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Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 24.08.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05 (7 B 28.05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4381
BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05 (7 B 28.05) (https://dejure.org/2006,4381)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.2006 - 7 B 103.05 (7 B 28.05) (https://dejure.org/2006,4381)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - 7 B 103.05 (7 B 28.05) (https://dejure.org/2006,4381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Rahmen einer Anhörungsrüge

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 152 a Abs. 2 Satz 6 VwGO
    Gehörsrüge; Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2006, 40
 
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Wird zitiert von ... (52)

  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 13.08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem anderen als vom …

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (Beschluss vom 3. Januar 2006 - BVerwG 7 B 103.05 - ZOV 2006, 40).
  • BVerwG, 03.01.2017 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …

    Rn. 7 b) Mit ihrem weiteren Rügevorbringen haben die Kläger schon nicht aufgezeigt, dass und welchen konkreten entscheidungserheblichen Vortrag der Senat bei der Entscheidung über ihren Ablehnungsantrag nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in seine Erwägungen einbezogen haben soll (vgl. zu diesem Erfordernis etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3. Januar 2006 - 7 B 103.05 - ZOV 2006, 40 …und vom 10. März 2010 - 5 B 4.10 - juris Rn. 4).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch nicht verletzt, wenn das Gericht aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es die Beteiligten für richtig halten (BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 2006 - 7 B 103.05 - ZOV 2006, 40).

  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08

    Schutzkonzept eines Vorhabenträgers zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen auf …

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (Beschluss vom 3. Januar 2006 - BVerwG 7 B 103.05 - ZOV 2006, 40).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 24.08.2005 - 15 A 107.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,48472
VG Berlin, 24.08.2005 - 15 A 107.03 (https://dejure.org/2005,48472)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.08.2005 - 15 A 107.03 (https://dejure.org/2005,48472)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. August 2005 - 15 A 107.03 (https://dejure.org/2005,48472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de

    EinigV Art. 27 Abs. 1 Satz 5; VZOG § 19 Abs. 1 Satz 2
    Zuordnung; Postvermögen; Umwidmung; Ausgliederung; ordnungsgemäße Wirtschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZOV 2006, 40
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