Rechtsprechung
| BGH, 10.12.1987 - I ARZ 801/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit in einer Urheberrechtsstreitsache bei einem vor einem rheinland-pfälzischen Amtsgericht abgeschlossenen Vergleich - Rechtlicher Charakter des Kostenfestsetzungsverfahrens einer Urheberrechtsstreitsache hinsichtlich der Wahl des richtigen Rechtszugs - Grund ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZUM 1990, 35
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 07.06.2018 - I ZB 48/17
Urheberrechtsstreitsache: Rechtsmitteleinlegung bei funktionell unzuständigem …
Rn. 12 b) Die vom Landesgesetzgeber gemäß § 105 UrhG vorgenommene Zuständigkeitsbestimmung betrifft die funktionelle Zuständigkeit des maßgeblichen Gerichts (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 801/87, juris Rn. 1 und 4;… Beschluss vom 22. März 2016 - I ZB 44/15, GRUR 2016, 636 Rn. 11 = WRP 2016, 728 - Gestörter Musikvertrieb). - OLG Düsseldorf, 29.05.2026 - 24 W 52/25 In einer zu § 6 Abs. 2 der Landesverordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Fassung vom 22. November 1985 (GVBl. S. 267, Rheinland-Pfalz) ergangenen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof eine Erstreckung der an "Urheberrechtsstreitsachen" anknüpfenden Konzentrationsregelung auf Beschwerden in dem Kostenfestsetzungsverfahren der Urheberstreitsache ausdrücklich bejaht (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 801/87 -, juris).
Diese Sachkunde ist grundsätzlich in allen Verfahren nach der ZPO - nicht lediglich im Rahmen von Beschwerden in Hauptsacheverfahren - erforderlich und dienlich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 801/87 -, Rn. 4-5, juris).
Ein Auseinanderfallen der Zuständigkeiten würde zu für die betroffenen Parteien nicht mehr verständlichen Diskrepanzen führen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 801/87 -, Rn. 5, juris).
- BGH, 17.01.2013 - I ZR 194/12
Urheberrechtsstreitsache: Gerichtszuständigkeit für Honorarklage eines …
Zweck der Konzentration von Urheberrechtsstreitsachen auf den ordentlichen Rechtsweg (§ 104 Satz 1 UrhG) und der Ermächtigung zur Konzentration solcher Streitsachen bei bestimmten Landgerichten (§ 105 Abs. 1 UrhG) und Amtsgerichten (§ 105 Abs. 2 UrhG) ist die besondere Sachkunde des auf Urheberrechtssachen spezialisierten Gerichts (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 801/87, ZUM 1990, 35). - LG Mannheim, 28.04.2015 - 2 O 46/15
Zuständigkeit bei Vertragsstrafe - Sachliche Zuständigkeit: Zuständigkeit der …
Dies entspricht der Praxis der Kammer (LG Mannheim, InstGE 12, 240 zu § 143 PatG) und beruht auf der gebotenen weiten Auslegung der genannten spezialgesetzlichen Zuständigkeitsregelungen, die gewährleisten sollen, dass der besondere Sachverstand der jeweils spezialisierten Gerichte zum Zuge kommt (…vgl. BGH, GRUR 2011, 662 Rn. 9 - Patentstreitsache I [zu § 143 PatG];… GRUR 2013, 757 Rn. 8 mwN - urheberrechtliche Honorarklage; ZUM 1990, 35 [jeweils zu § 104 UrhG]).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.01.1989 - 6 U 194/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZUM 1990, 35
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