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OLG Celle, 05.03.1986 - 13 U 165/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Arno Schmidt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1423
- NJW-RR 1987, 693 (Ls.)
- ZUM 1986, 213
- afp 1987, 548
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 04.05.2010 - 312 O 703/09
Urhebervertragsrecht: Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Verlages …
§ 31 Abs. 5 UrhG enthält keine Leitbildfunktion, sondern eine Auslegungsregel, die nur dann zur Anwendung kommt, wenn die streitigen Nutzungsrechte im Vertrag nicht einzeln genannt worden sind (BGH, GRUR 1984, 45, 51 - Honorarbedingungen Sendevertrag, ebenso LG München I, ZUM-RD 2007, 257, 261; für vergleichbare Klauseln auch KG, GRUR 1984, 509, 513 - Honorarbedingungen: formularmäßige Einräumung keine Benachteiligung des Urhebers und mit sowohl mit §§ 31, 34 UrhG als auch § 35 UrhG vereinbar; OLG Celle, ZUM 1986, 213, 214 - Arno Schmidt: kein Verstoß gegen § 138 BGB bei unbeschränkter Einräumung aller Verlagsrechte in AGB). - LG Köln, 01.07.2009 - 28 O 603/08
Anspruch auf eine Neuauflage
Der Umstand, dass sich die Beziehungen zwischen den Parteien des Rechtsstreits verschlechtert haben, vermag die Kündigung der Verlagsverträge letztlich auch jetzt nicht zu begründen, da die Zuspitzung der Beziehungen jedenfalls nicht allein der Beklagten zur Last fallen (vgl. OLG Celle, NJW 1987, 1423, 1425).