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Rechtsprechung
   BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2488
BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 (https://dejure.org/2004,2488)
BAG, Entscheidung vom 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 (https://dejure.org/2004,2488)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 (https://dejure.org/2004,2488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Nachzahlung von Vergütung aufgrund Eingruppierung in tarifvertragliche Vergütungsgruppe; Manteltarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken; Tarifvertraglicher Begriff des Kundenberaters; Auslegung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Kundenberaters einer Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 599 (Ls.)
  • ZTR 2004, 311
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (18)

  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 662/94

    Eingruppierung einer Kundenberaterin in einer Sparkasse

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02
    Diese geht davon aus, dass dann, wenn allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, die Eingruppierungsvoraussetzungen der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine den Tarifbeispielen entsprechende Tätigkeit ausübt und es einer Prüfung der allgemeinen Merkmale nicht mehr bedarf (zB BAG 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - mwN; 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 5).

    Gleiches muss gelten, wenn dieselbe Tätigkeit in mehreren Tarifgruppen genannt wird; dann muss zur Abgrenzung der höherwertigen von der niedrigerwertigen Tätigkeit ebenfalls auf die allgemeinen Merkmale zurückgegriffen werden (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - aaO).

    Diese Tarifgestaltung wäre nicht sinnvoll, wenn der Begriff des Kundenberaters keinen aus sich heraus verständlichen Bedeutungsgehalt in der Arbeit einer Sparkasse hätte (vgl. auch BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 5 zum Kundenbetreuer bei öffentlichrechtlichen Sparkassen).

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02
    Diese geht davon aus, dass dann, wenn allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, die Eingruppierungsvoraussetzungen der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine den Tarifbeispielen entsprechende Tätigkeit ausübt und es einer Prüfung der allgemeinen Merkmale nicht mehr bedarf (zB BAG 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - mwN; 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 5).

    Dann wären diese im Lichte der Oberbegriffe auszulegen (BAG 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -).

    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm sind mit zu berücksichtigen, soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 43).

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00

    Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm sind mit zu berücksichtigen, soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 43).

    Verbleiben noch Zweifel, können weitere Kriterien wie Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge berücksichtigt werden (21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - aaO).

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 273/97

    Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02
    Ob es den Auslegungsstoff insoweit hinreichend beachtet hat, beurteilt sich unter anderem nach dem Vorbringen der Parteien, das sich aus dem Tatbestand des Berufungsurteils ergibt (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3; 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 173 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 126; 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 2 = EzA BGB § 611 Tantieme Nr. 2; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62 = AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 49 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 35).
  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 49/94

    1. Kürzung eines 13. Monatsgehalts für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02
    Ob es den Auslegungsstoff insoweit hinreichend beachtet hat, beurteilt sich unter anderem nach dem Vorbringen der Parteien, das sich aus dem Tatbestand des Berufungsurteils ergibt (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3; 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 173 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 126; 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 2 = EzA BGB § 611 Tantieme Nr. 2; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62 = AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 49 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 35).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99

    GmbH-Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02
    Ob es den Auslegungsstoff insoweit hinreichend beachtet hat, beurteilt sich unter anderem nach dem Vorbringen der Parteien, das sich aus dem Tatbestand des Berufungsurteils ergibt (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3; 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 173 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 126; 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 2 = EzA BGB § 611 Tantieme Nr. 2; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62 = AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 49 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 35).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 10 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 29; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11).
  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 10 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 29; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11).
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 385/91

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen bei Scheingeschäft

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02
    Ob es den Auslegungsstoff insoweit hinreichend beachtet hat, beurteilt sich unter anderem nach dem Vorbringen der Parteien, das sich aus dem Tatbestand des Berufungsurteils ergibt (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3; 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 173 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 126; 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 2 = EzA BGB § 611 Tantieme Nr. 2; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62 = AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 49 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 35).
  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen …

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. Februar 1990 (- 4 AZR 599/89 -) und vom 2. März 1988 (- 4 AZR 600/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Banken Nr. 9) entschieden, dass die Regelung in § 7 Nr. 2 MTV für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken vom 18. April 1979 der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Tarifbeispielen entspricht.
  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

  • BAG, 06.12.1972 - 4 AZR 56/72

    Vergütungsgruppe - Kassierer - Kaufmännische Angestellte

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 300/92

    Eingruppierung, Anzeigenmontierer, Fotosatz

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01

    Eingruppierung eines Druckers

  • BAG, 27.02.1980 - 4 AZR 237/78

    Übernahme von Tätigkeitsmerkmalen - Automatische Höhergruppierung - …

  • BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 599/89

    Revisoren mit selbstständiger, vielseitiger Prüftätigkeit - Revisoren im …

  • BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 38/98
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.03.2002 - 1 Sa 551/01
  • LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 TaBV 83/09

    Eingruppierung von Kundenberater/innen im Filialbetrieb einer …

    Berater/innen im Filialbetrieb einer Bank, deren Aufgabe es ist, Geschäftsbeziehungen zu Kunden aufzubauen und diese qualifiziert, ganzheitlich zu beraten und zu betreuen, sind Kundenberater im Sinne des § 7 des Manteltarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken i.d.F. vom 05.06.2008, auch wenn sie anlässlich ihrer Beratungstätigkeiten Servicetätigkeiten in unbedeutendem Umfang ausüben (im Anschluss an BAG 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 -).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach dann, wenn allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, die Eingruppierungsvoraussetzungen der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine den Tarifbeispielen entsprechende Tätigkeit ausübt und es einer Prüfung der allgemeinen Merkmale nicht mehr bedarf (vgl. statt aller: BAG 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7; BAG 17.01.1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4; BAG 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311; BAG 17.03.2005 - 8 ABR 8/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 90; BAG 18.04.2007 - 4 AZR 696/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 8 = NZA-RR 2008, 144; BAG 23.09.2009 - 4 AZR 333/08 - NZA 2010, 538 m.w.N.).

    Diese Tarifgestaltung wäre nicht sinnvoll, wenn der Begriff des Kundenberaters keinen aus sich heraus verständlichen Bedeutungsgehalt in der Arbeit in der Bank oder einer Sparkasse hätte (BAG 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311).

    Rn. 129 Zwar haben die Tarifvertragsparteien des vorliegenden Manteltarifvertrages im Anschluss an die bereits mehrfach genannte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 - durch Änderungstarifvertrag vom 08.07.2004 die bereits oben genannte Protokollnotiz zu den Tarifgruppen 4 bis 6 in den Manteltarifvertrag eingefügt und insbesondere die Tarifgruppen 5 und 6 näher erläutert.

    Der Kundenberater im Sinne der Tarifgruppe 7 ist neben seiner hauptsächlichen Beratungstätigkeit allenfalls für diejenigen Servicetätigkeiten zuständig, die mit der Beratung im Zusammenhang stehen und keinen wesentlichen Umfang haben (vgl. BAG 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 - Rn. 37).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13

    Eingruppierung eines Bankkaufmanns als Kundenbetreuer einer Sparkasse im Sinne …

    Der tarifliche Unterschied zwischen Servicetätigkeit und Kundenberatung wird deshalb nicht dadurch obsolet, dass die Beklagte verschiedene Mitarbeiter unterschiedlicher Tarifgruppen - auch Servicemitarbeiter - als Kundenberater bezeichnet (vgl. BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311, Rn. 38).

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311, Rn. 34).

    Rn. 161 bb) Bei dem Begriff des Kundenberaters handelt es sich aber um eine im Geschäftsbereich der Sparkassen gebräuchliche Tätigkeits- und Funktionsbeschreibung, die aus sich heraus ausgelegt werden kann (…BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 34; BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311, Rn. 35).

    Da es sich um einen Kundenberater im Geltungsbereich eines Tarifvertrages im Bankenbereich handelt, muss sich die Beratung auf Bankengeschäfte erstrecken, typische Bereiche sind die Kredit- und Anlageberatung (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311, Rn. 35;… vgl. auch: BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 35 f.).

  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 513/03

    Abfindung - Verjährung - altes Recht

    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm sind mit zu berücksichtigen, soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311; 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 43).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 10 Sa 509/09

    Eingruppierung im privaten Bankgewerbe - Abgrenzung von Schalterangestellten zu …

    Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 05.02.2004 (8 AZR 600/02 - NZA 2005, 599, vollständig dokumentiert in Juris) den Begriff zum vorliegenden Manteltarifvertrag in der Fassung vom 28.05.1997 ausgelegt.

    Der Kundenberater hat demgegenüber keine Servicefunktion inne, seine Aufgabe besteht lediglich in der Beratung der von ihm betreuten Bankkunden (BAG Urteil vom 05.02.2004, a.a.O.).

  • LAG Köln, 26.11.2004 - 4 TaBV 50/04

    Mitbestimmung, Eingruppierung

    In diese Richtung weist auch die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Tätigkeitsbeispielen, auf die sich die Antragstellerin beruft (insbesondere BAG vom 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 4 Sa 1556/07

    Arbeitsvergütung - ERA-Strukturkomponente

    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm sind mit zu berücksichtigen, soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (BAG vom 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311).

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG in ständiger Rechtsprechung, BAG vom 19.08.2004 - 8 ABR 52/03 - n. v., BAG vom 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 - in ZTR 2004, 311).

  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 78/13

    Eingruppierung im privaten Bankgewerbe; hier: sog. Private Banking Berater

    Da es sich um einen Kundenberater im Geltungsbereich eines Manteltarifvertrages im Bankenbereich handelt, muss sich die Beratung auf Bankgeschäfte erstrecken; typische Bereiche sind die Kredit- und Anlagenberatung (vgl. BAG, Urteil vom 05.02.2004, 8 AZR 600/02, NZA 2005, S. 599).

    Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu zutreffend entschieden, dass die Gestaltung von Tarifverträgen von verfassungswegen allein den Tarifvertragsparteien überlassen ist und Eingriffe in Tarifverträge daher den Gerichten verwehrt sind (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 05.02.2004, 8 AZR 600/02 aaO).

  • LAG Hessen, 26.04.2005 - 4 TaBV 88/04

    Eingruppierung - Reiseverkehrskaufleute

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.2004 - 8 AZR 313/03 - n.v.; BAG, Urteil vom 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311 ff m.w.N.).
  • ArbG Dortmund, 25.04.2013 - 3 BV 188/12
    Da es sich um einen Kundenberater im Geltungsbereich eines Manteltarifvertrages im Bankenbereich handelt, muss sich die Beratung auf Bankgeschäfte erstrecken, typische Bereiche sind die Kredit- und Anlagenberatung (BAG, Urteil vom 05.02.2004, 8 AZR 600/02).

    Die Gestaltung von Tarifverträgen ist allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen (BAG, Urteil vom 05.02.2004, 8 AZR 600/02).

  • ArbG Dortmund, 22.09.2011 - 3 BV 36/11

    Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken, …

    Da es sich um einen Kundenberater im Geltungsbereich eines Manteltarifvertrages im Bankenbereich handelt, muss sich die Beratung auf Bankengeschäfte erstrecken, typische Bereiche sind die Kredit- und Anlageberatung (BAG v. 05.02.2004 - 8 AZR 600/02, juris).

    Die Tarifvertragsparteien haben durch die Aufnahme des Tätigkeitsbeispiels Kundenberatung in die Tarifgruppe 7 gezeigt, dass sie eine rein beratende Tätigkeit für höherwertiger als die Schaltertätigkeit halten, selbst wenn mit der letzteren auch eine Beratung verbunden sein kann (BAG v. 05.02.2004 - 8 AZR 600/02, juris).

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 52/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten …

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 40/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten …

  • LAG Köln, 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06

    Berufsausbildungsverhältnis; Auszubildendenvertreter; Anschlussarbeitsverhältnis; …

  • LAG Köln, 24.01.2006 - 9 TaBV 24/05

    Übernahme, Auszubildendenvertreter

  • LAG Brandenburg, 08.10.2004 - 5 Sa 618/03

    Anspruch gegen Arbeitgeber auf Verschaffung einer Zusatzversorgung ; Folgen einer …

  • LAG Düsseldorf, 19.05.2004 - 12 Sa 191/04

    Eingruppierung eines Systemtechnikers in der Flugsicherung

  • LAG Köln, 24.01.2006 - 9 TaBV 14/05

    Übernahme, Auszubildendenvertreter

  • LAG Köln, 24.01.2006 - 9 (2) TaBV 28/05

    Übernahme, Auszubildendenvertreter

  • LAG Köln, 15.02.2005 - 9 (2) Sa 1090/04

    Tarifliche Kündigungsfristen im nordrhein-westfälischen Einzelhandel

  • LAG Brandenburg, 08.10.2004 - 5 Sa 258/04

    Zusatzversorgung Verweis auf Haustarifvertrag

  • LAG Köln, 24.01.2006 - 9 (3) TaBV 19/05

    Übernahme, Auszubildendenvertreter

  • LAG Köln, 02.11.2006 - 5 TaBV 13/06

    Auszubildender; Vertretung; Ausbildungsbetriebe

  • ArbG Hamburg, 10.07.2013 - 27 BV 34/12

    Eingruppierung einer Reiseverkehrskauffrau im Bereich Geschäftsbereich nach …

  • ArbG Siegen, 04.10.2011 - 2 Ca 704/11
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