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Weitere Entscheidung unten: LG Wuppertal, 02.11.1995

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.11.1994 - 5 U 103/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9439
OLG Köln, 24.11.1994 - 5 U 103/94 (https://dejure.org/1994,9439)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.11.1994 - 5 U 103/94 (https://dejure.org/1994,9439)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. November 1994 - 5 U 103/94 (https://dejure.org/1994,9439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Privatversicherung wirft Arzt "Übermaßbehandlung" vor - Nichtübernahme der Kosten stellt keinen unzulässigen Boykott dar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arztpraxis; Gewerbebetrieb; Deliktischer Schutz; Leistungsausschluss; Eingriff in den Praxisbetrieb; Betriebsbezogener Boykott

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 234
  • zfs 1996, 328
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 20 U 89/02

    Gewährung einer Kostenbeteiligung für eine prothetische Behandlung bei Einstufung …

    Der Schutz richtet sich nur gegen unmittelbare Eingriffe (…vgl. zu diesem Erfordernis Palandt/Thomas, a.a.O., Rdnr. 21); daran fehlt es hier (vgl. OLG München NJW 1977, 1106 = VersR 77, 43; OLG Hamm VersR 1988, 687; LG Bonn r+s 1990, 135; OLG Köln r+s 1990, 137; OLG Köln VersR 1996, 234; OLG München VersR 1999, 960;… Bach/Moser, Private Krankenversicherung, § 5 MB/KK Rdnr. 34 sämtlich zu § 5 Abs. 1 lit. c) MB/KK).

    Ob diese Auslegung zutrifft und ob das darauf beruhende Verhalten eine Vertragsverletzung darstellt, ist - da ein Vertrag grundsätzlich nur die Vertragspartei berechtigt und verpflichtet - im Verhältnis der Vertragsparteien zueinander zu klären (vgl. OLG Köln VersR 1996, 234).

  • OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 28/98

    Anforderungen i.R. eines unangemessen hohen Umfangs einer Behandlung ohne …

    Soweit der Streithelfer selbst (als Kläger) Partei war (vgl. das Urteil des Senats vom 24.11.1994 - 5 U 103/94 - Bl. 238 und den Nichtannahmebeschluß des Bundesgerichtshofs dazu vom 11.07.1995 - VI ZR 391/94 - Bl. 236), kann zwar ggf. hinsichtlich der begehrten Feststellung von einer Identität der Streitgegenstände ausgegangen werden; die daraus resultierende Rechtskraft wirkt jedoch nur im Verhältnis zwischen Streithelfer (als damaligem Kläger) und Beklagtem, nicht auch gegenüber der Klägerin des jetzigen Verfahrens.

    Jedenfalls dann aber ist der betroffene Arzt als Streithelfer gehindert, die Unrichtigkeit anderweitiger rechtskräftiger Entscheidungen geltend zu machen, zumal dann, wenn er an diesen Verfahren auch selbst als Streithelfer beteiligt war und zudem ihm selbst gegenüber als Partei durch Urteil des Senats im Verfahren 5 U 103/94 die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses rechtskräft festgestellt worden ist.

  • OLG Hamm, 05.12.2008 - 9 U 89/08

    Behauptung; eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb; Unterlassen

    Das Landgericht hat dies zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung, der sich auch der Senat anschließt, verneint (vgl. OLG Hamm, VersR 1988, 687; OLG Köln, VersR 1996, 234; OLG München, VersR 1999, 960; VersR 1977, 43; OLG Düsseldorf, VersR 2004; 984;… ebenso Bach/Moser, Private Krankenversicherung, § 5 MB/KK Rn. 96).
  • OLG Köln, 06.11.2007 - 9 U 144/06

    Anspruch auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Abbruch der Filmproduktion …

    Entgegen der Ansicht der Beklagten handelt es sich vorliegend auch nicht lediglich um eine reflexartige mittelbare Einwirkung wie in dem Fall vom OLG Köln entschiedenen Fall (VersR 1996, 234f).
  • OLG Hamm, 11.12.2009 - 9 U 105/09

    Leistungsausschlüsse in der privaten Krankenversicherung hinsichtlich von durch …

    Das Landgericht hat dies zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung, der sich auch der Senat anschließt, verneint (vgl. OLG Hamm, VersR 1988, 687; OLG Köln, VersR 1996, 234; OLG München, VersR 1999, 960; VersR 1977, 43; OLG Düsseldorf, VersR 2004; 984;… ebenso Bach/Moser, Private Krankenversicherung, § 5 MB/KK Rn. 96).
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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 02.11.1995 - 9 S 216/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10116
LG Wuppertal, 02.11.1995 - 9 S 216/95 (https://dejure.org/1995,10116)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 02.11.1995 - 9 S 216/95 (https://dejure.org/1995,10116)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 02. November 1995 - 9 S 216/95 (https://dejure.org/1995,10116)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • zfs 1996, 328
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Darmstadt, 25.02.2002 - 300 C 196/01

    Sorgfaltspflichten eines Autowaschanlagen-Betreibers

    Dieses Ergebnis entspricht auch der neueren Rspr., wonach eine Beweislastumkehr lediglich dann in Betracht kommt, wenn feststeht, dass das Fahrzeug vor dem Waschvorgang unbeschädigt und auch nicht vorgeschädigt war (vgl. nur LG Wuppertal ZfS 1996, 328; AG Steinfurt, 1996, 124; AG Hamburg, DAR 1999, 77; AG Düsseldorf, DAR 1999, 319; LG Braunschweig, ZfS 2000, 478; AG Bad Doberan, r+s 1996, 487).
  • AG Wuppertal, 11.02.2003 - 36 C 189/01
    Rn. 27 Grundsätzlich trifft den Nutzer einer Waschstraße die (Dsarlegungs- und) Beweislast dafür, dass die Schadensursache allein aus dem Gefahrenkreis des Betreibers der Waschanlage, also der Beklagten, herrühren kann (vgl. LG Wuppertal, r+s 1996, 265).
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