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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2469
BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97 (https://dejure.org/1997,2469)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1997 - 2 C 9.97 (https://dejure.org/1997,2469)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 (https://dejure.org/1997,2469)
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    BBesG a.F. § 13 Abs. 5, Abs. 6; ; BBesG ... a.F. § 17; ; BBesG a.F. § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3; ; BBesG Anl. I Vorbem. Nr. 3 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. a; ; BBesG Anl. I Vorbem. Nr. 8; ; Reformgesetz Art. 14 § 2

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichszulage - Sicherheitszulage - Verlust einer ruhegehaltfähigen Stellenzulage - Begriff der Verwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 649 (Ls.)
  • ZTR 1998, 236
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97
    Deshalb kann offenbleiben, ob die Voraussetzungen des § 17 BBesG für die Gewährung der Aufwandsentschädigung, durch die - jedenfalls vorrangig - eine Kostenerstattung, nicht jedoch die Kompensation besoldungsrechtlicher Nachteile aufgrund organisatorischer Maßnahmen bezweckt wird, überhaupt erfüllt sind (vgl. BVerwGE 96, 224; BVerwG, Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17.94 - ), und ob sie, falls ja, neben der hier streitigen Ausgleichszulage zu gewähren war und ist.
  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93

    Beamtenbesoldung - Aufwandsentschädigung - PflichtgemäßesErmessen des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97
    Deshalb kann offenbleiben, ob die Voraussetzungen des § 17 BBesG für die Gewährung der Aufwandsentschädigung, durch die - jedenfalls vorrangig - eine Kostenerstattung, nicht jedoch die Kompensation besoldungsrechtlicher Nachteile aufgrund organisatorischer Maßnahmen bezweckt wird, überhaupt erfüllt sind (vgl. BVerwGE 96, 224; BVerwG, Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17.94 - ), und ob sie, falls ja, neben der hier streitigen Ausgleichszulage zu gewähren war und ist.
  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 10.87

    Fortzahlung der Ministerialzulage - Aufstiegslehrgang - Dienstposten der höheren …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97
    Der Gesetzgeber hat die bei diesen Sicherheitsdiensten wahrzunehmenden Funktionen generell als herausgehobene Funktionen im Sinne des § 42 Abs. 1 Satz 1 BBesG angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 10.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 61.86

    Oberste Bundesbehörde - Hauptpersonalrat - Besoldung - Stellenzulage - …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97
    Mit anderen Worten ist ein Anspruch auf die Sicherheitszulage davon abhängig, daß der Beamte einem Personenkreis zugehört, den der Dienstherr durch Zuordnung der Behörde und damit auch der dort Beschäftigten zu den Sicherheitsdiensten als zulageberechtigt bestimmt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1988 - BVerwG 2 C 61.86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 29.94

    Besoldungsrecht - Ausgleichszulage - Polizeizulage - Gehobener Dienst

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97
    Der Beamte scheidet aus der zulageberechtigenden Verwendung im Sinne des § 13 Abs. 5 BBesG a.F. aus, wenn er die herausgehobenen Funktionen nicht mehr wahrnimmt und ihm deshalb die Stellenzulage nicht mehr zusteht (vgl. § 42 Abs. 3 BBesG; BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 29.94 - ).
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1038/08

    Sicherheitszulage - Verwendung bei einem Sicherheitsdienst

    Auch das Bundesverwaltungsgericht stellt auf die organisationsrechtliche Zugehörigkeit des Beamten zu einem der abschließend aufgezählten Sicherheitsdienste ab (11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 - ZTR 1998, 236). Der Anspruch auf die Sicherheitszulage sei davon abhängig, dass der Beamte einem Personenkreis zugehöre, den der Dienstherr durch Zuordnung der Behörde und damit der dort Beschäftigten zu den Sicherheitsdiensten als zulageberechtigt bestimmt habe (BVerwG 11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 - aaO; 28. Januar 1988 - 2 C 61.86 - BVerwGE 79, 22 zur Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 der Anlage I BBesO A/B)..

    Maßgeblich für den Anspruch auf die Sicherheitszulage ist die organisationsrechtliche Zugehörigkeit des Mitarbeiters (BVerwG 11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 - ZTR 1998, 236). Diese ergibt sich aus dem Stellenplan, der durch den Haushaltsgesetzgeber festgestellt wird.

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 648/10

    Ministerialzulage bei Gestellung

    Rn. 18 aa) Der Begriff der "Verwendung" bei obersten Bundesbehörden konkretisiert den Begriff der "Wahrnehmung der herausgehobenen Funktionen" in § 42 Abs. 3 BBesG (BVerwG 11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 - juris-Rn. 14, ZTR 1998, 236;… 6. April 1989 - 2 C 10.87 - juris-Rn. 10, ZTR 1989, 370).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - 1 A 1029/03
    Rn. 9 vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 -, ZBR 1998, 312,.

    Rn. 15 vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2002 - 2 C 26.01 -, ZBR 2002, 218; Urteil vom 11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 -, ZBR 1998, 312; Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 -, ZBR 1996, 44; Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 29.94 -, ZBR 1995, 375,.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 1 A 605/06

    Streit über die Höhe der Festsetzung von Versorgungsbezügen; Ruhegehaltsfähigkeit …

    Rn. 49 Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 -, ZBR 1998, 155.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - 12 A 4924/97

    Beamtenbesoldung; Ruhegehalt; Stellenzulage; Zehn-Jahres-Frist; Berechnung

    Rn. 29 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 2 C 9/97 -, in: ZBR 1998, 312; Urteil vom 6. April 1989 - 2 C 10/87 -, in: ZBR 1990, 124, 125.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - 21 A 2536/04
    Rn. 31 BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 - Buchholz 240 § 13 BBesG Nr. 3 (zur Sicherheitszulage nach Vorbem. Nr. 8); ebenso Schwegmann/Summer, a.a.O., Bd. II, § 42 BBesG Anm. 11 c und f - "summarischer Funktionsbezug".
  • OVG Sachsen, 10.10.2014 - 2 A 197/13

    Sicherheitszulage, Staatsanwalt, Besoldungsverordnung

    Der Anspruch auf die Sicherheitszulage ist damit davon abhängig, dass der Beamte einem Personenkreis zugehört, den der Dienstherr durch Zuordnung der Behörde und damit auch der dort Beschäftigten zu den Sicherheitsdiensten als zulageberechtigt bestimmt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1997 - 2 C 9.97 -, juris Rn. Rn. 14 m. w. N.).
  • VG Bremen, 29.01.2019 - 6 K 819/18

    Stellenzulage - Analogieverbot; Ausgliederung; Gesetzesvorbehalt; Landesamt für …

    In dem Fall einer durch Behördenneugliederung erfolgten Versetzung eines vormals sicherheitszulageberechtigten Beamten erkannte das Bundesverwaltungsgericht wegen des Wegfalls der Sicherheitszulage die Gewährung einer Ausgleichszulage an und führte -6- aus, dass der (entfallene) Anspruch auf Gewährung einer Sicherheitslage davon abhängig sei, dass der Beamte einem Personenkreis zugehört, den der Dienstherr durch Zuordnung zu den Sicherheitsdiensten als zulageberechtigt bestimmt hat (BVerwG, Urt. v. 11.12.1997 - 2 C 9/97 juris Rn. 14).
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