Rechtsprechung
| BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 119/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 20a; WEG § 47; BGB § 366
Übereinstimmende Erledigterklärung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtbarkeit der Berechnung von Wohngeldvorschüssen durch den Verwalter; Berechtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von Wohngeldforderungen im Namen der Gemeinschaft ; Grundsätze der Berechnung von Wohngeldansprüchen
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 695/98
- LG München I - 1 T 7020/99
- BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 119/99
Papierfundstellen
- ZWE 2000, 348
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 119/99
Antragsteller können nur die übrigen Wohnungseigentümer sein (vgl. zum ganzen BGH, Beschluß vom 23.9.1999, ZMR 1999, 834 ff.). - BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99
Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer
Auszug aus BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 119/99
Aufgrund der bei den Akten befindlichen Eigentümerliste und der Feststellung des Landgerichts geht der Senat abweichend vom Parallelbeschluß vom 17.1.2000 im Verfahren 2Z BR 120/99 nunmehr davon aus, daß es außer den als Beitragsschuldnern in Anspruch genommenen Antragsgegnern nur noch einen Eigentümer, Herrn W. B., gibt. - BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90
Auszug aus BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 119/99
Der noch dazu schon ausgeglichene Schuldsaldo aus der Jahresabrechnung 1997 ist aber nicht in die Jahresabrechnung 1998 aufzunehmen; es wird insoweit aufgrund des Eigentümerbeschlusses über diese Jahresabrechnung keine neue Forderung begründet (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1107 ; BayObLG WE 1992, 175; BayObLG ZMR 1999, 721).
- BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01
Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei …
Dabei braucht die Rechtslage nur summarisch geprüft zu werden; es kann grundsätzlich davon abgesehen werden, in einer tatsächlich verwickelten oder rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den mutmaßlichen Verfahrensausgang bedeutsamen Rechtsfragen abzuhandeln (BayObLG Beschluss vom 29.3.2000 = 2Z BR 119/99; insoweit nicht abgedruckt in WuM 2001, 143; BayObLG ZMR 1999, 119 und 775 f. m. w. N.). - AG Brandenburg, 06.01.2004 - 52 II 873/03
Ermächtigung durch das Gericht zur Einberufung einer außerordentlichen …
In diesen Fällen ist über die Kosten des gesamten Verfahrens dementsprechend nach billigem Ermessen zu entscheiden (BayObLG, WuM 2001, Seite 143).Bei der Kostenentscheidung ist insofern dann vor allem darauf abzustellen, wie das Hauptverfahren mutmaßlich ohne das erledigende Ereignis ausgegangen wäre (BayObLG, WuM 2001, Seite 143).
Es ist nämlich anerkannt, dass die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache sich am vermutlichen Verfahrensausgang bei streitiger Fortsetzung orientieren kann (OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1980, Seite 82; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1990, Seiten 419 ff), wobei das erkennende Gericht sich mit einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage begnügen kann (BayObLG, WuM 2001, Seite 143).
- OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im WEG -Verfahren
Auch im WEG-Verfahren gilt nach der Rspr. und der h. M. in der Literatur, der der Senat folgt, wie im Zivilprozess der Grundsatz, dass es ausreicht, wenn ein Antragsgegner einer Erledigungserklärung eines Antragstellers nicht widersprochen hat (vgl. BayObLG ZWE 2000, 348 = WuM 2001, 143; Jennissen NZM 2002, 594 m. w. Nachw.;… a. A. Staudinger/Wenzel, WEG, § 44 Rdn. 48).
- BayObLG, 11.06.2001 - 2Z BR 128/00
Verfahrensstandschaft des Verwalters, der zugleich Wohnungseigentümer ist, für …
In der aus insgesamt vier Wohnungseigentümern bestehenden Gemeinschaft obliegt die Geltendmachung offener Beitragsforderungen gegenüber dem säumigen Antragsgegner grundsätzlich dem Antragsteller sowie den beiden Wohnungseigentümern M. und R. gemeinsam (BGHZ 142, 290/293 = NJW 1999, 3713; BayObLG ZWE 2000, 348/349). - LG München I, 30.11.2009 - 1 S 5342/09
Wohnungseigentum: Anrechnung der Leistung bei Zahlungen auf Wohngeldschulden und …
11 Auf Wohngeldschulden ist die Bestimmung des § 366 BGB anzuwenden (BayObLG WuM 2001, 143). - OLG Hamburg, 22.12.2004 - 2 Wx 85/96
Zur Festsetzung der Verfahrenskosten bei einem übereinstimmend erledigten …
Insoweit ist eine summarische Prüfung ausreichend (vgl. BayObLG ZWE 2000, 348). - LG Hamburg, 10.03.2011 - 318 S 180/10
Einstweilige Verfügung gegen Beschluss über Verwalterbestellung bei Majorisierung …
Ob die verblieben, vom Amtsgericht für ausreichend erachteten Gründe genügen, das grundsätzlich vorrangige Bestandinteresse an dem angefochtenen Beschluss zurücktreten zu lassen, ist im Rahmen der hier nur noch zu treffenden Kostenentscheidung, in welcher eine lediglich summarische Prüfung der Erfolgsaussichten ausreicht (…Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 91 a ZPO, Rz. 24; BGHZ 67, 345; BayObLG, ZWE 2000, 348), nicht abschließend zu prüfen. - OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 248/02
Greifbare Gesetzeswidrigkeit
Auch im WEG-Verfahren gilt nach der Rspr. und der h. M. in der Literatur, der der Senat folgt, wie im Zivilprozess der Grundsatz, dass es ausreicht, wenn ein Antragsgegner einer Erledigungserklärung eines Antragstellers nicht widersprochen hat (vgl. BayObLG ZWE 2000, 348 = WuM 2001, 143; Jennissen NZM 2002, 594 m. w. Nachw.;… a. A. Staudinger/Wenzel, WEG, § 44 Rdn. 48). - BayObLG, 27.06.2001 - 2Z BR 24/01
Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechts eines Wohnungseigentümers gegen …
c) Da die Antragsgegner der Erledigungserklärung der Antragsteller im Umfang von 1211, 20 DM nicht widersprochen haben, ist von einer übereinstimmenden Teilerledigungserklärung auszugehen (BayObLG ZWE 2000, 348).
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