Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einzelinteresse bei Anfechtung der Verwalterbestellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 19.03.2010 - 4 C 110/09
- LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10
Papierfundstellen
- ZWE 2010, 409
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- OLG München, 25.08.2009 - 32 W 2033/09
Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung im Streit um die Beendigung des …
Auszug aus LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10
Das Einzelinteresse des Klägers (§ 49a I 2 GKG) bei der Anfechtung der Verwalterbestellung bemisst sich nach dem zweifachen Betrag des auf ihn entfallenden Anteils an der (Rest-)Verwaltervergütung (Abgrenzung zu OLG München, NJW-RR 2009, 1615 und OLG Celle, NJW 2010, 1154).Für die Anfechtung eines Beschlusses über die (Wieder-)Wahl eines Verwalters ist danach auf die Vergütung, die der Verwalter für die Zeit seiner Bestellung bezieht, abzustellen (OLG München, ZMR 2010, 138; BayObLG WuM 1991, 633, 634; ZMR 2001, 127, 128;… Niedenführ, a.a.O., Anhang zu § 50 Rn. 25;… Abramenko, a.a.O., Anhang zu § 50 Rn. 4;… Suilmann, a.a.O., § 49 a GKG Rn. 19; ebenso bei Verwalterabberufung auf die Restlaufzeit abstellend BGH NJW 2002, 3704, 3708).
- OLG Celle, 07.01.2010 - 4 W 208/09
Streitwertbemessung: Antrag auf Abberufung eines Wohnungseigentumsverwalters
Auszug aus LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10
Das Einzelinteresse des Klägers (§ 49a I 2 GKG) bei der Anfechtung der Verwalterbestellung bemisst sich nach dem zweifachen Betrag des auf ihn entfallenden Anteils an der (Rest-)Verwaltervergütung (Abgrenzung zu OLG München, NJW-RR 2009, 1615 und OLG Celle, NJW 2010, 1154).Nach einer Auffassung ist insoweit auf den Betrag abzustellen, der von dem Anfechtenden aufgrund des gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels, regelmäßig damit der Miteigentumsquote, zu tragen ist (…OLG München, a.a.O.;… Suilmann a.a.O.), während nach anderer Auffassung das Einzelinteresse regelmäßig mit mindestens 10 % des Gesamtinteresses anzusetzen ist (OLG Celle NJW 2010, 1154; LG München, ZMR 2009, 802; ähnlich Müller, ZMR 2010, 139).
- BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 218/00
Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10
Für die Anfechtung eines Beschlusses über die (Wieder-)Wahl eines Verwalters ist danach auf die Vergütung, die der Verwalter für die Zeit seiner Bestellung bezieht, abzustellen (OLG München, ZMR 2010, 138; BayObLG WuM 1991, 633, 634; ZMR 2001, 127, 128;… Niedenführ, a.a.O., Anhang zu § 50 Rn. 25;… Abramenko, a.a.O., Anhang zu § 50 Rn. 4;… Suilmann, a.a.O., § 49 a GKG Rn. 19; ebenso bei Verwalterabberufung auf die Restlaufzeit abstellend BGH NJW 2002, 3704, 3708).So hat das Bayerische Oberste Landesgericht in seiner Entscheidung vom 12.10.2000 - 3 Z BR 218/00 - (ZMR 2001, 127) gemäß § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG a.F. einen Anteil des Antragstellers von knapp 9 % an der Verwaltervergütung zugrundegelegt.
- BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02
Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers
Auszug aus LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10
Für die Anfechtung eines Beschlusses über die (Wieder-)Wahl eines Verwalters ist danach auf die Vergütung, die der Verwalter für die Zeit seiner Bestellung bezieht, abzustellen (OLG München, ZMR 2010, 138; BayObLG WuM 1991, 633, 634; ZMR 2001, 127, 128;… Niedenführ, a.a.O., Anhang zu § 50 Rn. 25;… Abramenko, a.a.O., Anhang zu § 50 Rn. 4;… Suilmann, a.a.O., § 49 a GKG Rn. 19; ebenso bei Verwalterabberufung auf die Restlaufzeit abstellend BGH NJW 2002, 3704, 3708). - LG München I, 03.06.2009 - 1 T 499/09
Streitwert des Wohnungseigentumsverfahrens: Bemessung bei Antrag auf Abberufung …
Auszug aus LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10
Nach einer Auffassung ist insoweit auf den Betrag abzustellen, der von dem Anfechtenden aufgrund des gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels, regelmäßig damit der Miteigentumsquote, zu tragen ist (…OLG München, a.a.O.;… Suilmann a.a.O.), während nach anderer Auffassung das Einzelinteresse regelmäßig mit mindestens 10 % des Gesamtinteresses anzusetzen ist (OLG Celle NJW 2010, 1154; LG München, ZMR 2009, 802; ähnlich Müller, ZMR 2010, 139). - BayObLG, 16.08.1991 - BReg. 2 Z 106/91
Auszug aus LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10
Für die Anfechtung eines Beschlusses über die (Wieder-)Wahl eines Verwalters ist danach auf die Vergütung, die der Verwalter für die Zeit seiner Bestellung bezieht, abzustellen (OLG München, ZMR 2010, 138; BayObLG WuM 1991, 633, 634; ZMR 2001, 127, 128;… Niedenführ, a.a.O., Anhang zu § 50 Rn. 25;… Abramenko, a.a.O., Anhang zu § 50 Rn. 4;… Suilmann, a.a.O., § 49 a GKG Rn. 19; ebenso bei Verwalterabberufung auf die Restlaufzeit abstellend BGH NJW 2002, 3704, 3708).
- BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des …
Dieser wird teils einfach (OLG München, NJW-RR 2009, 1615 f.;… Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 49a GKG Rn. 19), teils zweifach (LG Karlsruhe, ZWE 2010, 409 f.) oder sogar dreifach unter Hinweis auf den andernfalls zu niedrigen Streitwert (OLG Schleswig…, Beschluss vom 21. November 2011 - 3 W 75/11, juris Rn. 23) herangezogen. - LG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 9 S 45/21
Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?
Hinsichtlich des Antrages zu 1) ist Bemessungsgrundlage für die Bewertung des Einzelinteresses des Klägers an der Anfechtung der Verwalterbestellung der zweifache Betrag des auf ihn entfallenden Anteils an der Verwaltervergütung (abweichend von OLG München, ZMR 2010, 138 und OLG Celle NJW 2010, 1154; ZWE 2010, 409 beck-online), mithin auf 1.512,00 ? netto bzw. 1.799,28 ? brutto. - OLG Schleswig, 21.11.2011 - 3 W 75/11
Streitwert einer Klage gegen die Ablehnung der Abberufung des Verwalters durch …
Insoweit besteht noch Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur darüber, dass für die Anfechtung eines Beschlusses betreffend die beantragte Abberufung eines Verwalters auf die Gesamtvergütung abzustellen ist, die dieser Verwalter noch für die Restlaufzeit seiner Bestellung beziehen würde (…vgl. OLG München, NJW-RR 2009, 1615 f, bei juris Rnr. 11; LG Karlsruhe, ZWE 2010, 409 f, bei juris Rnr. 9;… Monschau in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl. 2011, Rnr. 6274 f.).Vor diesem Hintergrund erscheint dem Senat die sorgfältig begründete Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe (ZWE 2010, 409 f.) bedenkenswert.
- KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11
Wohnungseigentumssache: Bemessung des Streitwerts für die Anfechtung einer …
Rn. 19 Eine weitere Meinung setzt den zweifachen Betrag des anteiligen Verwalterhonorars an (LG Karlsruhe ZWE 2010, 409). - AG Hechingen, 22.03.2012 - 2 C 415/11
WEG - Bestimmung des Verfahrenswertes bei unwirksamer Verwalterbestellung
c) Eine weitere Meinung setzt den zweifachen Betrag des anteiligen Verwalterhonorars an (LG Karlsruhe ZWE 2010, 409).Wendet sich der Anfechtende - wie hier - gegen die Verwalterbestellung, weil sie eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht erwarten lasse, kann das Interesse des Klägers daher nicht auf seinen Anteil am Verwalterhonorar reduziert werden" (LG Karlsruhe ZWE 2010, 409).
- AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10
Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der …
Zum Teil wird der zweifache Betrag des anteiligen Verwalterhonorars - hier: 1.095,12 EUR - zugrunde gelegt (so LG Karlsruhe, Beschl. v. 28.05.2010 - 11 T 213/10, ZWE 2010, 409 f.). - AG Brühl, 03.09.2015 - 29 C 11/15
Einladung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung zur Abberufung des …
Dieser wird teils einfach (OLG München, NJW-RR 2009, 1615 f.;… Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 49a GKG Rn. 19), teils zweifach (LG Karlsruhe, ZWE 2010, 409 f.) oder sogar dreifach unter Hinweis auf den andernfalls zu niedrigen Streitwert (OLG Schleswig…, Beschluss vom 21. November 2011 - 3 W 75/11, juris Rn. 23) herangezogen. - AG Leipzig, 08.05.2014 - 150 C 5953/13
WEG - Anberaumung einer Versammlung an einem Werktag auf 14.00 Uhr zulässig?
Dabei stellt das Gericht zunächst auf die Vergütung ab, die die Verwalterin für die Zeit ihrer Bestellung bezieht (vgl. LG Karlsruhe, Beschluss vom 28.5.2010 - 11 T 213/10 -, zitiert nach juris).
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