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   OLG Jena, 20.03.2009 - 4 U 155/08   

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https://dejure.org/2009,17793
OLG Jena, 20.03.2009 - 4 U 155/08 (https://dejure.org/2009,17793)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.03.2009 - 4 U 155/08 (https://dejure.org/2009,17793)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. März 2009 - 4 U 155/08 (https://dejure.org/2009,17793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen (behaupteter) Verkehrsregelungspflichtverletzung und Verkehrssicherungspflichtverletzung aufgrund vermeintlich unzureichender Beschilderung einer Baustelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Sichtfahrgebot hat hohes Gewicht

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Baustelle: Besser nicht gegen Baken fahren

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Sichtfahrgebot hat oberste Priorität

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeit muss im Dunkeln angepasst werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision mit Sperrschranke: Fahrer haftet allein für Schaden - Fahrtempo muss im Dunkeln auf möglicherweise unvermutet auftauchende Fahrbahnhindernisse angepasst werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 553
  • zfs 2009, 376
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Schleswig, 28.04.1994 - 7 U 109/90
    Auszug aus OLG Jena, 20.03.2009 - 4 U 155/08
    Mit Fahrbahnhindernissen muss der Kraftfahrer stets rechnen, und zwar innerorts auch ohne Schreckzeit (OLG Naumburg NZV 1999, 466; OLG Schleswig NZV 1995, 445; OLG Zweibrücken NZV 1993, 153).
  • BGH, 08.09.1967 - 4 StR 81/67

    Mitverschulden an einem Verkehrsunfall wegen einer rücksichtslosen Handlungsweise

    Auszug aus OLG Jena, 20.03.2009 - 4 U 155/08
    Mit nicht ungewöhnlichen Fahrbahnhindernissen - wie hier der Sperrschranke - hat der Kraftfahrer aber nachts auch im unbeleuchteten Zustand zu rechnen (BGH VRS 33, 368 [BGH 08.09.1967 - 4 StR 81/67] ; OLG Hamm NZV 1999, 128; OLG Zweibrücken NZV 1993, 153; OLG Frankfurt NZV 1990, 154).
  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83

    Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen

    Auszug aus OLG Jena, 20.03.2009 - 4 U 155/08
    Durch den Vertrauensgrundsatz begrenzt wird das Sichtfahrgebot nur für solche Hindernisse, mit denen der Kraftfahrer unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt rechnen muss; wie z.B. mit unvermittelt von der Seite zwischen parkenden Fahrzeugen hervortretenden Fußgängern oder mit einem plötzlich vom Müllfahrzeug abspringenden Müllwerker (BGH NJW 1985, 1950; KG NZV 1998, 376 [KG Berlin 12.02.1998 - 12 U 5603/96] ; OLG Köln VRS 1989, 105 und 446; OLG Oldenburg NZV 1990, 158).
  • BGH, 23.04.1965 - VI ZR 278/63

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Omnibusses mit einem nachts auf der

    Auszug aus OLG Jena, 20.03.2009 - 4 U 155/08
    Ein Mitverschulden des Fahrers muss er sich als einen die Betriebsgefahr erhöhenden Umstand anrechnen lassen, ohne sich auf die Entlastungsmöglichkeit des § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen zu können (BGH VersR 1965, 712 [BGH 23.04.1965 - VI ZR 278/63] ; NJW 2000, 3069 [BGH 27.06.2000 - VI ZR 126/99] ; 2004, 772, 2005 1940).
  • OLG Hamm, 14.12.1989 - 27 U 170/89
    Auszug aus OLG Jena, 20.03.2009 - 4 U 155/08
    Das Nichterkennen eines Fahrbahnhindernisses ist nur dann nicht vorwerfbar, wenn es sich um ein ungewöhnlich schwer sichtbares - weil kleines oder kontrastarmes - Hindernis handelt, auf das nichts hindeutet; wie z.B. ein Eisenteil oder eine Stange auf der Autobahn (OLG Düsseldorf NZV 1990, 231; OLG Nürnberg DAR 1996, 59).
  • OLG Nürnberg, 08.02.1995 - 4 U 3697/94

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem Kraftfahrzeug durch Schlaglöcher im

    Auszug aus OLG Jena, 20.03.2009 - 4 U 155/08
    Das Nichterkennen eines Fahrbahnhindernisses ist nur dann nicht vorwerfbar, wenn es sich um ein ungewöhnlich schwer sichtbares - weil kleines oder kontrastarmes - Hindernis handelt, auf das nichts hindeutet; wie z.B. ein Eisenteil oder eine Stange auf der Autobahn (OLG Düsseldorf NZV 1990, 231; OLG Nürnberg DAR 1996, 59).
  • OLG Hamm, 31.08.1998 - 6 U 15/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem am Fahrbahnrand stehenden Helfer bei

    Auszug aus OLG Jena, 20.03.2009 - 4 U 155/08
    Mit nicht ungewöhnlichen Fahrbahnhindernissen - wie hier der Sperrschranke - hat der Kraftfahrer aber nachts auch im unbeleuchteten Zustand zu rechnen (BGH VRS 33, 368 [BGH 08.09.1967 - 4 StR 81/67] ; OLG Hamm NZV 1999, 128; OLG Zweibrücken NZV 1993, 153; OLG Frankfurt NZV 1990, 154).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1989 - 2 Ss 362/89
    Auszug aus OLG Jena, 20.03.2009 - 4 U 155/08
    Durch den Vertrauensgrundsatz begrenzt wird das Sichtfahrgebot nur für solche Hindernisse, mit denen der Kraftfahrer unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt rechnen muss; wie z.B. mit unvermittelt von der Seite zwischen parkenden Fahrzeugen hervortretenden Fußgängern oder mit einem plötzlich vom Müllfahrzeug abspringenden Müllwerker (BGH NJW 1985, 1950; KG NZV 1998, 376 [KG Berlin 12.02.1998 - 12 U 5603/96] ; OLG Köln VRS 1989, 105 und 446; OLG Oldenburg NZV 1990, 158).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Jena, 20.03.2009 - 4 U 155/08
    Ein Mitverschulden des Fahrers muss er sich als einen die Betriebsgefahr erhöhenden Umstand anrechnen lassen, ohne sich auf die Entlastungsmöglichkeit des § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen zu können (BGH VersR 1965, 712 [BGH 23.04.1965 - VI ZR 278/63] ; NJW 2000, 3069 [BGH 27.06.2000 - VI ZR 126/99] ; 2004, 772, 2005 1940).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

    Auszug aus OLG Jena, 20.03.2009 - 4 U 155/08
    Ein Mitverschulden des Fahrers muss er sich als einen die Betriebsgefahr erhöhenden Umstand anrechnen lassen, ohne sich auf die Entlastungsmöglichkeit des § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen zu können (BGH VersR 1965, 712 [BGH 23.04.1965 - VI ZR 278/63] ; NJW 2000, 3069 [BGH 27.06.2000 - VI ZR 126/99] ; 2004, 772, 2005 1940).
  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

  • OLG Frankfurt, 21.06.1989 - 7 U 190/88

    Grobes Verschulden bei Fahren mit Abblendlicht auf der Bundesautobahn

  • BGH, 23.04.2020 - III ZR 250/17

    Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über

    Insoweit wird das Sichtfahrgebot durch den Vertrauensgrundsatz (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02, NJW 2003, 1929, 1930 mwN) für solche Hindernisse begrenzt, mit denen der Fahrer unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt rechnen muss (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 898, 899; Thüringer OLG, ZfS 2009, 376; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Mai 1974 - VI ZR 106/73, NJW 1974, 1378, 1379).
  • BGH, 23.04.2020 - III ZR 251/17

    Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über

    Insoweit wird das Sichtfahrgebot durch den Vertrauensgrundsatz (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02, NJW 2003, 1929, 1930 mwN) für solche Hindernisse begrenzt, mit denen der Fahrer unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt rechnen muss (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 898, 899; Thüringer OLG, ZfS 2009, 376; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Mai 1974 - VI ZR 106/73, NJW 1974, 1378, 1379).
  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

    Ein dunkel gekleideter, auf der Fahrbahn gehender Fußgänger gehört nicht zu derartigen Hindernissen (KG NZV 1995, 235: auf der Fahrbahn hockende oder liegende Person [anders AG Emmendingen, NStZ 2008, 633 für - in Selbsttötungsabsicht - flach auf der Fahrbahn liegende Person]; Thüringer Oberlandesgericht, NZV 2009, 553-554: unbeleuchtete Sperrschranke; BGH NJW-RR 1987, 1235: unbeleuchteter Panzer mit Tarnanstrich auf BAB; Thüringer Oberlandesgericht, DAR 2003, 37: schwarze Kuh).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 18/09

    Haftung bei Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht bei verbundenem

    Der Senat sieht aufgrund der vom Landgericht angestellten Erwägungen keine Veranlassung, von der seit Jahren gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (zuletzt Urteile vom 30.05.2005 - II ZR 319/04), die sich im Übrigen auch umfassend mit den Gegenargumenten auseinandersetzt und die sich der Senat zu Eigen gemacht hat (zuletzt Senatsurteil vom 6.08.2008 - 4 U 155/08 -), abzuweichen.
  • OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 22/09

    Haftung bei Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht bei verbundenem

    Der Senat sieht aufgrund der vom Landgericht angestellten Erwägungen keine Veranlassung, von der seit Jahren gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (zuletzt Urteile vom 30.05.2005 - II ZR 319/04), die sich im Übrigen auch umfassend mit den Gegenargumenten auseinandersetzt und die sich der Senat zu Eigen gemacht hat (zuletzt Senatsurteil vom 6.08.2008 - 4 U 155/08 -), abzuweichen.
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