Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 20.08.2010 - 4 A 325/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZfB 2011, 39
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen, 30.05.2018 - 1 A 264/17
Bergwerkseigentum; Nichtaufnahme der Gewinnung; Widerruf; Eigentumsgewährleistung
Die hiergegen erhobene Anfechtungsklage blieb erfolglos (VG Chemnitz, Urt. v. 30. April 2008 - 2 K 24/08 - SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2010 - 4 A 325/08 -, ZfB 2011, 39).Eine abschließende Klärung der mit dem Widerruf von Bergwerkseigentum nach § 18 Abs. 4 Satz 1 BBergG gebundenen Fragen ergebe sich insbesondere nicht aus dem Beschluss des 4. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. August 2010 - 4 A 325/08 -, ZfB 2011, 39).
Soweit der zu § 18 Abs. 4 Satz 1 BBergG in einem Verfahren auf Zulassung der Berufung ergangene Beschluss des seinerzeit für Bergrecht zuständigen 4. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. August 2010 - 4 A 325/08 -, ZfB 2011, 39 f. = juris Rn. 5) dahin zu verstehen ist, dass die Nichtaufnahme der Gewinnung einen Widerruf des Bergwerkseigentums rechtfertige, überzeugt dies nicht.
- OVG Sachsen, 30.05.2018 - 1 A 200/17
Bergwerkseigentum; Widerruf; Nichtaufnahme der Gewinnung; Unterbrechung der …
Die hiergegen erhobene Anfechtungsklage blieb erfolglos (VG Chemnitz, Urt. v. 30. April 2008 - 2 K 24/08 - SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2010 - 4 A 325/08 -, ZfB 2011, 39).Eine abschließende Klärung der mit dem Widerruf von Bergwerkseigentum nach § 18 Abs. 4 Satz 1 BBergG gebundenen Fragen ergebe sich insbesondere nicht aus dem Beschluss des 4. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. August 2010 - 4 A 325/08 -, ZfB 2011, 39).
Soweit der zu § 18 Abs. 4 Satz 1 BBergG in einem Verfahren auf Zulassung der Berufung ergangene Beschluss des seinerzeit für Bergrecht zuständigen 4. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. August 2010 - 4 A 325/08 -, ZfB 2011, 39 f. = juris Rn. 5) dahin zu verstehen ist, dass die Nichtaufnahme der Gewinnung einen Widerruf des Bergwerkseigentums rechtfertige, überzeugt dies nicht.
- OVG Sachsen, 07.07.2011 - 4 A 370/10
Niederlassen zum Alkoholkonsum bleibt Gemeingebrauch
Solche sind dann veranlasst, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine wesentliche Tatsachenfeststellung schlüssig derart in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss anzusehen ist (SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2010, ZfB 2011, 39; st. Rspr.; vgl. dazu auch Gaier, NVwZ-RR 2011, 385, 388 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 L 20/14
Geltung der Widerrufsfrist bei Anwendung des § 18 Abs 3 BBergG; (kein) Ermessen …
Auch das Verwaltungsgericht Chemnitz geht davon aus, dass bei dem Widerruf von Bergwerkeigentum nach § 18 Abs. 4 BBergG die Jahresfrist des § 49 VwVfG nicht anzuwenden ist (VG Chemnitz Urt. v. 30.04.2008 - 2 K 24/08 -, bestätigt durch Sächs.OVG, Beschl. v. 20.08.2010 - 4 A 325/08 -, ZfB 2011, 39-40; Juris RdNr. 5).
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