Rechtsprechung
| BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 299/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen - Tarifauslegung
- Judicialis
BMT-G § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d; ; BMT-G § 6, Anlage 4; ; BMT-G § 15 Abs. 2 Satz 3; ; BMT-G § 17 Abs. 4; ; BMT-G § 22 Abs. 1 Buchst. a; ; BAT § 15 Abs. 6 Unterabs. 2
- IWW
BMT-G § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d BMT-G § 6, Anlage 4 BMT-G § 15 Abs. 2 Satz 3 BMT-G § 17 Abs. 4 BMT-G § 22 Abs. 1 Buchst. a BAT § 15 Abs. 6 Unterabs. 2
EBMT-G, BAT - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Freizeitausgleich für Sonntagsarbeit - Ausgleich für die an einem Sonntag geleisteten dienstplanmäßigen und betriebsüblichen Arbeitsstunden - Verkürzung der regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit als dem wirtschaftlichen Gegenwert für die zu ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifauslegung - Auslegung von § 15 Abs. 2 Satz 3 BMT-G; Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 09.04.2002 - 12 Ca 9236/01
- LAG Köln, 29.01.2003 - 7 (13) Sa 710/02
- BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 299/03
Papierfundstellen
- ZTR 2005, 88
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.12.2003 - 6 P 7.03
Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung; Vereinbarkeit mit europäischem …
Auszug aus BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 299/03
Es muss daher nicht entschieden werden, ob die Feuerwehr als eine Einrichtung des Katastrophenschutzes nach Art. 1 Abs. 3 vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen ist (vgl. BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 10) oder für die Beantwortung dieser Frage der Europäische Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens angerufen werden muss (BVerwG 17. Dezember 2003 - 6 P 7.03 - ZTR 2004, 215). - BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01
Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung
Auszug aus BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 299/03
Es muss daher nicht entschieden werden, ob die Feuerwehr als eine Einrichtung des Katastrophenschutzes nach Art. 1 Abs. 3 vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen ist (vgl. BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 10) oder für die Beantwortung dieser Frage der Europäische Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens angerufen werden muss (BVerwG 17. Dezember 2003 - 6 P 7.03 - ZTR 2004, 215). - BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 283/91
Zusammentreffen von Arbeitsbefreiung und Freizeitausgleich.
Auszug aus BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 299/03
Hierzu hat der erkennende Senat bereits in der Entscheidung vom 30. Juli 1992 (- 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1, zu II 2 der Gründe) ausgeführt, dass diese Vorschrift die Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die einzelnen Tage einer Woche regele und damit gewährleiste, dass auch der Schichtarbeiter, der an einem Sonntag arbeiten müsse, zeitlich nicht mehr arbeite als die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. - LAG Köln, 29.01.2003 - 7 (13) Sa 710/02
Freizeitausgleich, Sonntagsarbeit, Schichtarbeit, Feuerwehr
Auszug aus BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 299/03
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2003 - 7 (13) Sa 710/02 - wird zurückgewiesen.
- LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2005 - 4 Sa 276/05
Sonntagsarbeit, Ausgleichstag, Freischicht, Entlohnung
Die Tarifbestimmung begründet jedoch keinen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für dienstplanmäßige Sonntagsarbeit (…vgl. BAG, Urt. v. 30. Juli 1992 - 6 AZR 283/91 - zum vergleichbaren § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 BAT; BAG, Urt. v. 27. Mai 2004 - 6 AZR 299/03 - zum vergleichbaren § 15 Abs. 2 Satz 3 BMTG). - LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2016 - 3 Sa 383/15
Eingruppierung - Verwaltungsangestellte
Rn. 92 Unter einem Arbeitsvorgang ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAG 16.04.1986 AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 27.05.2004 ZTR 2005, 88; 22.09.2010 NZA-RR 2012, 112 LS). - BFH, 07.07.2005 - IX R 56/04
Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Feiertagsarbeit
Diese Tarifbestimmung begründet keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung für dienstplanmäßige Feiertagsarbeit (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 22. August 1995 3 AZR 42/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge DRK, NZA-RR 1996, 38; zur vergleichbaren Tarifbestimmung in § 15 Abs. 2 BMT-G II auch BAG-Urteil vom 27. Mai 2004 6 AZR 299/03, AP Nr. 3 zu § 15 BMT-G II, ZTR 2005, 88).
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2019 - 3 Sa 417/18
Eingruppierung - Buchbinderin mit Meisterausbildung in einer Ergotherapie - TVöD …
Rn. 103 Unter einem Arbeitsvorgang ist - wie dargelegt - eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAG 16.4.1986 AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 27.5.2004 ZTR 2005, 88; 22.9.2010 NZA-RR, 112 LS). - LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2015 - 3 Sa 551/14
Eingruppierung einer Diplom-Psychologin
Rn. 109 Unter einem Arbeitsvorgang ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAG 16.04.1986 AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 27.05.2004 ZTR 2005, 88; 22.09.2010 NZA-RR 2012, 112 LS). - LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2023 - 3 Sa 96/22
Eingruppierung Sozialpädagoge
Rn. 92 Unter einem Arbeitsvorgang ist - wie dargelegt - eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAG 16.4.1986 AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 27.5.2004 ZTR 2005, 88; 22.9.2010 NZA-RR, 112 LS).
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