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Rechtsprechung
   KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11 REHA, 2 Ws 491/13 REHA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42847
KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11 REHA, 2 Ws 491/13 REHA (https://dejure.org/2013,42847)
KG, Entscheidung vom 21.11.2013 - 2 Ws 177/11 REHA, 2 Ws 491/13 REHA (https://dejure.org/2013,42847)
KG, Entscheidung vom 21. November 2013 - 2 Ws 177/11 REHA, 2 Ws 491/13 REHA (https://dejure.org/2013,42847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 Nr 1 StrRehaG, § 2 Abs 1 S 2 StrRehaG, § 12 Abs 2 S 2 Nr 3 StrRehaG
    Strafrechtliche Rehabilitation: Heimunterbringung eines Jugendlichen in der DDR zur Verhinderung der Ausreise; Verlust von Beweismitteln

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    StrRehaG §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1
    Heimeinweisung; Durchgangsheim; Jugendwerkhof; Haftopferentschädigung; strafrechtliche Rehabilitierung; Ausreiseverhinderung; Übermaßverbot; Sachaufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit einer Heimunterbringung nach dem Recht der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ergeben einer sachfremden Zweckrichtung der Einweisungsentscheidung bei Dienen der Heimunterbringung zur Verhinderung der Ausreise insbesondere zu einem aufnahmebereiten Elternteil im Ausland; Anspruch eines Betroffenen auf strafrechtliche Rehabilitierung wegen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2014, 21
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (19)

  • KG, 30.09.2011 - 2 Ws 641/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigungspflicht bei Unterbringung eines …

    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Rn. 12 a) Die Einweisung in ein Heim für Kinder oder Jugendliche stellt nach der - den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 718/08 - vom 13. Mai 2009 (ZOV 2009, 183) umsetzenden - Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG durch das Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 2. Dezember 2010 grundsätzlich eine rehabilitierungsfähige Maßnahme dar, ohne dass noch zu prüfen ist, ob die Unterbringung im konkreten Einzelfall freiheitsentziehenden Charakter hatte oder unter haftähnlichen Bedingungen im Sinne des § 2 Abs. 2 StrRehaG vollzogen wurde (vgl. OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; ZOV 2011, 256; OLG Jena ZOV 2011, 210; Senat ZOV 2012, 82 ; 2011, 166 ; Mützel ZOV 2011, 106; a.A. LG Erfurt, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 Reha 181/10 - juris).

    Rn. 13 b) Ein Rehabilitierungsanspruch ist jedoch nur dann gegeben, wenn die Anordnung der Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat oder wenn die Einweisungsentscheidung aus sonstigen Gründen mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist, insbesondere weil die angeordnete Unterbringung in grobem Missverhältnis zu ihrem Anlass steht (§ 2 Abs. 1 Satz 2, § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 StrRehaG; vgl. Senat ZOV 2012, 82 mit weit. Nachweisen).

    Rn. 22 bb) Es ist jedoch davon auszugehen, dass den Einweisungsentscheidungen ein sonstiger sachfremder - von den von einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung als zur Rechtfertigung einer Unterbringung anerkannten Zwecken deutlich abweichender (vgl. Senat ZOV 2012, 82 ;… Beschluss vom 5. November 2007 - 2 Ws 285/07 REHA - Pfister in Pfister/Mütze, Rehabilitierungsrecht, § 2 StrRehaG Rdn. 30) - Zweck zugrunde lag, da diese der Durchsetzung der menschenrechtswidrigen Ausreisepraxis der DDR dienten.

    Eine sachfremde Zweckrichtung der Einweisungsentscheidung kann sich daher bei verfassungskonformer Interpretation des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. ZOV 2012, 82 ; ZOV 2011, 166 ; ZOV 2011, 211) - nicht nur daraus ergeben, dass die Heimunterbringung durch Aufnahme bei Verwandten in der DDR vermeidbar gewesen wäre, sondern auch dann gegeben sein, wenn sie der Verhinderung der Ausreise - insbesondere zu einem aufnahmebereiten Elternteil im Ausland - diente.

  • KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigung wegen Unterbringung in einem …

    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn Kinder unter bewusster Ausschaltung möglicher Alternativen in einem Heim untergebracht werden, um so auf sie einwirken und sie insbesondere zu politischen Aktivitäten ihrer (inzwischen inhaftierten) Eltern vernehmen zu können (vgl. Senat ZOV 2011, 166 ), wenn das Kind als "Lockvogel" dazu missbraucht wird, einen ausgereisten Elternteil zur Rückkehr in die DDR zu bewegen, um ihn sodann wegen Republikflucht oder vergleichbarer Tatvorwürfe strafrechtlich verfolgen zu können (vgl. OLG Dresden ZOV 2011, 259 mit dogmatischer Einordnung als sachfremder Zweck im Sinne des § 2 Abs. 1 StrRehaG), oder wenn die Unterbringung dazu missbraucht wird, die Auflösung der familiären Bindungen voranzutreiben, nachdem den politisch missliebigen Eltern zunächst der Wohnraum und die Wohnungseinrichtung entzogen worden sind (vgl. LG Erfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 1 Reha 96/09 -, insoweit nicht beanstandet durch OLG Jena ZOV 2011, 210).

    Rn. 21 Nicht entscheidungserheblich ist demnach die Rechtsfrage, ob für die Rehabilitierung eine mittelbare politische Verfolgung dahingehend ausreicht, dass die Heimunterbringung ausschließlich deshalb erfolgt, weil die Eltern des Antragstellers ihrerseits Opfer politischer Verfolgung waren, aus diesem Grunde inhaftiert wurden und dadurch für die Betreuung ihres Kindes nicht mehr zur Verfügung standen (so OLG Jena, Vorlagebeschluss vom 7. Mai 2013 - 1 W Reha 3/13 - [= ZOV 2013, 124]; ZOV 2012, 274; ZOV 2012, 134; Beschluss vom 23. Mai 2011 - 1 Ws Reha 3/11 - juris; OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; Mützel ZOV 2011, 106, 107 f.), oder ob es der Feststellung einer darüber hinausgehenden eigenen (unmittelbaren) politischen Verfolgung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen oder weiterer Umstände bedarf, die - über den haftbedingten Ausfall der bisherigen Erziehungsberechtigten hinaus - für die Heimunterbringung ursächlich geworden sind (so die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ZOV 2011, 166 und 211; VIZ 1997, 663; Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 2 Ws 443/11 REHA - und 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - vgl. vorstehend zu (1)).

    Eine sachfremde Zweckrichtung der Einweisungsentscheidung kann sich daher bei verfassungskonformer Interpretation des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. ZOV 2012, 82 ; ZOV 2011, 166 ; ZOV 2011, 211) - nicht nur daraus ergeben, dass die Heimunterbringung durch Aufnahme bei Verwandten in der DDR vermeidbar gewesen wäre, sondern auch dann gegeben sein, wenn sie der Verhinderung der Ausreise - insbesondere zu einem aufnahmebereiten Elternteil im Ausland - diente.

  • OLG Hamburg, 23.02.2012 - 2 Ws 80/11

    Anfechtung der Kosten- und Auslagenentscheidung bei Rücknahme des Strafantrages

    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Rn. 21 Nicht entscheidungserheblich ist demnach die Rechtsfrage, ob für die Rehabilitierung eine mittelbare politische Verfolgung dahingehend ausreicht, dass die Heimunterbringung ausschließlich deshalb erfolgt, weil die Eltern des Antragstellers ihrerseits Opfer politischer Verfolgung waren, aus diesem Grunde inhaftiert wurden und dadurch für die Betreuung ihres Kindes nicht mehr zur Verfügung standen (so OLG Jena, Vorlagebeschluss vom 7. Mai 2013 - 1 W Reha 3/13 - [= ZOV 2013, 124]; ZOV 2012, 274; ZOV 2012, 134; Beschluss vom 23. Mai 2011 - 1 Ws Reha 3/11 - juris; OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; Mützel ZOV 2011, 106, 107 f.), oder ob es der Feststellung einer darüber hinausgehenden eigenen (unmittelbaren) politischen Verfolgung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen oder weiterer Umstände bedarf, die - über den haftbedingten Ausfall der bisherigen Erziehungsberechtigten hinaus - für die Heimunterbringung ursächlich geworden sind (so die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ZOV 2011, 166 und 211; VIZ 1997, 663; Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 2 Ws 443/11 REHA - und 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - vgl. vorstehend zu (1)).

    Verbleibende Zweifel am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wirken sich im Rehabilitierungsverfahren zu Lasten des Antragstellers aus (vgl. OLG Dresden ZOV 2012, 47; OLG Jena, Beschluss vom 14. September 2009 - 1 Ws Reha 22/09 - juris Rdn. 17; Senat ZOV 2013, 62; 2012, 82 ; VIZ 1994, 258; Beschluss vom 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - std.

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Gegenstand der Bindungswirkung sind der Tenor und die tragenden Gründe der Entscheidung (vgl. Wille, Der Berliner Verfassungsgerichtshof, S. 114 f.; ferner [zu der insoweit inhaltsgleichen Regelung in § 31 Abs. 1 BVerfGG] BVerfGE 40, 88;… Lechner/Zuck, BVerfGG 6. Aufl., § 31 Rdn. 30).

    Hierzu gehören Aussagen über die Auslegung einfacher Gesetze - die den sachnäheren Fachgerichten obliegt - (nur) insoweit, als das Verfassungsgericht im Rahmen einer "verfassungskonformen Auslegung" ausgesprochen hat, dass eine bestimmte - an sich mögliche - Interpretation einer Norm des einfachen Rechts verfassungswidrig ist (vgl. BVerfGE 42, 258; 40, 88;… Lechner/Zuck a.a.O., § 31 Rdn. 32).

  • OLG Jena, 17.05.2011 - 1 Ws Reha 7/11

    Rehabilitierung wegen Unterbringung in einem Kinderheim der ehemaligen DDR

    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Rn. 12 a) Die Einweisung in ein Heim für Kinder oder Jugendliche stellt nach der - den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 718/08 - vom 13. Mai 2009 (ZOV 2009, 183) umsetzenden - Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG durch das Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 2. Dezember 2010 grundsätzlich eine rehabilitierungsfähige Maßnahme dar, ohne dass noch zu prüfen ist, ob die Unterbringung im konkreten Einzelfall freiheitsentziehenden Charakter hatte oder unter haftähnlichen Bedingungen im Sinne des § 2 Abs. 2 StrRehaG vollzogen wurde (vgl. OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; ZOV 2011, 256; OLG Jena ZOV 2011, 210; Senat ZOV 2012, 82 ; 2011, 166 ; Mützel ZOV 2011, 106; a.A. LG Erfurt, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 Reha 181/10 - juris).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn Kinder unter bewusster Ausschaltung möglicher Alternativen in einem Heim untergebracht werden, um so auf sie einwirken und sie insbesondere zu politischen Aktivitäten ihrer (inzwischen inhaftierten) Eltern vernehmen zu können (vgl. Senat ZOV 2011, 166 ), wenn das Kind als "Lockvogel" dazu missbraucht wird, einen ausgereisten Elternteil zur Rückkehr in die DDR zu bewegen, um ihn sodann wegen Republikflucht oder vergleichbarer Tatvorwürfe strafrechtlich verfolgen zu können (vgl. OLG Dresden ZOV 2011, 259 mit dogmatischer Einordnung als sachfremder Zweck im Sinne des § 2 Abs. 1 StrRehaG), oder wenn die Unterbringung dazu missbraucht wird, die Auflösung der familiären Bindungen voranzutreiben, nachdem den politisch missliebigen Eltern zunächst der Wohnraum und die Wohnungseinrichtung entzogen worden sind (vgl. LG Erfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 1 Reha 96/09 -, insoweit nicht beanstandet durch OLG Jena ZOV 2011, 210).

  • KG, 29.04.2013 - 2 Ws 171/13
    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Verbleibende Zweifel am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wirken sich im Rehabilitierungsverfahren zu Lasten des Antragstellers aus (vgl. OLG Dresden ZOV 2012, 47; OLG Jena, Beschluss vom 14. September 2009 - 1 Ws Reha 22/09 - juris Rdn. 17; Senat ZOV 2013, 62; 2012, 82 ; VIZ 1994, 258; Beschluss vom 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - std.
  • OLG Jena, 14.09.2009 - 1 Ws Reha 22/09

    Voraussetzungen für eine Rehabilitierung nach StrRehaG; Begehung allgemeiner …

    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Verbleibende Zweifel am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wirken sich im Rehabilitierungsverfahren zu Lasten des Antragstellers aus (vgl. OLG Dresden ZOV 2012, 47; OLG Jena, Beschluss vom 14. September 2009 - 1 Ws Reha 22/09 - juris Rdn. 17; Senat ZOV 2013, 62; 2012, 82 ; VIZ 1994, 258; Beschluss vom 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - std.
  • KG, 17.01.1994 - 5 Ws 260/93
    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Verbleibende Zweifel am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wirken sich im Rehabilitierungsverfahren zu Lasten des Antragstellers aus (vgl. OLG Dresden ZOV 2012, 47; OLG Jena, Beschluss vom 14. September 2009 - 1 Ws Reha 22/09 - juris Rdn. 17; Senat ZOV 2013, 62; 2012, 82 ; VIZ 1994, 258; Beschluss vom 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - std.
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung …

    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Rn. 12 a) Die Einweisung in ein Heim für Kinder oder Jugendliche stellt nach der - den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 718/08 - vom 13. Mai 2009 (ZOV 2009, 183) umsetzenden - Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG durch das Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 2. Dezember 2010 grundsätzlich eine rehabilitierungsfähige Maßnahme dar, ohne dass noch zu prüfen ist, ob die Unterbringung im konkreten Einzelfall freiheitsentziehenden Charakter hatte oder unter haftähnlichen Bedingungen im Sinne des § 2 Abs. 2 StrRehaG vollzogen wurde (vgl. OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; ZOV 2011, 256; OLG Jena ZOV 2011, 210; Senat ZOV 2012, 82 ; 2011, 166 ; Mützel ZOV 2011, 106; a.A. LG Erfurt, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 Reha 181/10 - juris).
  • OLG Jena, 17.01.2012 - 1 Ws Reha 50/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Anspruch wegen der Unterbringung in einem …

    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Rn. 21 Nicht entscheidungserheblich ist demnach die Rechtsfrage, ob für die Rehabilitierung eine mittelbare politische Verfolgung dahingehend ausreicht, dass die Heimunterbringung ausschließlich deshalb erfolgt, weil die Eltern des Antragstellers ihrerseits Opfer politischer Verfolgung waren, aus diesem Grunde inhaftiert wurden und dadurch für die Betreuung ihres Kindes nicht mehr zur Verfügung standen (so OLG Jena, Vorlagebeschluss vom 7. Mai 2013 - 1 W Reha 3/13 - [= ZOV 2013, 124]; ZOV 2012, 274; ZOV 2012, 134; Beschluss vom 23. Mai 2011 - 1 Ws Reha 3/11 - juris; OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; Mützel ZOV 2011, 106, 107 f.), oder ob es der Feststellung einer darüber hinausgehenden eigenen (unmittelbaren) politischen Verfolgung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen oder weiterer Umstände bedarf, die - über den haftbedingten Ausfall der bisherigen Erziehungsberechtigten hinaus - für die Heimunterbringung ursächlich geworden sind (so die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ZOV 2011, 166 und 211; VIZ 1997, 663; Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 2 Ws 443/11 REHA - und 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - vgl. vorstehend zu (1)).
  • OLG Jena, 07.05.2013 - 1 Ws Reha 3/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Vorlagebeschluss betreffend die …

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 284/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

  • OLG Jena, 19.01.2012 - 1 Ws Reha 54/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Mittelbare politische Verfolgung von Kindern …

  • OLG Naumburg, 01.06.2011 - 2 Ws (Reh) 112/11

    DDR-Unrechtsbereinigung: Teilweise Rehabilitierung bei strafrechtlicher …

  • OLG Dresden, 16.09.2010 - 1 Reha Ws 135/10
  • KG, 09.09.2010 - 2 Ws 351/09
  • OLG Jena, 23.05.2011 - 1 Ws Reha 3/11

    Rehabilitierung bei Heimeinweisung eines Kindes in der ehemaligen DDR aufgrund …

  • LG Erfurt, 14.07.2011 - 1 Reha 181/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Kinderheim der früheren …

  • KG, 11.04.1997 - 5 Ws 568/96
  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher …

    Es hätte deshalb nahegelegen, dem anwaltlich nicht vertretenen Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 2 StrRehaG aufzugeben, solche Personen zu benennen und deren Darstellung beizubringen, sowie gegebenenfalls diese Personen als Zeugen zu vernehmen (vgl. auch VerfGH Berlin…, Beschluss vom 24. September 2013 - VerfGH 172/11 -, juris, Rn. 13, 16; KG, Beschluss vom 21. November 2013 - 2 Ws 177/11 REHA, 2 Ws 491/13 REHA -, juris).
  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Rehabilitierung des …

    Denn nach der obergerichtlichen Rechtsprechungspraxis zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung war alleine der Umstand, dass sich aufnahmebereite Verwandte außerhalb der DDR aufhielten, kein rechtsstaatlich akzeptabler Grund, eine dortige Unterbringung nicht zu erwägen; dies führte vielmehr zur Rehabilitierung des Betroffenen (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin…, Beschluss vom 24. September 2013 - 172/11 -, juris, Rn. 14 f.; daran anschließend Kammergericht, Beschluss vom 21. November 2013 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris, Rn. 14 ff.).

    Aus sachfremden Zwecken erfolgte die Heimeinweisung hingegen beispielsweise dann, wenn sie "der Durchsetzung der menschenrechtswidrigen Ausreisepraxis der DDR" diente (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 21. November 2013 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris).

  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13

    Rehabilitierung wegen in der DDR erlittener Verfolgung (hier: Unterbringung in …

    Diese in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung einhellig vertretene Rechtsansicht (vgl. Thüringer OLG, ZOV 2012, 134; KG, ZOV 2014, 21; OLG Naumburg, OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; OLG Brandenburg, OLGSt StrRehaG § 1 Nr. 11; OLG Rostock, Beschluss vom 14. November 2011 - I Ws RH 24/11; Mützel, ZOV 2013, 98, 100; aA LG Erfurt, ZOV 2011, 212; Toberer/Plöger, NJ 2012, 328), die sich darauf stützen kann, dass mit der Aufnahme der Heimeinweisung in die Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG die Anordnung einer Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche mit der Einweisung in eine psychiatrische Anstalt gleichgestellt worden ist, für die eine gesetzliche Vermutung ihres freiheitsentziehenden Charakters angenommen wird (…vgl. BVerfG, ZOV 2014, 237 (bei juris Rn. 50); Thüringer OLG, ZOV 2012, 134;… Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zweiten Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht, BR-Drucks. 92/93, S. 149;… Mützel aaO), ist zumindest vertretbar und damit für den Senat im Vorlegungsverfahren bindend (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1974 - 1 StR 366/73, BGHSt 25, 325, 328).

    Auch die zur politischen Disziplinierung von Eltern oder Verwandten angeordnete Heimunterbringung stellt sich als politische Verfolgung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG dar (vgl. KG, ZOV 2014, 21; OLG Dresden, ZOV 2011, 259; VerfGH Berlin, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 88/13; Mützel, ZOV 2013, 98, 102).

  • OLG Jena, 20.05.2016 - 1 Ws Reha 6/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Einweisung in ein Kinderheim in der ehemaligen …

    Daher stelle sich auch die zur politischen Disziplinierung von Eltern oder Verwandten angeordnete Heimunterbringung als politische Verfolgung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG dar (vgl. KG, ZOV 2014, 21; OLG Dresden, ZOV 2011, 259; VerfGH Berlin, Beschluss vom 15.12.2014 - 88/13; Mützel, ZOV 2013, 98, 102), während der bloße ursächliche Zusammenhang mit einer gegen die Eltern gerichteten Verfolgungsmaßnahme nicht ausreiche, um die Unterbringungsanordnung selbst als Akt der politischen Verfolgung zu qualifizieren.

    Eine solche Heimunterbringung unter Umgehung aufnahmebereiter, aber als politisch unzuverlässig geltender Verwandter indiziert einen sachfremden Einweisungszweck (vgl. Senat, Beschl. v. 02.10.2015, Az. 1 Ws Reha 8/13 ; KG Berlin, Beschl.v. 21.11.2013, Az. 2 Ws 177/11 Reha; OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 03.12.2015, Az. 2 Ws (Reh) 45/15, jew. bei juris).

  • KG, 05.02.2018 - 4 Ws 117/17

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigungspflicht bei Unterbringung eines …

    Erforderlich ist somit, dass die Behörde bei ihrer Entscheidung bewusst von der gesetzlich vorgesehenen und sonst üblichen Praxis, vorrangig die Unterbringung bei einem Elternteil oder sonstigen Verwandten zu prüfen, abwich und die Durchsetzung der menschenrechtswidrigen Ausreisevorschriften der DDR über den Grundsatz der Wahrung des Kindeswohls stellte (vgl. KG ZOV 2014, 21 m.w.Nachw.).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Heimeinweisung eines Kindes - unter bewusster Ausschaltung aufnahmebereiter Verwandter - dazu missbraucht wird, einen ausgereisten Elternteil zur Rückkehr in die DDR zu bewegen, um ihn sodann wegen Republikflucht oder vergleichbarer Tatvorwürfe strafrechtlich verfolgen zu können (vgl. KG ZOV 2014, 21 m.w.Nachw.).

  • OLG Karlsruhe, 05.10.2016 - 2 Ws 167/16

    Erledigung eines Klageerzwingungsantrags: Prozessuale Überholung durch …

    Rn. 1 1. Der beim Oberlandesgericht Karlsruhe am 20.05.2016 fristgerecht eingegangene und formgerecht von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 20.04.2016 im gegen unbekannt geführten Verfahren 430 UJs 1946/16, mit dem der Beschwerde des Antragstellers vom 01.04.2016 keine Folge gegeben wurde, hat durch die unter dem 22.06.2016 angeordnete Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft F im damals noch dort anhängig gewesenen Ermittlungsverfahren 430 Js 11953/16 aufgrund der hierdurch eingetretenen prozessualen Überholung seine Erledigung gefunden; eine Entscheidung über den Antrag war - wie die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in ihrer Erwiderung auf den gegenständlichen Antrag auf gerichtliche Entscheidung, der der Senat beitritt, zutreffend ausführt - daher nicht mehr veranlasst (Senat B. v. 22.01.2014, 2 Ws 491/13, und B. v. 16.05.2011, 2 Ws 75/11; OLG Bamberg B. v. 17.12.2015, 3 Ws 33/15, juris; Thüringer Oberlandesgericht NStZ-RR 2007, 223;… Moldenhauer in Karlsruher Kommentar StPO, 7. Auflage, § 172, Rn. 57, Graalmann-Scherer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 172, Rn. 115 123;… a.A. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 172, Rn. 36).
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