94

    Ansprüche nach dem Bundesrückerstattungsgesetz

  • BGH, 30.10.1997 - V ZB 8/96

    Besatzungshoheitliche Enteignung aufgrund SMAD-Befehl Nr. 124

  • OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 5 U 238/01

    Bewilligung ; Grundbuchberichtigung; Rechtswegzuständigkeit; Ordentliche …

  • BGH, 08.11.1967 - Ib ZR 135/65

    Haftung des Güternahverkehrsunternehmers

  • BGH, 24.02.2006 - V ZR 255/04

    Ansprüche des Nachbarn auf Wiederbegründung einer durch Überführung des dienenden …

    Der insoweit notwendige Schutz begründet nach ständiger Rechtsprechung des Senats den Vorrang des Vermögensgesetzes und schließt die Geltendmachung konkurrierender zivilrechtlicher Ansprüche im ordentlichen Rechtsweg aus (Senat, BGHZ 118, 34, 36; 122, 204, 207; 130, 231, 234; Urt. v. 25. Juli 2003, V ZR 362/02, VIZ 2003, 581, 582; Beschl. v. 20. Januar 2005, V ZB 35/04, ZOV 2005, 85).
  • KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09

    Zivilrechtliche Ansprüche eines Erben eines jüdischen Eigentümers einer durch das …

    Den Entscheidungen BGH VIZ 1996, 87, BGH ZOV 2003, 322 und KG ZOV 2003, 104 ist - entgegen dem angefochtenen Urteil - nichts Abweichendes zu entnehmen, denn sie betreffen nicht § 1 Abs. 6 VermG, sondern die Frage, ob Vermögensgegenstände im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG aufgrund unlauterer Machenschaften "erworben" worden sind.
  • OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 5 U 78/03

    Zur Grundbuchberichtigungsklage wegen Sittenwidrigkeit des Verkaufs eines …

    Bereits das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung der Vorrang des Vermögensgesetzes, der zur Wahrung eines sozialverträglichen Ausgleichs und zum Schutz des redlichen Erwerbs zu respektieren ist, dort seine Grenzen findet, wo der fehlerhafte Erwerb auch im System des funktionierenden Sozialismus keinen Bestand gehabt hätte (zuletzt BGH, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 362/02, S. 8 des Urteilsumdrucks; BGH VIZ 2000, 494, 495).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06

    Rückübertragung eines Grundstücks; Internationaler Lizenzhandel; Inanspruchnahme …

    Ein darüber hinausgehender Klärungsbedarf ist auch angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 2003 (BGH V ZR 362/02 - ZOV 2003, 322), die wiederum die Nichterheblichkeit der abweichenden Rechtsauffassung betont, nicht ersichtlich.
  • LG Potsdam, 26.03.2004 - 1 O 547/01
    (Bestätigung BGH ZOV 2003, 322).
  • EGMR, 09.03.2010 - 37142/07

    Zulässigkeit der Zurechnung von nach 1949 in der DDR vorgenommenen Enteignungen …

    In einem Urteil vom 25. Juli 2003 (Az. V ZR 362/02) stellte der Bundesgerichtshof fest, dass ein Eigentümer einen Grundbuchberichtigungsanspruch geltend machen könne, wenn ein Enteignungsbeschluss rechtlich nicht existent geworden sei, unabhängig davon, ob die vorgenommene Enteignung mit unlauteren Machenschaften nach § 1 Abs. 3 VermG einherging.
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