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Rechtsprechung
   KG, 05.02.2018 - 4 Ws 117/17 REHA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8998
KG, 05.02.2018 - 4 Ws 117/17 REHA (https://dejure.org/2018,8998)
KG, Entscheidung vom 05.02.2018 - 4 Ws 117/17 REHA (https://dejure.org/2018,8998)
KG, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - 4 Ws 117/17 REHA (https://dejure.org/2018,8998)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 StrRehaG, § 2 Abs 1 S 2 StrRehaG, § 2 Abs 2 StrRehaG, § 7 Abs 4 S 3 StrRehaG, § 12 Abs 2 S 3 Nr 3 StrRehaG
    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigungspflicht bei Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen in einem Kinderheim in der DDR aufgrund sachfremder Erwägungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    StrRehaG § 2 Abs. 1 Satz 2
    Heimeinweisung, sachfremde Zwecke, Ausreise der Eltern, aufnahmebereite Verwandte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rehabilitierung wegen Heimunterbringung zu Zeiten der ehemaligen DDR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rehabilitierung wegen Heimunterbringung zu Zeiten der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2018, 171
  • ZOV 2018, 42
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11

    Strafrechtliche Rehabilitation: Heimunterbringung eines Jugendlichen in der DDR …

    Auszug aus KG, 05.02.2018 - 4 Ws 117/17
    Erforderlich ist somit, dass die Behörde bei ihrer Entscheidung bewusst von der gesetzlich vorgesehenen und sonst üblichen Praxis, vorrangig die Unterbringung bei einem Elternteil oder sonstigen Verwandten zu prüfen, abwich und die Durchsetzung der menschenrechtswidrigen Ausreisevorschriften der DDR über den Grundsatz der Wahrung des Kindeswohls stellte (vgl. KG ZOV 2014, 21 m.w.Nachw.).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Heimeinweisung eines Kindes - unter bewusster Ausschaltung aufnahmebereiter Verwandter - dazu missbraucht wird, einen ausgereisten Elternteil zur Rückkehr in die DDR zu bewegen, um ihn sodann wegen Republikflucht oder vergleichbarer Tatvorwürfe strafrechtlich verfolgen zu können (vgl. KG ZOV 2014, 21 m.w.Nachw.).

  • KG, 30.09.2011 - 2 Ws 641/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigungspflicht bei Unterbringung eines …

    Auszug aus KG, 05.02.2018 - 4 Ws 117/17
    Eine Rehabilitierung hat auch zu erfolgen, wenn die Einweisungsentscheidung aus sonstigen Gründen mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist, insbesondere weil die angeordnete Unterbringung in grobem Missverhältnis zu ihrem Anlass stand (§ 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 StrRehaG; vgl. KG ZOV 2012, 82, 83 und ZOV 2011, 252, 253; jeweils m.w.Nachw.).

    Sachfremd ist der Zweck, der deutlich von den Zwecken abweicht, die von einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung als zur Rechtfertigung einer Unterbringung anerkannt sind (vgl. KG ZOV 2012, 82, 83 m.w.Nachw.).

  • KG, 28.10.2011 - 2 Ws 177/11
    Auszug aus KG, 05.02.2018 - 4 Ws 117/17
    Eine Rehabilitierung hat auch zu erfolgen, wenn die Einweisungsentscheidung aus sonstigen Gründen mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist, insbesondere weil die angeordnete Unterbringung in grobem Missverhältnis zu ihrem Anlass stand (§ 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 StrRehaG; vgl. KG ZOV 2012, 82, 83 und ZOV 2011, 252, 253; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 27.02.2018 - 4 Ws 9/18

    Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht eines Berufsgeheimnisträgers mit …

    Rn. 11 Mit Beschluss vom 17. August 2017 (Az. III-4 Ws 117/17) hob der Senat den gegen den Beschwerdeführer gerichteten Ordnungsgeldbeschluss auf.

    Rn. 45 Wie der Senat bereits in einer vorangegangenen Entscheidung dargelegt hat, (Beschluss vom 17. August 2017, Az.: III-4 Ws 117/17) kann bei "Doppelmandaten" etwas anderes gelten, das heißt, wenn der Zeuge sowohl von der juristischen Person als auch von dem (seinerzeit) zuständigen Organ als natürliche Person mandatiert worden ist.

  • KG, 18.12.2019 - 7 Ws 2/19

    Strafrechtliche Rehabilitierung wegen Unterbringung in Jugendwerkhof der DDR

    Entsprechende Erziehungsvereinbarungen stellen angesichts der Freiwilligkeit ihres Abschlusses zwischen hierbei gleichberechtigten Beteiligten auch in der Regel keine rehabilitierungsfähigen Anordnungsgrundlagen dar (vgl. KG, Beschluss vom 5. Februar 2018, NJ 2018, 171 - 175).

    Ebenso ist eine abweichende Bewertung bei missbräuchlichem hoheitlichen Handeln unter dem bloßen Deckmantel einer Vereinbarung auf Augenhöhe, zum Beispiel bei Ausübung von Zwang, in Erwägung zu ziehen (vgl. erneut KG, Beschluss vom 5. Februar 2018, a. a. O.).

  • OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18

    Zulässigkeit der Nachprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung

    Sachfremd ist hierbei der Zweck, der - ausgehend vom Begriff der Rechtsstaatswidrigkeit nach § 1 StrRehaG - deutlich von den Zwecken abweicht, die von einer freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung als zur Rechtfertigung einer Unterbringung anerkannt sind (KG, Beschluss vom 05. Februar 2018, - 4 Ws 117/17 Reha = -, ZOV 2018, 42 und vom 30. September 2011 - 2 Ws 641/10 Reha -, ZOV 2012, 82).
  • OLG Dresden, 04.10.2018 - 1 Reha Ws 29/17

    Voraussetzungen der Rehabilitierung wegen der Unterbringung in Heimen für Kinder …

    a) Sachfremd ist der Zweck, der - ausgehend vom Begriff der Rechtsstaatswidrigkeit nach § 1 StrRehaG - deutlich von den Zwecken abweicht, die von einer freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung als zur Rechtfertigung einer Unterbringung anerkannt sind (KG, Beschluss vom 05. Februar 2018, Az.: 4 Ws 117/17 REHA = ZOV 2018, 42 und vom 30. September 2011, Az.: 2 Ws 641/10 REHA = ZOV 2012, 82).
  • OLG Dresden, 20.11.2018 - 1 Reha Ws 42/17

    Zulässigkeit der Nachprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung

    Sachfremd ist hierbei der Zweck, der - ausgehend vom Begriff der Rechtsstaatswidrigkeit nach § 1 StrRehaG - deutlich von den Zwecken abweicht, die von einer freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung als zur Rechtfertigung einer Unterbringung anerkannt sind (KG, Beschluss vom 05. Februar 2018, - 4 Ws 117/17 Reha = -, ZOV 2018, 42 und vom 30. September 2011 - 2 Ws 641/10 Reha -, ZOV 2012, 82).
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