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   VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93   

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VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93 (https://dejure.org/1995,2109)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.07.1995 - 3 S 2123/93 (https://dejure.org/1995,2109)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juli 1995 - 3 S 2123/93 (https://dejure.org/1995,2109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Geruchsbelästigung durch Viehhaltung - Zumutbarkeitsgrenzen - heranrückende Wohnbebauung - Duldung der Immissionen aufgrund Baulasterklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau einer ehemaligen Scheune in ein Wohngebäude; Neubau von zwei Garagengebäuden und einem überdeckten Müllplatz; Verstoßes gegen das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme; Zumutbarkeit von landwirtschaftlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Versagung der Baugenehmigung zu Zwecken des Wohnungs bei vorhandener landwirtschaftlicher Geruchsbelästigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 310
  • VBlBW 1995, 357 (Ls.)
  • ZfBR 1996, 119
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93
    Denn ebenso wie im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 BauGB an dem im Einfügen enthaltenen Rücksichtnahmegebot kann ein Vorhaben in einem festgesetzten oder faktischen Dorfgebiet an § 15 Abs. 1 BauNVO als einfach gesetzliche Ausprägung des Rücksichtnahmegebots scheitern (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1993 - 4 C 19.90 -, NVwZ 1993, 1184).

    Dies schließt für den Betreiber das Recht ein, eine heranrückende Wohnbebauung abzuwehren, wenn er befürchten muß, bei einer Verwirklichung des Vorhabens aus Gründen des Immissionsschutzes mit zusätzlichen, nicht nur unerheblichen Anforderungen an seinen Betrieb überzogen zu werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1993, a.a.O., u. Beschl. v. 25.11.1985 - 4 B 202/85 -, NVwZ 1986, 469; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.02.1992 - 3 S 1616/90 -, VBlBW 1992, 261).

    Gleiches folgt aus dem durch das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG vermittelten Bestandsschutz, der dazu berechtigt, eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage in ihrem Bestand zu erhalten und sie wie bisher zu nutzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1993, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines Industriebetriebs gegen heranrückende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93
    Dies schließt für den Betreiber das Recht ein, eine heranrückende Wohnbebauung abzuwehren, wenn er befürchten muß, bei einer Verwirklichung des Vorhabens aus Gründen des Immissionsschutzes mit zusätzlichen, nicht nur unerheblichen Anforderungen an seinen Betrieb überzogen zu werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1993, a.a.O., u. Beschl. v. 25.11.1985 - 4 B 202/85 -, NVwZ 1986, 469; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.02.1992 - 3 S 1616/90 -, VBlBW 1992, 261).

    Die Rücksichtnahme auf die bereits vorhandene emissionsträchtige Landwirtschaft kann deshalb von einem Bauinteressenten gerade verlangen, eine andere als die beabsichtigte Wohnnutzung zu wählen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.11.1985, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 3 S 1616/90

    Rücksichtnahmegebot bei heranrückender Wohnbebauung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93
    Dies schließt für den Betreiber das Recht ein, eine heranrückende Wohnbebauung abzuwehren, wenn er befürchten muß, bei einer Verwirklichung des Vorhabens aus Gründen des Immissionsschutzes mit zusätzlichen, nicht nur unerheblichen Anforderungen an seinen Betrieb überzogen zu werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1993, a.a.O., u. Beschl. v. 25.11.1985 - 4 B 202/85 -, NVwZ 1986, 469; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.02.1992 - 3 S 1616/90 -, VBlBW 1992, 261).

    Die technisch notwendigen Maßnahmen gingen dabei über das wirtschaftlich unerhebliche und deshalb von der Beigeladenen zu 2 grundsätzlich hinnehmbare Maß (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.02.1992, a.a.O.) hinaus.

  • BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76

    Privilegierung eines Schießplatzes im Außenbereich; Verzicht auf den Schutz gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93
    Die hiernach zu beachtenden öffentlichen Belange - der öffentliche Belang der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen ebenso wie der (weitergehende) öffentliche Belang der gebotenen Rücksichtnahme - können grundsätzlich nicht Gegenstand privater Verzichtserklärungen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1978 - 4 C 53.76 -, DVBl. 1979, 622).

    Ob ausnahmsweise dann etwas anderes gelten kann, wenn gesichert wäre, daß durch die Baulast alle künftigen Nutzungskonflikte entfielen und daher künftige Konfliktlösungen (bis hin zu einem ordnungsrechtlichen Einschreiten) verläßlich entbehrlich wären (vgl. zum Verzicht BVerwG, Urt. v. 28.04.1978, a.a.O.), kann offen bleiben.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1991 - 3 S 1344/91

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für einen an Wohnbebauung angrenzenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93
    Dieser Maßstab deckt sich mit den in § 40 LBO für die Anordnung, Errichtung und Unterhaltung von Ställen enthaltenen Anforderungen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.10.1991 - 3 S 1344/91 -, VBlBW 1992, 177 und Urt. v. 12.10.1992 - 8 S 1408/89 -, NVwZ 1993, 1217).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 09.10.1991 (a.a.O.) hinsichtlich der Geruchsintensität die Schwelle der erheblichen Belästigung bei einem Wert von 5-10 GE/m3 angesetzt.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1992 - 8 S 1408/89

    Zur planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit der Erweiterung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93
    Dieser Maßstab deckt sich mit den in § 40 LBO für die Anordnung, Errichtung und Unterhaltung von Ställen enthaltenen Anforderungen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.10.1991 - 3 S 1344/91 -, VBlBW 1992, 177 und Urt. v. 12.10.1992 - 8 S 1408/89 -, NVwZ 1993, 1217).

    In der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs sind im Einzelfall landwirtschaftliche Geruchsimmissionen an bis zu ca. 3 % aller Jahresstunden mit einer Intensität von mehr als 3 GE/m3 (Beschl. v. 12.10.1994 - 5 S 2609/94 -, UPR 1995, 117) bzw. an weniger als 3 % aller Jahresstunden mit einer Intensität von weniger als 5 GE/m3 (Urt. v. 12.10.1992, a.a.O.) in einem Dorfgebiet noch für zumutbar gehalten worden.

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93
    Dabei ist der Umkreis der zu beachtenden vorhandenen Bebauung im Rahmen der Ermittlung des Gebietscharakters weiter zu fassen als für die übrigen in § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB genannten Zulässigkeitsparameter (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.09.1969, DVBl. 1970, 62; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 34 RdNr. 59).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 5 S 908/94

    Zulässigkeit eines typischen Landwirtschaftsbetriebes in einem Dorfgebiet -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93
    Das sonst in Konfliktsituationen unterschiedlicher Nutzungen geltende Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme ist hier insoweit zu Lasten der Wohnnutzung modifiziert (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.04.1995 - 3 S 64/94 - und Urt. v. 30.01.1995 - 5 S 908/94 - Fickert/Fieseler, BauNVO, 7. Auflage, § 5 RdNr. 2.1).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1994 - 5 S 2609/94

    Bezeichnung der Beteiligten im Abänderungsverfahren nach VwGO § 80 Abs 7;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93
    In der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs sind im Einzelfall landwirtschaftliche Geruchsimmissionen an bis zu ca. 3 % aller Jahresstunden mit einer Intensität von mehr als 3 GE/m3 (Beschl. v. 12.10.1994 - 5 S 2609/94 -, UPR 1995, 117) bzw. an weniger als 3 % aller Jahresstunden mit einer Intensität von weniger als 5 GE/m3 (Urt. v. 12.10.1992, a.a.O.) in einem Dorfgebiet noch für zumutbar gehalten worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 8 S 600/09

    Baurecht/Immissionsschutz: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses in

    Der 3. Senat hinsichtlich der Intensität von Gerüchen aus der Schweinehaltung die Schwelle der erheblichen Belästigung bei einem Wert von 5 bis 10 GE/m 3 angesetzt (Urteil vom 09.10.1991 - 3 S 1344/91 - VBlBW 1992, 177) und Geruchsbeeinträchtigungen aus Rinder- und Schweinehaltung in einer Intensität von 60 GE/cbm und mehr, mit denen in 10% der Jahresstunden gerechnet werden muss, für die Bewohner eines in einem faktischen Dorfgebiet in der Nähe landwirtschaftlicher Stallungen geplanten Wohnhauses als unzumutbar angesehen (Urteil vom 25.07.1995 - 3 S 2123/93 - NVwZ-RR 1996, 310).

    Die vom Kläger aufgeworfenen Fragen, ob sein Bruder R. als Inhaber dieses Betriebs mit Einwendungen ausgeschlossen oder aufgrund des Hofübergabevertrags zur Mitwirkung bei der Minderung von Geruchsimmissionen aus der Tierhaltung verpflichtet ist oder ob eine Baulasterklärung des Klägers als künftiger Eigentümer des Baugrundstücks unzumutbare Belästigungen oder Störungen i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO ausschließen könnte - was rechtlich zweifelhaft erscheint (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.04.1978 - 4 C 53.76 - DVBl. 1979, 622 und das Urteil des 3. Senats vom 25.07.1995, a.a.O.) - bedürfen daher keiner Entscheidung.

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15

    Bauvorbescheid für Wohnhaus im Dorfgebiet bei Geruchsimmissionen durch

    aa) Insoweit gilt zunächst, dass Beeinträchtigungen, die von einem legal genutzten Bestand ausgehen, als Vorbelastungen zu berücksichtigen sind und der landwirtschaftliche Betrieb beanspruchen kann, in seinem genehmigten Bestand nicht beeinträchtigt zu werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.07.1995 - 3 S 2123/93 -, Rn. 31 bei juris; BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 -, Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Sie entheben nicht der Prüfung, ob die Bewohner der Häuser schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt sein werden; auf einen entsprechende Schutz kann nicht wirksam verzichtet werden, jedenfalls soweit Gesundheitsgefährdungen zu besorgen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.1978 - 4 C 53.76 -, DVBl. 1979, 622; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.2.1983 - 1 OVG A 151/81 -, BRS 40 Nr. 208;VGH Kassel, Beschl. v. 16.3.1995 - 3 TG 50/95 -, NVwZ-RR 1995, 633; VGH Mannheim, Urt. v. 25.7.1995 - 3 S 2123/93 -, ZfBR 1996, 119; OVG Greifswald, Beschl. v. 9.2.1999 - 3 M 133/98 -, NordÖR 1999, 360; differenzierend OVG Saarland, Urt. v. 18.6.2002 - 2 R 2/01 -, NJW 2003, 768 und Beschl. v. 25.4.2007 - 2 Q 37/06 -, NZBau 2007, 633; vgl. auch Große-Suchsdorf/Lindorf/Schaltz/Wiechert, 8. Aufl. 2006, § 92 Rdnr. 11; Boecker, BauR 1985, 149).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98

    Milchviehanlage, heranrückende Wohnbebauung, Baulast, Gebot der Rücksichtnahme

    Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB und des darin enthaltenen Rücksichtnahmegebotes sind erhebliche Immissionen im Sinne von § 3 Abs. 1 und 2 , § 22 Abs. 1 BImSchG , das heißt solche Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (vergl. VGH München, vom 25.06.1996, 1 B 92.2679; VGH Mannheim, vom 25.07.1995, 3 S 2123/93; beide für § 15 BauNVO , wobei der VGH Mannheim unter anderem davon ausgeht, daß Unzumutbarkeit zu bejahen sei, wenn die von den Stallungen ausgehenden Immissionen in einem Dorfgebiet in mehr als 7% der Jahresstunden deutliche wahrnehmbar seien).

    Zutreffend gehen die Beteiligten davon aus, daß bei einer Entfernung von ca. 26 Metern zwischen den Stallgebäuden und dem streitigen Wohnhaus eine Sonderbeurteilung nach Nr. 3.1.C der Rinderrichtlinie zu erstellen ist (vgl. VGH Kassel, vom 25.07.1995, 3 S 2123/93).

    Schädliche Umwelteinwirkungen können grundsätzlich nicht Gegenstand privater Verzichtserklärungen durch eine Baulasterklärung sein (VGH Mannheim, vom 25.07.1995, 3 S 2123/93).

  • OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12

    Vorbescheid; Wohnanlage; Dorfgebiet; Rücksichtnahmegebot

    Die Rücksichtnahme auf die bereits vorhandene emissionsträchtige Landwirtschaft kann deshalb von einem Bauinteressenten gerade verlangen, eine andere als die beabsichtigte Wohnnutzung zu wählen (VGH BW, Urt. v. 25. Juli 1995 - 3 S 2123/93 -, juris Rn. 24).
  • VG Düsseldorf, 08.09.2005 - 9 K 999/02
    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 19.90 -, BRS 55 Nr. 175; VGH BW, Urteil vom 30. Januar 1995 - 5 S 908/94 -, BRS 57 Nr. 73; Urteil vom 25. Juli 1995 - 3 S 2123/93 -, BRS 57 Nr. 74; vgl. auch (allerdings ohne Inbezugnahme von § 5 Abs. 1 Satz 2 BauNVO): OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 - BRS 65 Nr. 87 und OVG Nds., Urteil vom 26. März 1993 - 6 L 197/90 -, BRS 55 Nr. 178.

    VGH BW, Urteil vom 25. Juli 1995, a.a.O..

  • VG Düsseldorf, 03.12.2019 - 28 K 984/17
    Ebenfalls zweifelnd Nds. OVG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 1 LB 45 -, BauR 2010, 195 = juris Rn. 71, wonach Baulasten für sich genommen schon kein geeignetes Instrument seien, um eigentlich unzumutbare Immissionen als erträglich erscheinen zu lassen; ablehnend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juli 1995 - 3 S 2123/93 -, NVwZ 1996, 310 = juris Rn. 36, wonach sämtliche künftigen Nutzungskonflikte durch die Baulast nicht verlässlich ausgeschlossen wären, da der Nachbarschutz insbesondere auch die Mieter eines Wohnhauses erfasse, die von der mit der Baulast abgegebenen Verpflichtung nicht erfasst würden; sowie Hahn, in: Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a., BauO NRW, Stand: 1. April 2018, § 83 BauO NRW 2000 Rn. 33.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1998 - 8 S 1320/98

    Zur Einordnung eines Gebietes als faktisches Dorfgebiet

    Mit der Frage nach der Einordnung der näheren Umgebung des Baugrundstücks hat sich bereits der - seinerzeit noch zuständige - 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Urteil vom 25.7.1993 - 3 S 2123/93 (UPR 1996, 77 = NVwZ-RR 1996, 310) - beschäftigt und sie wie jetzt das Verwaltungsgericht beantwortet.
  • VG Cottbus, 12.05.2005 - 3 K 940/04
    Der öffentliche Belang der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen ist grundsätzlich einer privaten Verzichtserklärung nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1978 - 4 C 53.78 -, BRS 33 Nr. 66; VGH Mannheim, Urteil vom 25. Juli 1995, BRS 57, Nr. 74; differenzierend: OVG des Saarlandes, Urteil vom 18. Juni 2002- 2 R 2/01 -, BRS 65, 188).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 3 S 2965/97

    Rechtsmittelzulassung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Nicht auszuschließen ist jedoch die Möglichkeit, daß sich die Geruchsemissionen bei einem Abfluß nach Nordosten auch seitlich in westliche bzw. nordwestliche Richtung zu dem geplanten Wohnhaus hin ausbreiten und dadurch dort je nach Dauer und Intensität zu Geruchsbeeinträchtigungen führen, die das Maß des für die Bewohner Zumutbaren überschreiten (vgl. hierzu z.B. Urteil des Senats vom 25.7.1995 - 3 S 2123/93).
  • VG Stuttgart, 20.06.2000 - 13 K 2208/98

    Errichtung eines Ferkellaufzuchtstalls

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