Rechtsprechung
| LG Hamburg, 20.07.2001 - 324 O 68/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzung für eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz; Zahlung einer Geldschädigung wegen Bild- Veröffentlichungen in einem Presseorgan; Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Verletzung des Rechts am eigenen Bild; Eingriff in die Privatsphäre ...
- rechtsportal.de
Voraussetzung für eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz; Zahlung einer Geldschädigung wegen Bild- Veröffentlichungen in einem Presseorgan; Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Verletzung des Rechts am eigenen Bild; Eingriff in die Privatsphäre ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz; Zahlung einer Geldschädigung wegen Bild- Veröffentlichungen in einem Presseorgan; Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Verletzung des Rechts am eigenen Bild; Eingriff in die Privatsphäre ...
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZUM 2002, 68
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus LG Hamburg, 20.07.2001 - 324 O 68/01
Deshalb ist zu berücksichtigen, daß von der Höhe der Geldentschädigung ein Hemmungseffekt für die bedenkenlose Vermarktung von Persönlichkeitsrechten ausgehen soll (…vgl. Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rz. 32.34; BGH AfP 1995, 411 - ...). - OLG Oldenburg, 14.11.1988 - 13 U 72/88
Schmerzensgeld; Oben-ohne-Foto; Ungenehmigte Veröffentlichung; Illustrierte
Auszug aus LG Hamburg, 20.07.2001 - 324 O 68/01
Trotz gewandelter Moralanschauungen liegt bei einer ungerechtfertigten Verbreitung von Aufnahmen des unbekleideten Körpers in aller Regel ein Eingriff von erheblichem Gewicht vor (…vgl. Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rz. 32.21; OLG Oldenburg AfP 1989, 556 ).
- AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04
Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter …
Die Veröffentlichung von Nacktfotos oder von Bildern einer Person in sexuellem Zusammenhang hat - bei vielfältigen einzelfallbezogenen Schwankungen - bisher zu folgenden Entschädigungen geführt: 4.000 DM (OLG Oldenburg, NJW 1989, 400 f. [OLG Oldenburg 14.11.1988 - 13 U 72/88] - "Oben ohne" - Aufnahme einer Strandurlauberin in Illustrierte), 5.000 DM (LG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 1571 ff. [LG Saarbrücken 19.05.2000 - 13 AS 112/99] - Fotoaufnahmen einer Nacktszene einer nichtöffentlichen Theatergeneralprobe in einer auflagenstarken Zeitung), 3.000 Euro (LG München, NJW 2004, 617 - sieben Sekunden dauernder Fernsehbeitrag zum Thema Nacktbaden), 10.000 DM (OLG Hamburg, NJW-RR 1995, 220 [OLG Hamburg 22.09.1994 - 3 U 106/94] - redaktionell frei erfundener Bericht über "Heiße Quickies" ), 12.000 DM (OLG München, NJW-RR 1996, 539 [OLG München 09.03.1995 - 29 U 3903/94] - neutrales Foto in Zeitschrift mit Hinweis auf Telefonsex), 15.000 DM (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 95 [OLG Karlsruhe 23.04.1993 - 15 U 237/92] - Abbildung des entblößten weiblichen Oberkörpers bei Brustvergrößerungs-operation in einer Illustrierten), 20.000 DM (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1044 f. [OLG Hamm 03.03.1997 - 3 U 132/96] - Veröffentlichung eines Nacktfotos auf dem Titelblatt einer Zeitschrift), 90.000 DM (LG München I, CR 2002, 567 - Sex-Computer-Spiel der Bildzeitung im Internet: "Klick die Ermakova" ), 150.000 DM (LG Hamburg, ZUM 2002, 68 ff. - 15 "Paparazzi" -Fotos einer bekannten Sängerin und Moderatorin während eines Strandurlaubes teils in unbekleidetem Zustand).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".