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Rechtsprechung
   LG Köln, 24.11.2011 - 29 S 111/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49193
LG Köln, 24.11.2011 - 29 S 111/11 (https://dejure.org/2011,49193)
LG Köln, Entscheidung vom 24.11.2011 - 29 S 111/11 (https://dejure.org/2011,49193)
LG Köln, Entscheidung vom 24. November 2011 - 29 S 111/11 (https://dejure.org/2011,49193)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4
    Voraussetzungen für das Für-ungültig-Erklären des Liquiditätsbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Notwendigkeit eines den Formen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechenden Beschlusses; Notwendigkeit des Verbleibs einer eisernen Reserve der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Für-ungültig-Erklären des Liquiditätsbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Notwendigkeit eines den Formen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechenden Beschlusses; Notwendigkeit des Verbleibs einer eisernen Reserve der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anderweitige Verwendung der Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2012, 279
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …

    Auszug aus LG Köln, 24.11.2011 - 29 S 111/11
    Da die Instandhaltungsrücklage unmittelbar mit dem Eingang der Zahlung des Wohnungseigentümers entsprechend seiner Verpflichtungen aus dem Wirtschaftsplan in das Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht und nach § 28 Abs. 1 S. 3 WEG dieser Beitrag unmittelbar mit dem Zufluss in das Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft nunmehr auf Grund der zu Grunde liegenden Leistungsbestimmung sofort der Instandhaltungsrücklage zuzuordnen ist ( BGH NZM 2010, 243 ff.; Drasdo, ZWE 2011, 388 ff. ), kann die Notwendigkeit eines sogenannten "Vorratsbeschlusses", der die anderweitige Verwendung gerade dieser eingehenden Zahlungen erfasst, nicht grundsätzlich verneint werden.
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Köln, 24.11.2011 - 29 S 111/11
    Auch wenn die Vorbemerkungen der Beschlussfassung gemäß dem Protokoll der Eigentümerversammlung einen anderen Rückschluss zulassen könnten, ist dies unbeachtlich, denn Beschlüsse der Wohnungseigentümer sind aus sich heraus objektiv und normativ auszulegen, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten ankommt ( BGH NJW 1998, 3713 f. ).
  • BGH, 16.06.2011 - V ZA 1/11

    Wohnungseigentum: Nutzung eines Hobbyraums zu Wohnzwecken

    Auszug aus LG Köln, 24.11.2011 - 29 S 111/11
    Allein der Umstand, dass der Bundesgerichtshof zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage noch nicht Stellung genommen hat, rechtfertigt die Zulassung der Revision für sich genommen nicht ( BGH, ZWE 2011, 396 f. ).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus LG Köln, 24.11.2011 - 29 S 111/11
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtung entfällt noch nicht, wenn die Wohnungseigentümer einen Zweitbeschluss gefasst haben, das Rechtsschutzbedürfnis entfällt aber mit Bestandskraft eines den angefochtenen Beschluss ersetzenden oder bestätigenden Zweitbeschlusses ( BGHZ 152, 46 ff. ).
  • OLG München, 05.10.2006 - 32 Wx 121/06

    Auslegung des Eigentümerbeschlusses zur Genehmigung baulicher Veränderungen - …

    Auszug aus LG Köln, 24.11.2011 - 29 S 111/11
    Der Beschluss ist hinreichend bestimmt, denn ein Beschluss ist bestimmt genug, wenn er für eine objektive und normative Auslegung Vorgaben enthält, die zwingend einzuhalten sind ( OLG München, MietRB 2007, 206; ZMR 2007, 69 ).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.1998 - 5 W 110/98

    Rückstand eines Wohnungseigentümers mit Wohngeldzahlungen; Erhebung einer …

    Auszug aus LG Köln, 24.11.2011 - 29 S 111/11
    Als unerlässlich wird indes eine "eiserne Reserve" gefordert, deren Höhe je nach den Umständen des Einzelfalles vom Zustand der Anlage, dem Alter und der Reparaturanfälligkeit abhängen kann ( OLG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 87 ff.;… Timme-Elzer, WEG Kommentar, § 21 Rdnr. 336;… Riecke/Schmid-Draber, WEG, 3.Aufl., § 21 Rdnr. 255 ).
  • AG Brühl, 18.04.2011 - 23 C 583/10

    Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Köln, 24.11.2011 - 29 S 111/11
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 18.04.2011, 23 C 583/10, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LG München I, 14.07.2016 - 36 S 3310/16

    Vorratsbeschluss zur Inanspruchnahme der Instandhaltungsrücklage zum Ausgleich …

    1.5 Die besondere Problematik des vorliegenden Falls besteht darin, dass die Instandhaltungsrücklage im Rahmen eines Vorratsbeschlusses zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen in Anspruch genommen werden soll (vergleiche dazu auch LG Köln, ZWE 2012, 279, 280; LG Frankfurt, Urteil vom 16.07.2014, Az. 2-13 S 91/13, die jeweils einen entsprechenden Vorratsbeschluss im konkreten Einzelfall für ungültig erklärt haben; ebenso ablehnend Abramenko, ZWE 2015, 72, 76, der eine Beschränkung auf den Einzelfall für erforderlich hält).

    Insoweit stellt sich die Frage, ob überhaupt losgelöst vom Einzelfall vorab beantwortet werden kann, in welcher Höhe eine Inanspruchnahme der Instandhaltungsrücklage für Liquiditätszwecke deren angemessene Höhe nicht gefährdet (…vgl. Abramenko, a. a. O.; LG Köln, ZWE 2012, 279, 280; LG Frankfurt, Urteil vom 16.07.2014, Az. 2-13 S 91/13).

  • LG Frankfurt/Main, 12.10.2023 - 13 S 133/22

    Beschlusskompetenz für Änderung des Verteilerschlüssels für Rücklagen

    Zu Recht hat der Beklagtenvertreter in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass dies nicht dazu führen darf, dass die bestehende Rücklage dergestalt aufgelöst wird, dass auch die sog. "eiserne Reserve" der Gemeinschaft entzogen wird (vgl. LG Köln ZWE 2012, 279 mwN).
  • LG Köln, 18.06.2020 - 29 S 212/19

    Dürfen Beiträge zur Instandhaltungsrücklage zweckentfremdet werden?

    Die Kammer hält insoweit an ihrer Rechtsauffassung, wonach die Instandhaltungsrücklage unmittelbar mit dem Eingang der Zahlung des Wohnungseigentümers entsprechend der Verpflichtung aus dem Wirtschaftsplan entsteht und nach § 28 Abs. 1 Satz 3 WEG dieser Betrag unmittelbar mit dem Zufluss in das Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Grund der zu Grunde liegenden Leistungsbestimmung sofort der Instandhaltungsrücklage zuzuordnen ist, fest (vgl. Urteil der Kammer vom 24.11.2011 - 29 S 111/11 -, ZWE 2012, 279; sowie Drasdo, Anlage der Instandhaltungsrücklage, ZWE 2011, 388ff).
  • AG Köln, 08.10.2019 - 215 C 45/19

    Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage können kurzfristig und limitiert …

    Rn. 28 Zwar kann die Notwendigkeit eines sogenannten "Vorratsbeschlusses", der die anderweitige Verwendung gerade dieser eingehenden Zahlungen erfasst, nicht grundsätzlich verneint werden (LG Köln, Urt. v. 24.11.2011 - 29 S 111/11, zitiert nach juris), indes darf dem Verwalter kein uneingeschränkter Freibrief erteilt werden, der einer vollkommenen Aufhebung der Zweckbindung gleichkäme.
  • LG Köln, 30.03.2026 - 15 S 6/25

    Wann ist Unterschreitung der Ladungsfrist relevant?

    Dieser widerspreche nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zum bis zum Inkrafttreten des WEMoG geltenden Recht (LG München I ZWE 2017, 286; LG Köln ZWE 2012, 279, 280: LG Köln ZMR 2020, 787;… AG Köln, Urt. v. 08.10.2019 - 215 C 45/19; OLG München, Beschl. v. 20.12.2007 - 34 Wx 76/07) ordnungsmäßiger Verwaltung, denn er begrenze den Zugriff der Höhe nach nicht, erlaube die Unterschreitung einer "eisernen Reserve" und lege als Grund mit dem Liquiditätsengpass nicht einmal inhaltliche Kriterien fest, welche Engpässe durch den Zugriff auf die Erhaltungsrücklage bewältigt werden dürften.
  • AG Köln, 13.01.2014 - 202 C 108/13

    Ablehnung des Einbaus von Rauchmeldern durch Beschluss der Eigentümerversammlung …

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Höhe der Instandhaltungsrücklage eine angemessene Höhe übersteigt und eine eiserne Reserve verbleibt (Landgericht Köln, Urteil vom 24. November 2011 - 29 S 111/11 -, ZWE 2012, 279 f.).
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