Rechtsprechung
| BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 370/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT § 15 Abs. 6, § 35 Abs. 1 lit. c
Zeitzuschlag für Arbeiten an Wochenfeiertagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schichtplan - Dienstplanmäßige Samstagsarbeit - Freizeitausgleich - Feiertagszuschlag
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 23.11.1988 - 4 Ca 474/88
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.1989 - 5 Sa 114/89
- BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 370/89
Papierfundstellen
- NZA 1992, 262
- BB 1991, 2536
- DB 1992, 382
- ZTR 1992, 103
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.03.1986 - 3 AZR 541/84
Feiertag am Sonntag - Zeitzuschlag - Dienstplanmäßiger Zeitausgleich
Auszug aus BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 370/89
Sieht ein Schichtplan in Verwaltungen und Betrieben, deren Aufgaben Sonntags- und Feiertagsarbeit erfordern, nicht nur einen Freizeitausgleich für dienstplanmäßige Sonntagsarbeit i. S. § 15 Abs. 6 Unterabs. 1 S. 3 BAT , sondern auch für dienstplanmäßige Samstagsarbeit vor, so besteht für Arbeiten an Wochenfeiertagen, die auf einen Samstag fallen, nur ein Anspruch auf Zeitzuschlag nach § 35 Abs. 1 Buchst. c) bb) BAT in Höhe von 35 v. H. der Stundenvergütung (Fortführung der Rechtsprechung: BAG Urteil vom 18.3.1986 - 3 AZR 541/84 - AP Nr. 3 zu § 35 BAT ).Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß durch einen nach § 15 Abs. 6 Unterabs. 1 BAT dienstplanmäßig gewährten freien Tag dienstplanmäßige Arbeitszeit an einem Wochenfeiertag, der auf einen Sonntag fällt, ausgeglichen werden kann und einen Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag nicht begründet (BAG Urteil vom 11. Dezember 1980 - 3 AZR 163/78 - AP Nr. 2 zu § 27 MTB II; Urteile vom 22. September 1981 - 3 AZR 3301/79 - AP Nr. 1 zu § 35 BAT und vom 18. März 1986 - 3 AZR 541/84 - AP Nr. 3 zu § 35 BAT ).
Wird dieser Antrag nicht gestellt oder kann ihm aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen nicht stattgegeben werden, so entsteht ein Anspruch auf einen Zeitzuschlag in Höhe von 135 v.H. (vgl. BAG Urteil vom 18. März 1986 - 3 AZR 541/84 - AP Nr. 3 zu § 35 BAT , zu II 1 b (1) der Gründe).
Deshalb entfällt bei Arbeiten an Wochenfeiertagen, die auf einen Sonntag fallen, ein Anspruch auf erhöhten Zeitzuschlag nach § 35 Abs. 1 Buchst. c) aa) BAT bzw. ein Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag (vgl. BAG Urteil vom 18. März 1986 - 3 AZR 541/84 - AP Nr. 3 zu § 35 BAT , m.w.N.).
- BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80
Bezahlte freie Tage
Auszug aus BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 370/89
Mit dem Begriff des Werktages haben die Tarifvertragsparteien einen Begriff verwendet, der in der Rechtsterminologie einen bestimmten vorgegebenen Inhalt hat, so daß davon auszugehen ist, daß sie ihn auch in diesem Sinne verwenden und angewendet wissen wollen (BAGE 42, 272, 277 AP Nr. 61 zu 616 BGB ; Urteil vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 235/85 AP Nr. 1 zu 2 BAT ). - BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 235/85
Eingruppierung: Begriff des "Rettungsdienstes" in Nr. 3 SR 2c BAT
Auszug aus BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 370/89
Mit dem Begriff des Werktages haben die Tarifvertragsparteien einen Begriff verwendet, der in der Rechtsterminologie einen bestimmten vorgegebenen Inhalt hat, so daß davon auszugehen ist, daß sie ihn auch in diesem Sinne verwenden und angewendet wissen wollen (BAGE 42, 272, 277 AP Nr. 61 zu 616 BGB ; Urteil vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 235/85 AP Nr. 1 zu 2 BAT ). - BAG, 22.09.1981 - 3 AZR 330/79
Feiertag auf Sonntag - Ostersonntag - Pfingstsonntag - Arbeit des Angestellten - …
Auszug aus BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 370/89
Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß durch einen nach § 15 Abs. 6 Unterabs. 1 BAT dienstplanmäßig gewährten freien Tag dienstplanmäßige Arbeitszeit an einem Wochenfeiertag, der auf einen Sonntag fällt, ausgeglichen werden kann und einen Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag nicht begründet (BAG Urteil vom 11. Dezember 1980 - 3 AZR 163/78 - AP Nr. 2 zu § 27 MTB II; Urteile vom 22. September 1981 - 3 AZR 3301/79 - AP Nr. 1 zu § 35 BAT und vom 18. März 1986 - 3 AZR 541/84 - AP Nr. 3 zu § 35 BAT ). - BAG, 11.12.1980 - 3 AZR 163/78
Zeitzuschlag - Arbeit an gesetzlichem Wochenfeiertag - Arbeit am Ostersonntag - …
Auszug aus BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 370/89
Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß durch einen nach § 15 Abs. 6 Unterabs. 1 BAT dienstplanmäßig gewährten freien Tag dienstplanmäßige Arbeitszeit an einem Wochenfeiertag, der auf einen Sonntag fällt, ausgeglichen werden kann und einen Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag nicht begründet (BAG Urteil vom 11. Dezember 1980 - 3 AZR 163/78 - AP Nr. 2 zu § 27 MTB II; Urteile vom 22. September 1981 - 3 AZR 3301/79 - AP Nr. 1 zu § 35 BAT und vom 18. März 1986 - 3 AZR 541/84 - AP Nr. 3 zu § 35 BAT ).
- BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 593/95
Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit
Angestellte der Deutschen Reichsbahn, für die im Dienstplan nicht nur ein Freizeitausgleich für dienstplanmäßige Sonntagsarbeit, sondern auch ein Freizeitausgleich für dienstplanmäßige Samstagsarbeit vorgesehen ist, haben für dienstplanmäßige Arbeit am Pfingstsonntag und dienstplanmäßige Arbeit an einem Wochenfeiertag, der auf einen Samstag fällt, einen Anspruch auf einen Zeitzuschlag nach § 18a Abs. 1 Buchst. c bb AnTV-DR in Höhe von 35 v.H. der Stundenvergütung (Fortführung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - AP Nr. 17 zu § 15 BAT).Es besteht in diesem Falle kein Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag oder auf einen Zeitzuschlag in Höhe von 135 v.H. der Stundenvergütung (BAG Urteil vom 11. Dezember 1980 - 3 AZR 163/78 - AP Nr. 2 zu § 27 MTB II; Urteil vom 22. September 1981 - 3 AZR 330/79 - AP Nr. 1 zu § 35 BAT; Urteil vom 18. März 1986 - 3 AZR 541/84 - AP Nr. 3 zu § 35 BAT; Urteil vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - AP Nr. 17 zu § 15 BAT).
Dies steht mit dem allgemeinen Sprachgebrauch in Einklang (vgl. BAG Urteil vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - AP Nr. 17 zu § 15 BAT).
Wie der Senat im Urteil vom 9. Oktober 1991 (aaO) zur entsprechenden Regelung in § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 BAT ausgeführt hat, haben die Tarifvertragsparteien damit keinen zwingenden Freizeitausgleich bei dienstplanmäßiger Arbeit an Wochenfeiertagen wie bei dienstplanmäßiger Arbeit an Sonntagen vorgeschrieben.
- BFH, 22.09.2005 - IX R 55/04
Kein steuerfreier Zuschlag bei Verzicht auf Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit
Wird dieser Antrag nicht gestellt oder kann ihm aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen nicht stattgegeben werden, so entsteht der Anspruch auf den Zeitzuschlag in Höhe von 135 v.H. (vgl. zur insoweit übereinstimmenden Tarifnorm des § 15 BAT Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 9. Oktober 1991 6 AZR 370/89, AP Nr. 17 zu § 15 BAT).§ 15 Abs. 2 BMT-G II räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht ein, ob er für dienstplanmäßige Arbeitszeit an einem Wochenfeiertag Freizeitausgleich beanspruchen will oder nicht (vgl. BAG-Urteile vom 23. Februar 1982 3 AZR 86/81, AP Nr. 2 zu § 15 BMT-G II, und vom 9. Oktober 1991 6 AZR 370/89, AP Nr. 17 zu § 15 BAT).
- BFH, 21.02.2006 - IX R 27/05
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Wird dieser Antrag nicht gestellt oder kann ihm aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen nicht stattgegeben werden, so entsteht der Anspruch auf den Zeitzuschlag in Höhe von 135 v.H. (vgl. zur insoweit übereinstimmenden Tarifnorm des § 15 BAT Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 9. Oktober 1991 6 AZR 370/89, AP Nr. 17 zu § 15 BAT).§ 15 Abs. 2 BMT-G II räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht ein, ob er für dienstplanmäßige Arbeitszeit an einem Wochenfeiertag Freizeitausgleich beanspruchen will oder nicht (vgl. BAG-Urteile vom 23. Februar 1982 3 AZR 86/81, AP Nr. 2 zu § 15 BMT-G II, und vom 9. Oktober 1991 6 AZR 370/89, AP Nr. 17 zu § 15 BAT).
- BFH, 09.06.2005 - IX R 68/03
Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Feiertagsarbeit
Wird dieser Antrag nicht gestellt oder kann ihm aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen nicht stattgegeben werden, so entsteht der Anspruch auf den Zeitzuschlag in Höhe von 135 v.H. (vgl. zur insoweit übereinstimmenden Tarifnorm des § 15 BAT --Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 9. Oktober 1991 6 AZR 370/89, AP Nr. 17 zu § 15 BAT).§ 15 Abs. 2 BMT-G II/ BMT-G-O räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht ein, ob er für dienstplanmäßige Arbeitszeit an einem Wochenfeiertag Freizeitausgleich beanspruchen will oder nicht (vgl. BAG-Urteile vom 23. Februar 1982 3 AZR 86/81, AP Nr. 2 zu § 15 BMT-G II und vom 9. Oktober 1991 6 AZR 370/89, AP Nr. 17 zu § 15 BAT).
- BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 122/91
Sonntagsarbeit - Freizeitausgleich an Wochenfeiertag
Dieser Freizeitausgleich ist deshalb in den Schichtplänen bei Verwaltungen und Betrieben, deren Aufgaben Sonntags- und Feiertagsarbeit erfordern, stets vorzusehen (vgl. BAG Urteil vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - DB 1992, 382).Er richtet sich nach § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 BAT; bei ihm ist dem Arbeitnehmer nur ein Antragsrecht eingeräumt (vgl. dazu: BAG Urteil vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - DB 1992, 382).
- BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 283/91
Zusammentreffen von Arbeitsbefreiung und Freizeitausgleich.
Dieser Freizeitausgleich ist in den Schichtplänen bei Verwaltungen und Betrieben, deren Aufgaben Sonntags- und Feiertagsarbeit erfordern, stets vorzusehen (vgl. BAG Urteile vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - und vom 11. Juni 1992 - 6 AZR 122/91 - zur Veröffentlichung bestimmt). - LAG Köln, 12.05.2006 - 11 Sa 132/06
Tarifvertrag; Auslegung; Zeitzuschlag
Es besteht in diesem Fall kein Anlass für einen Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag oder auf einen Zeitzuschlag in Höhe von 135 % der Stundenvergütung (BAG Urteil vom 11.12.1980 - 3 AZR 163/78 - AP Nr. 2 zu § 27 MTB II; BAG Urteil vom 22.09.1981 -3 AZR 330/79 - AP Nr. 1 zu § 35 BAT; Urteil vom 18.03.1986 - 3 AZR 541/84 - AP Nr. 3 zu § 35 BAT; Urteil vom 09.10.1991 - 6 AZR 370/89 - AP Nr. 17 zu § 15 BAT).Wie das Bundesarbeitsgericht schon im Urteil vom 09.10.1991 (- 6 AZR 370/89 - AP Nr. 17 zu § 15 BAT) zu einer entsprechenden Regelung in § 15 Abs. 6 Unterabsatz 2 BAT ausgeführt hat, haben die Tarifvertragsparteien damit keinen zwingenden Freizeitausgleich bei dienstplanmäßiger Arbeit an Wochenfeiertagen vorgeschrieben, wie sie das bei dienstplanmäßiger Arbeit an Sonntagen getan haben.
- LAG Brandenburg, 20.06.1995 - 8 (3) Sa 93/95
Zeitzuschlag; Freizeitausgleich ; Wochenfeiertag; Feiertagsausgleich; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 597/93
Freizeitausgleich bei Arbeit an Wochenfeiertag, wenn kein Antrag gestellt wurde
Aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang ergibt sich, daß hier der Begriff des Freizeitausgleichs nach § 15 Abs. 6 BAT gemeint ist (vgl. BAG Urteil vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - AP Nr. 17 zu § 15 BAT; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Januar 1994, § 35 Erl. 4; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann, BAT, Stand Januar 1994, § 35 Erl. 8).Nur wenn der Arbeitgeber dem Antrag stattgibt, wozu er verpflichtet ist, wenn keine triftigen Gründe, im Falle des § 15 Abs. 6 Unterabs. 3 BAT dienstliche oder betriebliche Gründe, entgegenstehen (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1982 - 3 AZR 86/81 - AP Nr. 2 zu § 15 BMT-G II; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Januar 1994, § 15 Erl. 16), erhält der Angestellte Freizeitausgleich und für die Feiertagsarbeit lediglich den Zuschlag in Höhe von 35 v. H. Die Bestimmung des § 15 Abs. 6 Unterabs. 3 BAT räumt dem Angestellten ein Wahlrecht ein, ob er für dienstplanmäßige Arbeit an einem Wochenfeiertag Freizeitausgleich beantragt oder nicht (BAG Urteile vom 22. September 1981 - 3 AZR 330/79 - AP Nr. 1 zu § 35 BAT und vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - AP Nr. 17 zu § 15 BAT).
- BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 230/96
Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit - Streit über die Höhe von Zeitzuschlägen für …
Dies steht mit dem allgemeinen Sprachgebrauch in Einklang (vgl. BAG Urteil vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - AP Nr. 17 zu § 15 BAT; Urteil vom 18. April 1996 - 6 AZR 593/96 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).Wie der Senat im Urteil vom 9. Oktober 1991 (a.a.O.) zur entsprechenden Regelung in § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 BAT und im Urteil vom 18. April 1996 (…a.a.O.) zur Regelung in § 10 Abs. 2 Nr. 3 AnTV-DR ausgeführt hat, haben die Tarifvertragsparteien damit keinen zwingenden Freizeitausgleich bei dienstplanmäßiger Arbeit an Wochenfeiertagen wie bei dienstplanmäßiger Arbeit an Sonntagen nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 AnTV-DR vorgeschrieben.
- BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 124/91
Ausgleich des Anspruchs auf Lohn für Sonntagsarbeit - Freizeitausgleich an einem …
- BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 123/91
Ausgleich des Anspruchs auf Lohn für Sonntagsarbeit - Freizeitausgleich an einem …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.1995 - 4 Sa 975/94
Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Streit über die Dauer der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.1995 - 4 Sa 978/94
Voraussetzungen für das Vorliegen des notwendigen Feststellungsinteresses ; …
- BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 281/91
Zulässigkeit des Freitzeitausgleich für dienstplanmäßige Sonntagsarbeit an …
- BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 664/96
Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit
- BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 53/99
Zeitzuschläge für Schichtarbeit an Wochenfeiertagen sowie am Ostersonntag und am …
- LAG Köln, 04.12.2000 - 8 Sa 1029/00
Anspruch auf Freizeitausgleich oder auf Vergütung von dienstplanmäßiger Arbeit an …
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.1998 - PL 15 S 232/96
Umwandlung der Betriebsform eines Kreiskrankenhauses in einen Eigenbetrieb; …
- LAG Sachsen, 19.12.1995 - 6 Sa 174/95
Anspruch auf Zahlung von Zeitzuschlägen für Wochenfeiertage; Voraussetzungen für …
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