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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.2014 - 3 B 28.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18406
BVerwG, 18.06.2014 - 3 B 28.14 (https://dejure.org/2014,18406)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2014 - 3 B 28.14 (https://dejure.org/2014,18406)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 3 B 28.14 (https://dejure.org/2014,18406)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EV Art. 21 und 22; VermG § 6 Abs. 6 a Satz 4 Halbs. 2; lnVorG § 16 Abs. 6 Satz 2; KVG § 4 Abs. 2; VZOG §§ 1 Abs. 4, 2 Abs. 1 Satz 5; VwGO § 42 Abs. 2
    Vermögenszuordnung; Zuordnungsentscheidung; Zuordnungsbehörde; Quotierungsbescheide; Klagebefugnis für die Anfechtung der Rücknahme der Ablehnung eines Antrages auf Übertragung von Vermögensanteilen; Klageberechtigung bei Schuldübernahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -2
    Anforderungen an die Geltendmachung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2014, 173
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 4.04

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Quotierung; …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2014 - 3 B 28.14
    Dies ist im Hinblick darauf geschehen, dass die Zuordnungsbehörde nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 4.04 - BVerwGE 122, 166 ) durch § 4 Abs. 2 KVG i.V.m. § 1 Abs. 4 VZOG ermächtigt wird, Quotierungsbescheide als Vorstufe der eigentlichen Zuordnungsentscheidung zu erlassen, womit jedoch noch nicht die endgültige Zuordnungsentscheidung getroffen, sondern nur der Berechnungsmaßstab für etwa zu übertragende Geschäftsanteile festgelegt wird.

    Rn. 14 Die Klägerin meint, die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu ihrer Klagebefugnis stünden in Widerspruch zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 4.04 - (BVerwGE 122, 166) sowie vom 27. Januar 2005 - BVerwG 7 C 19.03 - (Buchholz 428 § 7 VermG Nr. 9).

    Rn. 15 a) Anders als die Klägerin geltend macht, liegt dem Urteil vom 11. November 2004 (a.a.O. S. 169) keineswegs der Rechtssatz zugrunde, dass schon allein die Vorbereitung einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung über die Höhe des Preises für eine Übertragung von Geschäftsanteilen eine Klagebefugnis im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO in einem vermögenszuordnungsrechtlichen Streit über diese Anteile vermittle.

  • BVerwG, 27.01.2005 - 7 C 19.03

    Schuldübernahme; Klagebefugnis bei Schuldübernahme; Rechtsverletzung bei …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2014 - 3 B 28.14
    Rn. 14 Die Klägerin meint, die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu ihrer Klagebefugnis stünden in Widerspruch zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 4.04 - (BVerwGE 122, 166) sowie vom 27. Januar 2005 - BVerwG 7 C 19.03 - (Buchholz 428 § 7 VermG Nr. 9).

    Rn. 16 b) Eine Divergenz der angegriffenen Entscheidung zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005 (a.a.O.) scheidet ebenfalls aus.

  • BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 15.03

    Investive Veräußerung; Unternehmensverkauf; "asset deal"; Erlösauskehr; …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2014 - 3 B 28.14
    Die dort zur Begründung vorgenommene ausdrückliche Verweisung auf das Urteil desselben Senats vom 22. April 2004 - BVerwG 7 C 15.03 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 41) verdeutlicht jedoch, dass nicht jede Schuldübernahme schon dann zur Klage gegen einen einem Dritten gegenüber ergangenen Bescheid berechtigen soll, wenn dieser die übernommene Zahlungspflicht auslöst.
  • BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 133.06

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung; Vermögenszuordnung; …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2014 - 3 B 28.14
    Rn. 7 Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat der Senat bereits mit Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 3 B 133.06 - (…Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 18 Rn. 4) im Anschluss an einen zum Vermögensrecht ergangenen Beschluss vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - (Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24) klargestellt, dass die bloße Aufhebung eines den Zuordnungsanspruch eines anderen Prätendenten verneinenden Bescheids den Inhaber von Rechten an diesem Vermögenswert nicht in seinen Rechten verletzt.
  • BVerwG, 05.10.1999 - 8 B 184.99

    Klagebefugnis der Verfügungsberechtigten gegen die bloße Aufhebung eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2014 - 3 B 28.14
    Rn. 7 Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat der Senat bereits mit Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 3 B 133.06 - (…Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 18 Rn. 4) im Anschluss an einen zum Vermögensrecht ergangenen Beschluss vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - (Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24) klargestellt, dass die bloße Aufhebung eines den Zuordnungsanspruch eines anderen Prätendenten verneinenden Bescheids den Inhaber von Rechten an diesem Vermögenswert nicht in seinen Rechten verletzt.
  • BVerwG, 09.03.2016 - 3 B 23.15

    Zuschlag für Brustzentrum; Versorgungsauftrag eines Krankenhauses

    Das Ergebnis dieser Feststellung ist revisionsgerichtlich nur darauf überprüfbar, ob allgemeine Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt sind (…BVerwG, Beschlüsse vom 16. November 1989 - 8 CB 73.89 - juris Rn. 3…, vom 30. Juni 2011 - 3 B 87.10 - juris Rn. 4 und vom 18. Juni 2014 - 3 B 28.14 - ZOV 2014, 173;… Urteile vom 24. März 2011 - 3 C 23.10 - Buchholz 316 § 58 VwVfG Nr. 1 Rn. 11 …und vom 22. Mai 2014 - 3 C 8.13 - BVerwGE 149, 343 Rn. 26).
  • VG Berlin, 26.01.2017 - 29 K 67.16

    Kommunaler Anspruch auf Übertragung von Geschäftsanteilen an Versorgungsbetrieb

    Die Nichtzulassungsbeschwerde der BvS hatte keinen Erfolg (Beschluss vom 18. Juni 2014 - BVerwG 3 B 28.14 -, ZOV 2014, 173 = juris).
  • VG Berlin, 23.04.2019 - 19 K 304.16

    Klage gegen einen Baulastenverzicht

    Dabei kommt es letztlich nicht entscheidend darauf an, ob der Kläger schon als derjenige anzusehen ist, an den sich die in den streitgegenständlichen Bescheiden getroffenen Regelungen (Verzicht auf zwei Baulasten) richten - also als Adressat der Verwaltungsakte, der nach der sog. Adressatentheorie grundsätzlich klagebefugt ist (ebenfalls stRspr. des BVerwG; vgl. zuletzt z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2014 - BVerwG 3 B 28/14 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 10 N 54.17

    Anfechtung einer Eintragungsverfügung; Eintragung des von George Grosz stammenden …

    Nach der - klägerseits wohl ohnehin nicht als tragfähige Grundlage für die Annahme einer Klagebefugnis erachteten - Adressatentheorie ist zwar derjenige klagebefugt, an den sich die in dem Bescheid getroffene Regelung richtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2014 - BVerwG 3 B 28.14 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2023 - 10 B 7.23

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag - Abgabepflichtiger - Eigentümer - …

    - BVerwG 3 B 28.14 - juris Rn. 17 f.; SächsOVG, Beschluss vom 26. November 2013 - 5 A 726/10 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 28.06.2017 - 7 A 406/16

    Klagebefugnis eines deutschen Versicherungsunternehmens im Grüne-Karte-System

    Nach der Adressatentheorie ist derjenige klagebefugt, an den sich die in dem Bescheid getroffene Regelung richtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.06.2014 - 3 B 28/14 - zitiert nach juris).
  • VG München, 25.11.2015 - M 7 K 15.3411

    Anordnung eines Abschusskontingents für Rotwild

    Der materielle Adressat, der durch die hoheitliche Regelung verpflichtet oder berechtigt werden soll (Inhaltsadressat), ist vom Bekanntgabeadressat, dem der Verwaltungsakt bekanntgegeben wird, zu unterscheiden (vgl. zu dieser Differenzierung BVerwG, B. v. 18.6.2014 - 3 B 28/14 - juris Rn. 11, 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2015 - 12 A 2011/15

    Erfolglosigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung; Geltendmachung einer …

    Rn. 4 Vgl. zu dieser Differenzierung: BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 3 B 28.14 -, juris; Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 42 Rn. 88 u. 10.
  • VG München, 04.02.2026 - M 10 S 26.564

    Fehlende Antragsbefugnis, Auslegung Adressat, Bescheid, Abgrenzung …

    Rn. 19 a) Der materielle Adressat, der durch die hoheitliche Regelung verpflichtet oder berechtigt werden soll (Inhaltsadressat), ist vom Bekanntgabeadressat, dem der Verwaltungsakt bekanntgegeben wird, zu unterscheiden (vgl. zu dieser Differenzierung BVerwG, B.v. 18.6.2014 - 3 B 28/14, Rn. 11, 12 juris).
  • VG Berlin, 22.06.2016 - 29 K 108.14

    Übertragung von Vermögenswerten; Ausgangsbescheid und fehlende Rechtskraft bei …

    Die Nichtzulassungsbeschwerde der Beigeladenen zu 2 wies das Bundesverwaltungsgericht zurück (Beschluss vom 18. Juni 2014 - BVerwG 3 B 28.14 -, ZOV 2014, 173 = juris), die Beigeladene zu 3 nahm ihre zunächst eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurück.
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