Rechtsprechung
| BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf eine Heimzulage - Auslegung des Begriffs "vergleichbare Einrichtung (Heim)" - Einordnung als Unterbringung in einem Heim - Erforderlichkeit der Betreuung im Umfang einer stationären Vollversorgung - Einordnung als seelisch behinderte Menschen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsentgelt: Heimzulage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 09.10.1996 - 2 Ca 2885/96
- LAG Nürnberg, 01.10.1999 - 8 Sa 1154/96
- BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
Papierfundstellen
- ZTR 2001, 177
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (10)
- BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93
Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN).Nach dem allgemeinem Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 [BAG 26.05.1993 - 4 AZR 130/93]; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26).
Es ist unschädlich, daß im Heim der Beklagten überwiegend erwachsene Behinderte untergebracht sind (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318).
Andererseits steht die arbeitstägliche Abwesenheit der Behinderten der Annahme einer ständigen Unterbringung nicht entgegen (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - aaO; BAG 14. Juni 1995 - 10 AZR 400/94 - nv.), da der Zusammenhang zwischen Unterbringung und Ausbildung gewahrt bleibt.
- BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 400/94
Definition von "Heim" beziehungsweise "Wohnheim" - Qualifizierung eines Sleep-In …
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
Andererseits steht die arbeitstägliche Abwesenheit der Behinderten der Annahme einer ständigen Unterbringung nicht entgegen (…BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - aaO; BAG 14. Juni 1995 - 10 AZR 400/94 - nv.), da der Zusammenhang zwischen Unterbringung und Ausbildung gewahrt bleibt.Dies kann bereits bei einer dreimonatigen Aufenthaltsdauer in einem sog. Sleep-In der Fall sein (BAG 14. Juni 1995 - 10 AZR 400/94 - nv.).
- BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 82/99
Heimzulage - Ständige Unterbringung im Fünf-Tage-Internat
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
Nach dem allgemeinem Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 [BAG 26.05.1993 - 4 AZR 130/93]; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26).Ebenfalls ist unerheblich, wo die Bewohner gemeldet sind (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26).
- BAG, 25.01.1995 - 10 AZR 173/94
Tarifliche Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Tarifliche Voraussetzungen für …
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
Nach dem allgemeinem Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 [BAG 26.05.1993 - 4 AZR 130/93]; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26).Es ist unschädlich, daß im Heim der Beklagten überwiegend erwachsene Behinderte untergebracht sind (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318).
- BAG, 25.01.1995 - 10 AZR 150/94
Heimzulage für Angestellte im Sozialdienst und Erziehungsdienst für überwiegend …
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
Nach dem allgemeinem Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 [BAG 26.05.1993 - 4 AZR 130/93]; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26).Es ist unschädlich, daß im Heim der Beklagten überwiegend erwachsene Behinderte untergebracht sind (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318).
- BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93
Zulage bei Heimerziehung
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
Nach dem allgemeinem Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 [BAG 26.05.1993 - 4 AZR 130/93]; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26). - BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92
Zulage bei Heimerziehung
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
Soweit in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 1993 (- 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28) für eine gemeinschaftliche Wohnstätte eine "ununterbrochene Versorgung" gefordert wurde, ist dieser Begriff in Abgrenzung zur Betreuung einer Tagesgruppe montags und freitags zwischen 11.30 Uhr und 17.30 Uhr gewählt worden. - BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 260/91
Heimzulage
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, daß es nicht ausreicht, wenn die Tätigkeit in einer Einrichtung des betreuten Wohnens geleistet wird (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4). - BAG, 22.12.1994 - 6 AZR 524/94
Heimzulage - Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
Nur diese Tätigkeit, nicht diejenige in den außerhalb des Wohnheims lebenden Wohngruppen, kann den Zulagenanspruch auslösen (vgl. BAG 22. Dezember 1994 - 6 AZR 524/94 - nv.). - LAG Nürnberg, 01.10.1999 - 8 Sa 1154/96
Arbeitsentgelt: Heimzulage
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 1. Oktober 2000 - 8 Sa 1154/96 - aufgehoben.
- BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06
Heimzulage
Unschädlich ist es, dass die Bewohner nicht rund um die Uhr vollstationär versorgt werden, sondern nur zu bestimmten Tageszeiten (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).Der Heimcharakter gehe dabei nicht schon dadurch verloren, dass Bewohner in kleineren Einheiten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst versorgten und ihr Zusammenleben in begrenztem Maße teilweise selbst organisierten (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).
Auch in der Entscheidung vom 27. September 2000 (- 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177), hatte der Senat bereits darauf hingewiesen, dass nur die überwiegende Tätigkeit im dort zu beurteilenden Wohnheim, in dem die überwiegende Zahl der betreuten Rehabilitanden wohnte, und nicht eine Tätigkeit in den außerhalb des Wohnheims bestehenden Wohngruppen den Zulagenanspruch auslösen konnte.
- BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01
Heimzulage - Jugendwohngemeinschaft
b) Zwar kann es sich bei der Jugendwohngemeinschaft um ein "Heim" nach allgemeinem Sprachgebrauch handeln, da die Jugendlichen dort zu Hause sind, wobei es unschädlich ist, daß sie die Wohnung täglich verlassen, um zur Schule oder zur Arbeit zu gehen (st. Rechtsprechung vgl. BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 26; 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 mwN).Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht auch darauf hingewiesen, daß der Heimcharakter einer Wohnstätte nicht davon abhängt, daß die dort lebenden Bewohner im Sinne einer stationären Vollversorgung rund um die Uhr betreut werden (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - aaO).
Auch wenn - wie in dem am 27. September 2000 vom Senat entschiedenen Fall (- 10 AZR 640/99 - aaO) - der Heimcharakter nicht schon dadurch verloren geht, daß Bewohner in kleineren Einheiten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst versorgen und ihr Zusammenleben in begrenztem Maße teilweise selbst organisieren, müssen solche Einheiten jedenfalls in eine organisatorisch zusammenhängende Einrichtung eingebunden sein, um noch als Heim im Tarifsinn gelten zu können.
Im Urteil vom 27. September 2000 (- 10 AZR 640/99 - aaO) hat der Senat bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur die überwiegende Tätigkeit im dort zu beurteilenden Wohnheim, in dem die überwiegende Zahl der betreuten Rehabilitanden wohnte und nicht eine Tätigkeit in den außerhalb des Wohnheims bestehenden Wohngruppen den Zulagenanspruch auslösen könne.
- BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03
Heimzulage nach den AVR Caritas - Therapieeinrichtung für Drogenabhängige als …
Auch dann, wenn sich die Heimbewohner in kleineren Einheiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst versorgen und ihr Zusammenleben in begrenztem Maße teilweise selbst organisieren, geht der Heimcharakter nicht verloren (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).
- BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02
Heimzulage - Betreutes Wohnen
aa) Bei der hier zu beurteilenden Einrichtung kann es sich um ein "Heim" nach allgemeinem Sprachgebrauch handeln, da die Jugendlichen dort zu Hause sind, wobei es unschädlich ist, daß sie die Wohnung täglich verlassen, um zur Schule oder zur Arbeit zu gehen (st. Rechtsprechung vgl. BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26; 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 mwN).Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht auch darauf hingewiesen, daß der Heimcharakter einer Wohnstätte nicht davon abhängt, daß die dort lebenden Bewohner im Sinne einer stationären Vollversorgung rund um die Uhr betreut werden (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - aaO).
cc) Der Heimcharakter geht dabei nicht schon dadurch verloren, daß Bewohner in kleineren Einheiten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst versorgen und ihr Zusammenleben in begrenztem Maße teilweise selbst organisieren (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - aaO).
- BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 692/06
Heimzulage
Unschädlich ist es, dass die Bewohner nicht rund um die Uhr vollstationär versorgt werden, sondern nur zu bestimmten Tageszeiten (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).Der Heimcharakter gehe dabei nicht schon dadurch verloren, dass Bewohner in kleineren Einheiten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst versorgten und ihr Zusammenleben in begrenztem Maße teilweise selbst organisierten (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).
Auch in der Entscheidung vom 27. September 2000 (- 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177), hatte der Senat bereits darauf hingewiesen, dass nur die überwiegende Tätigkeit im dort zu beurteilenden Wohnheim, in dem die überwiegende Zahl der betreuten Rehabilitanden wohnte, und nicht eine Tätigkeit in den außerhalb des Wohnheims bestehenden Wohngruppen den Zulagenanspruch auslösen konnte.
- LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1092/09
Heimzulage bei Tagesförderung i.R.d. betreuten Wohnens; Unbegründete Klage eines …
Diese steht den entsprechenden Betreuungskräften auch zu, soweit in den Wohngruppen erwachsene Behinderte untergebracht sind (vgl. BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 f. Rz. 44 und vom 20.04.94 - 10 AZR 276/92 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).Die Tätigkeit wird dabei in der Protokollnotiz klar bezogen auf die Arbeit an dem Ort und in der organisatorischen (Teil) Einheit, in der der genannte Personenkreis auch tatsächlich wohnt in dem Sinne, dass er dort schläft und sich dort aufhält (BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).
Durch das enge Zusammenleben einer größeren Zahl von Personen mit wesentlichen Behinderungen entstehen Konflikte und Probleme, bei denen die Betreuer als Ansprechpartner fungieren und die eine kontinuierliche erhöhte psychische Belastung darstellen (BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).
- LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1090/09
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der …
Diese steht den entsprechenden Betreuungskräften auch zu, soweit in den Wohngruppen erwachsene Behinderte untergebracht sind (vgl. BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 f. Rz. 44 und vom 20.04.94 - 10 AZR 276/92 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).Die Tätigkeit wird dabei in der Protokollnotiz klar bezogen auf die Arbeit an dem Ort und in der organisatorischen (Teil) Einheit, in der der genannte Personenkreis auch tatsächlich wohnt in dem Sinne, dass er dort schläft und sich dort aufhält ( BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).
Durch das enge Zusammenleben einer größeren Zahl von Personen mit wesentlichen Behinderungen entstehen Konflikte und Probleme, bei denen die Betreuer als Ansprechpartner fungieren und die eine kontinuierliche erhöhte psychische Belastung darstellen ( BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).
- LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1044/09
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der …
Diese steht den entsprechenden Betreuungskräften auch zu, soweit in den Wohngruppen erwachsene Behinderte untergebracht sind (vgl. BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 f. Rz. 44 und vom 20.04.94 - 10 AZR 276/92 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).Die Tätigkeit wird dabei in der Protokollnotiz klar bezogen auf die Arbeit an dem Ort und in der organisatorischen (Teil) Einheit, in der der genannte Personenkreis auch tatsächlich wohnt in dem Sinne, dass er dort schläft und sich dort aufhält ( BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).
Durch das enge Zusammenleben einer größeren Zahl von Personen mit wesentlichen Behinderungen entstehen Konflikte und Probleme, bei denen die Betreuer als Ansprechpartner fungieren und die eine kontinuierliche erhöhte psychische Belastung darstellen ( BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).
- LAG Baden-Württemberg, 29.10.2025 - 10 Sa 40/25
Zulage für Tätigkeit in einer besonderen Wohnform im Sozial- und Erziehungsdienst
Damit liegt die Bedeutung des Wortes nicht in einer zeitlichen Komponente wie dies mit der früheren Formulierung der "ständigen Unterbringung" eher der Fall gewesen ist (vgl. hierzu nur BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - zu II. 2. a der Gründe; 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - zu B 2. e der Gründe). "Ständig" lässt zwar verschiedene Bedeutungen zu (vgl. Duden Online Wörterbuch: 1. "sehr häufig, regelmäßig oder [fast] ununterbrochen wiederkehrend, andauernd" (ihre ständige Nörgelei, er kommt ständig zu spät, in ständiger Angst leben, wir haben ständig Ärger mit ihm), 2. "eine bestimmte Tätigkeit dauernd ausübend" (der ständige Ausschuss, ein Stab ständiger Mitarbeiter) und 3. "dauernd, sich nicht ändernd, fest" (unser ständiger Wohnsitz)).Die Rechtsprechung hat sich vielfach mit dem Begriff des "Heims" gemäß der PE 1 Satz 1 alt befassen müssen, gerade auch im Zusammenhang mit der "ständigen" Unterbringung (vgl. nur BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - zu II. 2. d der Gründe; 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - zu II. 2. a der Gründe; 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 - zu B 2. e der Gründe).
- LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1091/09
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der …
Diese steht den entsprechenden Betreuungskräften auch zu, soweit in den Wohngruppen erwachsene Behinderte untergebracht sind (vgl. BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 f. Rz. 44 und vom 20.04.94 - 10 AZR 276/92 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).Die Tätigkeit wird dabei in der Protokollnotiz klar bezogen auf die Arbeit an dem Ort und in der organisatorischen (Teil) Einheit, in der der genannte Personenkreis auch tatsächlich wohnt in dem Sinne, dass er dort schläft und sich dort aufhält ( BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).
Durch das enge Zusammenleben einer größeren Zahl von Personen mit wesentlichen Behinderungen entstehen Konflikte und Probleme, bei denen die Betreuer als Ansprechpartner fungieren und die eine kontinuierliche erhöhte psychische Belastung darstellen ( BAG vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177).
- LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06
Heimzulage
- BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 285/06
Heimzulage
- LAG Sachsen, 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01
Vergütung der Leiterin einer Kindertagesstätte, keine Notwendigkeit einer …
- LAG Berlin, 10.09.2004 - 6 Sa 994/04
Heimzulage
- LAG Berlin, 18.07.2001 - 14 Sa 742/01
Anspruch von im Bereich "Betreutes Wohnen" in einer Jugendwohngemeinschaft …
- LAG Berlin, 15.10.2001 - 18 Sa 871/01
Ermittlung des Begriffs "Heim" durch Auslegung des Tarifvertrages und der dazu …
- MAVG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 22.10.2024 - 1 AS 17/23
- Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten in Württemberg Stuttgart, 22.10.2024 - 1 AS 17/23
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Rechtsprechung
| BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 432/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung einer Freundschaftspionierleiterin in Sachsen - Lehrerin in einer Grundschule im Angestelltenverhältnis - Fehlen beamtenrechtlicher Regelung über die Einstufung von Lehrkräften - Besitzstandsregelung hinsichtlich der Vergütung - Angabe der Vergütungsgruppe ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 24.06.1998 - 17 Ca 14394/97
- LAG Sachsen, 29.06.1999 - 7 Sa 786/98
- BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 432/99
Papierfundstellen
- ZTR 2001, 177
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 421/97
Eingruppierung einer Freundschaftspionierleiterin - Besitzstandsregelung
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 432/99
Diese Besitzstandsregelung bezieht sich nur auf eine Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe, die der Lehrkraft bei zutreffender Eingruppierung nach den bis zum 30. Juni 1995 geltenden Richtlinien zustand (BAG 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 66).Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann der Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag schon deswegen nicht eine eigenständig bindende Bedeutung beimessen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169; 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 66 mwN).
"Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus dem Urteil vom 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 66 - zur Bewertung des Abschlusses "Diplompädagoge" bei der Eingruppierung; Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag (im Anschluß an BAG Urteil vom 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt)".
- BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 518/97
Eingruppierung - Leiter eines Schwimmzentrums
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 432/99
Die Anwendung dieser Richtlinien kommt nur dann in Betracht, wenn sie von den Arbeitsvertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74).Auch aus den Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 in der Fassung vom 20. März 1996 (Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 26. März 1996 - Amtsblatt des SMF vom 30. Mai 1996) ergibt sich kein Anspruch der Klägerin auf Eingruppierung in die Vergütungsgruppe IV b. Diese sind zwar durch die Bezugnahme auf die TdL-Richtlinien im Änderungsvertrag vom 21. August 1991 ebenfalls mit vereinbart worden (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74; 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - zVv.), enthalten jedoch überhaupt keine Fallgruppen, die zur Eingruppierung in Vergütungsgruppe IV b führen.
- BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94
Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT - …
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 432/99
Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann der Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag schon deswegen nicht eine eigenständig bindende Bedeutung beimessen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169; 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 66 mwN).
- BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 146/00
Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 432/99
"Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus dem Urteil vom 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 66 - zur Bewertung des Abschlusses "Diplompädagoge" bei der Eingruppierung; Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag (im Anschluß an BAG Urteil vom 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt)". - BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 119/99
Eingruppierung - Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 432/99
Auch aus den Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 in der Fassung vom 20. März 1996 (Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 26. März 1996 - Amtsblatt des SMF vom 30. Mai 1996) ergibt sich kein Anspruch der Klägerin auf Eingruppierung in die Vergütungsgruppe IV b. Diese sind zwar durch die Bezugnahme auf die TdL-Richtlinien im Änderungsvertrag vom 21. August 1991 ebenfalls mit vereinbart worden (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74; 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - zVv.), enthalten jedoch überhaupt keine Fallgruppen, die zur Eingruppierung in Vergütungsgruppe IV b führen. - BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 716/95
Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 432/99
Da beim Beklagten seit dem 1. Juli 1995 keine beamtenrechtliche Regelung über die Einstufung von Lehrkräften besteht, sind diese entsprechend der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des ÄnderungsTV Nr. 1, die vom Außerkrafttreten der 2. BesÜV unberührt bleibt, nach näherer Maßgabe von Richtlinien einzugruppieren (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62). - BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 37/98
Eingruppierung eines Diplomsportlehrers mit postgradualer Ausbildung bei …
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 432/99
Die Klägerin ist Lehrkraft im Sinne der tariflichen Bestimmungen, da sie an einer Grundschule unterrichtet, die als allgemeinbildende Schule gilt (BAG 27. Januar 1999 - 10 AZR 37/98 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 75 mwN). - BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 905/93
Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 432/99
Die Anforderungen an die dort enthaltene Vergütungsgruppe IV a erfüllt die Klägerin nicht, da Lehrkräfte, die eine Ausbildung zum Freundschaftspionierleiter absolviert haben, keine Lehrer mit abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung sind (ständige Rechtsprechung BAG 26. April 1995 - 4 AZR 905/93 - BAGE 80, 24; 16. September 1998 - 10 AZR 486/97 - nv.). - BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 486/97
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 432/99
Die Anforderungen an die dort enthaltene Vergütungsgruppe IV a erfüllt die Klägerin nicht, da Lehrkräfte, die eine Ausbildung zum Freundschaftspionierleiter absolviert haben, keine Lehrer mit abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung sind (ständige Rechtsprechung BAG 26. April 1995 - 4 AZR 905/93 - BAGE 80, 24; 16. September 1998 - 10 AZR 486/97 - nv.). - BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 543/98
Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft …
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 432/99
Der Senat hat bereits am 18. August 1999 entschieden (- 10 AZR 543/98 - nv.), daß ein Zertifikat über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Erteilung des Faches Begegnungssprache Englisch in der Grundschule keine Erweiterungsprüfung im Sinne des § 28 LAPO I darstellt. - BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 679/96
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin
- LAG Sachsen, 29.06.1999 - 7 Sa 786/98
- BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02
Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung; …
Die Vorschrift enthält kein allgemeines Verbot einer korrigierenden Rückgruppierung (BAG 6. September 2001 - 8 AZR 26/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 92; 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 69; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 432/99 -).
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