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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 207/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11184
OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 207/00 (https://dejure.org/2001,11184)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.04.2001 - 9 U 207/00 (https://dejure.org/2001,11184)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. April 2001 - 9 U 207/00 (https://dejure.org/2001,11184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2001, 550
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 207/00
    Das Überfahren des Rotlichts einer Ampel an Kreuzungen oder Einmündungen ist wegen der großen Gefährlichkeit für den Straßenverkehr objektiv grob fahrlässig und ist ein Indiz für grobe Fahrlässigkeit in subjektiver Hinsicht (BGH, r + s 1992, 292; OLG Köln, MDR 1998, 594 m.w.N.;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26.Auflage, § 12 AKB Rn. 82).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 25/96

    Ksakoversicherung bei Rotlichtverstoß; Versicherung; Kaskoversicherung; …

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 207/00
    Das Überfahren des Rotlichts einer Ampel an Kreuzungen oder Einmündungen ist wegen der großen Gefährlichkeit für den Straßenverkehr objektiv grob fahrlässig und ist ein Indiz für grobe Fahrlässigkeit in subjektiver Hinsicht (BGH, r + s 1992, 292; OLG Köln, MDR 1998, 594 m.w.N.;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26.Auflage, § 12 AKB Rn. 82).
  • LG Aachen, 20.10.2000 - 9 O 201/00
    Auszug aus OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 207/00
    Die Berufung des Klägers gegen das am 20.10.2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 0 201/00 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Bamberg, 16.11.2023 - 10 U 40/23

    Verjährungsrechtliche, Einrede der Verjährung, Grobe Fahrlässigkeit, …

    "Aus dem Senatsurteil in BGHZ 119, 147 ergibt sich entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auch nicht, daß aus einem objektiv groben Pflichtverstoß regelhaft auf die subjektive Unentschuldbarkeit geschlossen werden könne und entgegen der anerkannten Beweislast des Versicherers für das Eingreifen eines Risikoausschlusses der Versicherungsnehmer den Entschuldigungsbeweis zu führen habe (siehe dazu Römer, NVersZ 2001, 539 f.; Rixecker, ZfS 2001, 550 f.).
  • OLG Köln, 19.02.2002 - 9 U 132/01

    Überfahren eines Stoppschildes

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die es im Einzelfall rechtfertigen, unter Abwägung aller Umstände den Schuldvorwurf in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (st. Rspr. des Senats, vgl. r+s 2001, 318; ferner OLG Hamm, r+s 2002, 5; 2001, 317; OLG Koblenz, r+s 2001, 234, 235; OLG Düsseldorf, r+s 2001, 101).
  • OLG Köln, 10.09.2002 - 9 U 106/01

    Leistungsfreiheit einer Versicherung bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines …

    Um sich von dem Vorwurf zu entlasten, muss der Versicherungsnehmer besondere Umstände darlegen, die den Verkehrsverstoß in einem milderem Licht erscheinen lassen (OLG Köln, r+s 2001, 318).
  • LG Köln, 04.12.2003 - 24 S 81/02

    Rotlichtverstoß

    Der Versicherungsnehmer muss die ihn entlastenden Umstände darlegen; der Versicherer muss diese dann widerlegen (vgl. etwa OLG Köln, r+s 2001, 318; NZV 2003, 138 m.w.N.).
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