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Rechtsprechung
   KG, 27.06.2003 - 5 U 96/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15768
KG, 27.06.2003 - 5 U 96/03 (https://dejure.org/2003,15768)
KG, Entscheidung vom 27.06.2003 - 5 U 96/03 (https://dejure.org/2003,15768)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 5 U 96/03 (https://dejure.org/2003,15768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Urheberrechts eines Musikers durch Verwendung seiner Lieder als Filmmusik; Übergang der Inhaberrechte auf einen Filmhersteller; Notwendigkeit der Abgrenzung von Filmwerken und Laufbildern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UrhG § 137e Abs. 4
    Begriff des Filmwerks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2003, 863
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

    Auszug aus KG, 27.06.2003 - 5 U 96/03
    Das Ergebnis, also der Film, muss sich durch Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen geistigen Schaffens darstellen (BGHZ 9, 262, 268 - Lied der Wildbahn; BGH GRUR 1984, 730, 732 - Filmregisseur;… Schricker/Loewenheim, aaO, § 2 Rn. 186).
  • OLG München, 05.12.2002 - 29 U 3069/02

    Zum Urheberrecht bei der Verfilmung eines Werkes der Musik

    Auszug aus KG, 27.06.2003 - 5 U 96/03
    Angesichts der intensiven Ansprache verschiedener Wahrnehmungs- und Gefühlsebenen des Betrachters in akustischer und visueller Hinsicht ist die Qualifizierung dieser Filmaufnahmen als Filmwerke gerechtfertigt (vgl. auch OLG München, GRUR 2003, 420, 421 - Alpensinfonie).
  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 147/81

    Zum Leistungsschutzrecht des Filmregisseurs

    Auszug aus KG, 27.06.2003 - 5 U 96/03
    Das Ergebnis, also der Film, muss sich durch Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen geistigen Schaffens darstellen (BGHZ 9, 262, 268 - Lied der Wildbahn; BGH GRUR 1984, 730, 732 - Filmregisseur;… Schricker/Loewenheim, aaO, § 2 Rn. 186).
  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 71/91

    Prozeßführungsbefugnis einzelner Künstler als Gruppenmitglieder - …

    Auszug aus KG, 27.06.2003 - 5 U 96/03
    Damit bleibt er weiterhin Partei des Verfahrens (vgl. BGH GRUR 1993, 550, 551 - The Doors).
  • LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15

    Urteil im Strafverfahren gegen Betreiber der Internetportale "kino.to" und …

    Das Ergebnis, also der Film, muss sich durch Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen geistigen Schaffens darstellen (KG ZUM 2003, 863f).

    Der Einsatz eines Regisseurs bestätigt auch die erforderliche Werkhöhe (KG, ZUM 2003, 863f.), wofür auch der regelmäßige Einsatz von landes- oder weltweit bekannten Schauspielern spricht.

  • KG, 07.05.2010 - 5 U 116/07

    Musikvideoclip - Vergütungsanspruch des Musikvideoproduzenten: Einordnung als …

    Rn. 75 Der Film muss sich durch Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen geistigen Schaffens darstellen (vgl. für aufgezeichnete Musikdarbietungen Senat, ZUM 2003, 863, juris Rn. 20 m.w.N;… für Musikvideos OLG Hamburg, ZUM-RD 2006, 16, juris Rn. 70).
  • LG München I, 17.02.2011 - 7 O 20816/10

    Urheberrechtsverletzung des Tonträgerherstellers durch ungenehmigte …

    Aus diesem Grund ist auch die vom Verfügungsbeklagten zitierte Entscheidung des Kammergerichts zu "Beat Club" (vgl. ZUM 2003, 863, 864) nicht einschlägig, da dort ebenfalls Live-Darbietungen vorlagen.
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