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| OLG Hamburg, 13.07.1995 - 3 U 257/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.10.1994 - 416 O 136/94
- OLG Hamburg, 13.07.1995 - 3 U 257/94
- BGH, 20.06.1996 - I ZR 177/95
- BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95
- BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1462/96
Papierfundstellen
- ZUM 1996, 792
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung …
Auch in Rechtsprechung und Literatur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass das Äußerungsprivileg bei solchen Fallgestaltungen nur unter besonderen Umständen nicht in Betracht komme insbesondere dann, wenn ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsrechtsstreit nicht erkennbar ist, diese auf der Hand liegend falsch sind oder eine unzulässige Schmähung darstellen (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 322, 323; OLG Düsseldorf, NJW 1987, 2522; OLG Hamburg, MDR 1972, 1033; 1984, 940; ZUM 1996, 792, 797; OLG Hamm, NJW 1992, 1329, 1330; Helle, GRUR 1982, 207, 214; ders., NJW 1987, 233; Kiethe, MDR 2007, 625, 629 f.;… Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 10 Rn. 30). - BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1462/96 gegen a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 1996 - I ZR 177/95 -, b) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 13. Juli 1995 - 3 U 257/94 -, c) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Oktober 1994 - 416 O 136/94 - .
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