Rechtsprechung
| OLG München, 06.09.2012 - 34 AR 324/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Gerichtliche Bestimmung der Zuiständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 142 C 8559/12
- AG Frankfurt/Main, 11.06.2012 - 31 C 1167/12
- OLG München, 06.09.2012 - 34 AR 324/12
Papierfundstellen
- MMR 2013, 259
- ZUM 2012, 996
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der …
Auszug aus OLG München, 06.09.2012 - 34 AR 324/12
Es mag sein, dass der Umfang des "fliegenden Gerichtsstands" in Rechtsprechung und Schrifttum sehr umstritten ist (…siehe die Übersicht bei Deister/Degen aaO.; zur aktuellen Rechtsprechung: BGHZ 184, 313/318 ff.). - BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel …
- BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …
Auszug aus OLG München, 06.09.2012 - 34 AR 324/12
Nur ausnahmsweise tritt die Bindungswirkung dann nicht ein, wenn die Verweisung jeder Rechtsgrundlage entbehrt und daher willkürlich ist oder wenn sie auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (BGHZ 102, 338/341 und st. Rspr.;… siehe Zöller/Greger § 281 Rn. 17 und 17a).
- OLG Schleswig, 21.01.2014 - 2 AR 4/14
Verletzung von Persönlichkeitsrechten eines Mitglieds der monegassischen …
Insoweit betreffen die im Hinweis des Amtsgerichts Lübeck vom 18. Juli 2013 zitierten Entscheidungen (BGHZ 184, 313; OLG München, MMR 2013, S. 259 f.) grundlegend andere Fälle.Der Kläger hat in seiner Stellungnahme vom 23. Juli 2013 auch deutlich gemacht, warum jedenfalls der Hinweis vom 18. Juli 2013 auf die Entscheidungen BGHZ 184, 313, und OLG München, MMR 2013, S. 259 f., für den vorliegenden Fall neben der Sache liegt.
- OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13 Die Gegenauffassung befürwortet eine Einschränkung der örtlichen Zuständigkeit indem zum Teil auf das Kriterium der bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit abgestellt wird (vgl. OLG Frankfurt AfP 2011, 278; LG Krefeld AfP 2008, 99; jeweils zu Persönlichkeitsverletzungen; LG Hamburg, Beschl. v. 16.7.2009 - 327 O 117/09, Markenverletzung, juris; Beschl. v. 9.6.2010 - 303 O 197/10, Namensrechtsverletzung im Internet, juris; Laucken/Oehler, ZUM 2009, 824; Danckwerts, GRUR 2007, 104; Mühlberger, WRP 2008, 1419; in zwei Entscheidungen des OLG München OLGR 2009, 523 und ZUM 2012, 996 in Gerichtsstandsbestimmungsverfahren wurde die einschränkende Auslegung des § 32 ZPO durch das Erfordernis der bestimmungsgemäßen Verbreitung durch das Amtsgericht München nicht beanstandet).
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