Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.04.2014 - I-15 U 199/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6183
OLG Köln, 08.04.2014 - I-15 U 199/11 (https://dejure.org/2014,6183)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.04.2014 - I-15 U 199/11 (https://dejure.org/2014,6183)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. April 2014 - I-15 U 199/11 (https://dejure.org/2014,6183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Telemedicus

    Haftung für Autocomplete-Vorschläge

  • aufrecht.de

    Haftung für Suchergänzungsvorschläge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Suchwortergänzungsvorschläge in Internet-Suchmaschinen

  • kanzlei.biz

    Suchmaschinenanbieter muss bestimmte automatisierte Suchwortverbindungen löschen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Suchwortergänzungsvorschläge in Internet-Suchmaschinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Google zur Löschung von Autocomplete-Einträgen verurteilt

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Google zur Unterlassung wegen Autocomplete verurteilt

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Google schuldet keinen Schadensersatz für "Autocomplete"-Kombination mit "Scientology" und "Betrug"

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Google muss ehrverletzende Autocomplete-Vorschläge löschen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    OLG Köln verurteilt Google zur Unterlassung bestimmter Suchwortkombination

  • heise.de (Pressemeldung, 08.04.2014)

    Google muss rufschädigende "Autocomplete"-Begriffe löschen

  • heise.de (Pressebericht)

    Google muss rufschädigende Autocomplete-Begriffe löschen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Autocomplete-Funktion nach BGH-Urteil - Google muss keinen Schadensersatz zahlen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Google muss "Autocomplete"-Vorschläge bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten löschen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Google nur teilweise erfolgreich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Suchwortergänzungsovorschlag mit Begriff "Scientology"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Autocomplete-Funktion von Google erneut beanstandet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Goolge muss ehrverletzende "Autocomplete"-Vorschläge löschen, aber keine Schadensersatz-Pflicht

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Google muss Autocomplete-Begriffe löschen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Autocomplete-Funktion, Suchergänzungsvorschlag Scientology verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autocomplete und Persönlichkeitsrechte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch "autocomplete"-Funktion von Google

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Google muss Autocomplete-Vorschläge bei Rechtsverletzung löschen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Google: Pflicht zur Löschung von persönlichkeitsverletzenden Suchwortergänzungsvorschlägen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wahrheitswidrige Verbindung zwischenScientology und Unternehmen bei Googles Suchvorschlägen unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autocomplete-Funktion: Google-Suchmaske darf Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika nicht mit dem Wort "Scientology" kombinieren - Klage gegen Google nur teilweise erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Die Autocomplete-Entscheidung im Detail

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 204
  • ZUM-RD 2014, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11

    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (st. Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, VersR 2012, 630; BGHZ 183, 227 - RdNr. 11 gem. Juris).

    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung ist ein erwirkter Unterlassungstitel zu berücksichtigen, weil dieser und die damit zusammenhängenden Ordnungsmittelandrohungen den Geldentschädigungsanspruch beeinflussen und im Zweifel sogar ausschließen können (vgl. BGH, VersR 2012, 630 RdNr. 15 gem. Juris).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Der vorstehenden Aussage wohnt danach zumindest auch das nicht fernliegende Verständnis inne, dass der Kläger Mitglied bei Scientology sei, welches der weiteren Würdigung nach den Grundsätzen der sog. "Stolpe-Rechtsprechung" (vgl. BVerfGE 114, 339 -"Manfred Stolpe"/Stasi-Streit" - RdNr. 34 gem. Juris) bei dem in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch zu Grunde zu legen ist.

    Lassen Formulierungen oder die Umstände der Äußerung eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zu, so verstößt ein die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung aussprechendes zivilgerichtliches Urteil nach dieser Rechtsprechung gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ( BVerfGE 114, 339 - "Manfred Stolpe/Stasi-Streit" - RdNr. 33 gem. Juris; BVerfGE 86, 1/11 f).

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Nach den in dem Revisionsurteil formulierten Voraussetzungen der Haftung des Betreibers einer Internetsuchmaschine für rechtsverletzende - eigene - Inhalte, die in ihren Grundzügen den Maßstäben entsprechen, wie sie für die Störerhaftung eines Hostproviders für in der von ihm betriebenen und bereitgestellten Webseite gepostete Fremdinhalte gelten (vgl. BGH, GRUR 2012, 751 ff - "RSS-Feeds" - RdNr. 18 gem. Juris; BGHZ 191, 219 ff - "Hostprovider" - RdNr. 24 gem. Juris - jew. m. w. Nachw.), trifft die Beklagte nur dann eine Haftung für die Anzeige rechtsverletzender Suchvorschläge ihrer Autocomplete-Funktion, wenn ihr die Verletzung einer reaktiven Prüfungspflicht vorzuwerfen ist, was wiederum voraussetzt, dass sie Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt hat (Revisionsurteil, RdNr. 29 und 30).

    Für die Annahme der Wiederholungsgefahr ist damit eine vollendete Verletzung nach Begründung der Pflicht zur Verhinderung weiterer derartiger Rechtsverletzungen erforderlich (vgl. BGHZ 191, 19 - "Stiftparfum" - RdNr. 39 gemäß Juris; BGH/ 173, 188 - "Jugendgefährdende Schriften/Jugendgefährdende Medien bei eBay" - RdNr. 53 gem. Juris; vgl. i. d. S. auch BGH, GRUR 2012, 751 -"RSS-Feed" - RdNr. 20 gem. Juris).

  • LG Köln, 19.10.2011 - 28 O 116/11

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch das Auftauchen der Begriffe

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Auf die Berufung der Kläger wird das am 19.10.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 116/11 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Kläger beantragen, das am 19.10.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln (28 O 116/11) abzuändern und die Beklagte - sinngemäß - zu verurteilen, 1.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266/295; BGHZ 95, 212/215; BGHZ 132, 13/19).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Die Gewährung einer Geldentschädigung hängt demnach nicht nur von der Schwere des Eingriffs ab, es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (vgl. BGHZ 128, 1/12 f).
  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (st. Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, VersR 2012, 630; BGHZ 183, 227 - RdNr. 11 gem. Juris).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Für die Annahme der Wiederholungsgefahr ist damit eine vollendete Verletzung nach Begründung der Pflicht zur Verhinderung weiterer derartiger Rechtsverletzungen erforderlich (vgl. BGHZ 191, 19 - "Stiftparfum" - RdNr. 39 gemäß Juris; BGH/ 173, 188 - "Jugendgefährdende Schriften/Jugendgefährdende Medien bei eBay" - RdNr. 53 gem. Juris; vgl. i. d. S. auch BGH, GRUR 2012, 751 -"RSS-Feed" - RdNr. 20 gem. Juris).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266/295; BGHZ 95, 212/215; BGHZ 132, 13/19).
  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09

    Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Herabsetzende Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, müssen von dem Betroffenen nicht hingenommen werden; an ihrer Aufrechterhaltung und weiteren Verbreitung besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse (BVerfG, NJW 2012, 1500 - RdNr. 39 gemäß Juris; BVerfG, NJW 2012, 1643 - RdNr. 3 gem. Juris; BVerfG, NJW 2013, 217 - RdNr. 19 gem. Juris).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08

    Keine Haftung des Admin-C

  • OLG Hamburg, 22.05.2007 - 7 U 137/06

    Keine Störerhaftung des Admin-C

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

  • BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07

    Anwaltsgebühren bei Fertigung eines Abschlussschreibens nach Erwirkung einer

  • OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11

    Google haftet nicht für Autocomplete-Vorschläge

  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

  • LG Lübeck, 13.06.2018 - 9 O 59/17

    Grundlose 1-Sterne-Bewertung bei Google muss gelöscht werden

    Eine solche weitere Rechtsverletzung kann darin liegen, dass der Provider einen beanstandeten Beitrag auch nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist nicht entfernt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.04.2014 - 15 U 199/11 -, juris, Rn. 81 - dort zur Suchwortergänzungsfunktion einer Suchmaschine).
  • OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14

    Pflichten eines Hostproviders hinsichtlich behaupteter Rechtsverletzungen in

    Als hier allein in der Funktion eines Hostproviders in Anspruch genommener Internetdiensteanbieter kann die Beklagte nur als - in der Diktion des VI. Senats des BGHs (vgl. von Pentz, AfP 2014, 8 ff/1; ebenso der Senat in seinem Urteil vom 08.04.2014, 15 U 199/11 -"Autocomplete II"-) - "mittelbare" Störerin eine Haftung für diesen, in ihre Webseite eingestellten Drittinhalt treffen.
  • LG Köln, 16.09.2015 - 28 O 14/14

    Google haftet für Inhalte auf Drittseiten ab Kenntnis als Störer

    Denn in diesem Fall stellte der Bundesgerichtshof darauf ab, dass bei der Autovervollständigung nicht lediglich Informationen für den Zugriff durch Dritte bereitgestellt werden, sondern die Beklagte zu 1) durch ihre Software bewusst Begriffsverbindungen bilde und hierfür direkt verantwortlich ist, also als unmittelbarer Störer durch Unterlassen hafte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8.4.2014 - 15 U 199/11).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 16 W 29/15

    Äußerung auf Ärzte-Bewertungsportal als zulässige Meinungsäußerung

    Wiederholungsgefahr läge ferner vor, wenn es infolge einer Verletzung der Prüfungspflichten der Antragsgegnerin zu 2) auf ihrer Plattform zu einer erneuten Veröffentlichung der von den Antragstellern konkret beanstandeten Bewertung gekommen wäre [vgl. OLG Köln Urt. v. 8.4.2014 - 15 U 199/11 - Rn. 81 ].
  • VG Hamburg, 12.02.2016 - 20 E 6824/15

    Rechtsschutz bei innerkirchlichen dienstverhältnisbezogenen Maßnahmen

    Für die Annahme einer Erstbegehungsgefahr bedarf es ernsthafter und greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte dafür, dass es zu rechtswidrigem Verhalten kommen wird (vgl. BGH, Urt. v. 31. Mai 2001, I ZR 106/99, juris Rn. 35; BGH, Urteil vom 26. April 1990, I ZR 99/88, juris Rn. 17; OLG Köln, Urt. v. 8. April 2014, 15 U 199/11, juris Rn. 82).
  • LG Hamburg, 29.01.2016 - 324 O 456/14

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verlinkung auf einen kritischen Vergleich mit

    Mithin kommt es auf die Frage, ob eine Haftung des Admin C für den hier vorliegenden Sachverhalt überhaupt in Betracht kommt, nicht an (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 09. November 2011 - I ZR 150/09 -, Rn. 63, juris; KG Berlin, Beschluss vom 20. März 2006 - 10 W 27/05 -, Rn. 19, juris; KG Berlin, Urteil vom 03. Juli 2012 - 5 U 15/12 -, Rn. 10, juris; OLG Köln, Urteil v. 8.04.2014, I -15 U 199/11 - juris Abs. 68 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht