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| VGH Bayern, 21.11.1989 - 20 CS 89.1924 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 1, 2
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 549
- BauR 1990, 700
- ZfBR 1991, 52
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Berlin, 19.04.1991 - 2 B 11.88
Bauplanungsrecht, - Nachbarklage gegen eine während der Planaufstellung erteilte …
Die Belange des Denkmalschutzes, die in die Bauleitplanung einzubeziehen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 1973, ESVGH 23, 188; BayVGH, Urteil vom 9. November 1981, BRS 38 Nr. 39; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Mai 1987, NVwZ 1988 S. 371 = ZfBR 91 S. 77; HessVGH…, Beschluß vom 13. März 1987, ZfBR 1987, S. 214; OVG Lüneburg…, Urteil vom 14. Dezember 1989, BRS 49 Nr. 38 = NVwZ-RR 1990, S. 342; aus der Literatur zuletzt Stich, ZfBR 91, 52 ff.), überwiegen die Belange des Klägers. - VG München, 07.04.2009 - M 8 SN 09.546
Einstweiliger Rechtschutz; Kein Anordnen der aufschiebenden Wirkung bei …
Dies hat wiederum nicht schematisch im Sinne einer mathematischen Interpolation, sondern grundsätzlich in der Weise graduell zu geschehen, dass die störende Nutzung der angrenzenden schutzwürdigen Nutzung die - im Verhältnis zu dem aus ihrer eigenen Gebietsstruktur sich herleitenden allgemeinen Störgrad - nächst höhere Stufe des Lärmschutzes zugestehen, die gestörte Nutzung diese Stufe aber auch dann hinnehmen muss, wenn sie ihrem Charakter für sich gesehen nicht entspricht (BayVGH vom 21.11.1989, Beschluss vom 21.11.1989, Az.: 20 CS 89.1924, in juris). - VG München, 15.12.2008 - M 8 K 08.322
Nachbarrechtswidrigkeit der Baugenehmigungen wegen Überschreitung des durch das …
Dies hat wiederum nicht schematisch im Sinne einer mathematischen Interpolation, sondern grundsätzlich in der Weise graduell zu geschehen, dass die störende Nutzung der angrenzenden schutzwürdigen Nutzung die - im Verhältnis zu dem aus ihrer eigenen Gebietsstruktur sich herleitenden allgemeinen Störgrad - nächst höhere Stufe des Lärmschutzes zugestehen, die gestörte Nutzung diese Stufe aber auch dann hinnehmen muss, wenn sie ihrem Charakter für sich gesehen nicht entspricht (BayVGH vom 21.11.1989 - 20 CS 89.1924 - NVwZ-RR 1990, 549 = BauR 1990, 700 = UPR 1990, 448 = BRS 50 Nr. 176; BVerwG vom 29.10.1984 - 7 B 149.84 - UPR 1985, 29 = NVwZ 1985, 186 = BayVBl 1985, 214 = DVBl 1985, 397; vom 05.03.1984 - 4 B 171.83 - ZfBR 1984, 147 = NVwZ 1984, 646 = Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 98 = DÖV 1984, 856 = BauR 1985, 172 = BRS 42 Nr. 66). - VG Ansbach, 09.07.2009 - AN 9 K 09.00275
Kleiner Handels- und Reparaturbetrieb in einem festgesetzten Dorfgebiet; kein …
Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass das klägerische Grundstück sich am Rande des reinen Wohngebiets befindet und daher eher zumutbar mit höheren Geräuschentwicklungen von den nicht zum reinen Wohngebiet zählenden Grundstücken zu rechnen hat, als ein Grundstück, das inmitten des reinen Wohngebietes liegt (…BVerwG vom 7.2.1986, a.a.O.; BayVGH vom 21.11.1989 - 20 CS 89.1924 - NVwZ-RR 1990, 549).
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