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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.12.2006 - 5 U 65/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,33337
OLG Saarbrücken, 20.12.2006 - 5 U 65/06 (https://dejure.org/2006,33337)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.12.2006 - 5 U 65/06 (https://dejure.org/2006,33337)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 5 U 65/06 (https://dejure.org/2006,33337)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • zfs 2007, 522
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der …

    Rn. 18 aa) Soweit sich das Berufungsgericht für diese Ansicht auf Urteile anderer Oberlandesgerichte berufen hat (OLG Köln VersR 2012, 560; VersR 1990, 193; OLG Saarbrücken ZfSch 2008, 219; ZfSch 2007, 522; OLG Frankfurt NVersZ 2000, 439; OLG Hamm VersR 2000, 482), ist dem zunächst entgegenzuhalten, dass sich eine entsprechende Rechtsauffassung einem Teil der zitierten Urteile nicht entnehmen lässt.

    Rn. 19 Lediglich das Oberlandesgericht Saarbrücken hat ausgeführt, dass ein Versicherungsnehmer schon aufgrund der bloßen Behauptung des Versicherers, es sei Wissentlichkeit der Pflichtverletzung gegeben, plausibel machen müsse, aus welchen Gründen es zu seinem Fehlverhalten gekommen ist; anderenfalls sei vom Vorliegen dieses Umstands auszugehen (OLG Saarbrücken ZfSch 2008, 219 unter II 1 a (2); ZfSch 2007, 522 unter II 2 c).

  • OLG Köln, 29.11.2011 - 9 U 75/11

    Begriff der wissentlichen Pflichtverletzung in der Berufshaftpflichtversicherung …

    Die Begrenzung der Bindungswirkung auf die Voraussetzungsidentität ist insbesondere deshalb geboten, weil der Versicherungsnehmer und der Versicherer keinen Einfluss darauf haben, dass der Haftpflichtrichter überschießende, nicht entscheidungserhebliche Feststellungen oder Rechtsausführungen macht (vgl. BGH VersR 2011, 203; OLG Saarbrücken ZfS 2007, 522).

    Es gilt zwar nicht der Anscheinsbeweis, aber es kann aus dem äußeren Geschehen und der Fundamentalität der Pflichtverletzung von einer wissentlichen Pflichtverletzung ausgegangen werden (vgl. OLG Saarbrücken, ZfS 2007, 522).

    Rn. 57 Man muss in diesem Zusammenhang vom Versicherungsnehmer - bzw. von der im Rechtsstreit an seine Stelle getretenen Klägerin - verlangen (sekundäre Darlegungslast), dass er bei Verletzung von Elementarwissen plausibel macht und darlegt, aus welchen Gründen es zum Verstoß gekommen ist (vgl. OLG Saarbrücken, ZfS 2007, 522; ZfS 2008, 219; OLG Frankfurt, NVersZ 2000, 439; OLG Hamm VersR 2000, 483; OLG Köln VersR 1990, 193;… Lücke, a.a.O., Rn 13;… Fahrendorf u.a., Die Haftung des Rechtsanwalts, 4. Aufl., Rn 2322 f).

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2020 - 5 U 2/20

    1. Zur Auslegung von "Besitzklausel" und "Benzinklausel" in der privaten …

    Denn bei einem vorweggenommenen Deckungsprozess - wie hier - ist über die Frage, ob der Haftpflichtversicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat, auf der Grundlage des von dem Dritten behaupteten Sachverhalts zu entscheiden (…vgl. Langheid in: Langheid/Rixecker, VVG, 6. Aufl. § 100 Rn. 53a; OLG Hamm, Urteil vom 25.01.2012 - 20 U 120/11, VersR 2012, 985; vgl. auch Senat, Urteil vom 20.12.2006 - 5 U 65/06, ZfS 2007, 522).
  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

    Damit wird verhindert, dass die im Haftpflichtprozess getroffene Entscheidung und die zugrunde liegenden Feststellungen im Deckungsprozess erneut überprüft werden können (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 20. Dezember 2006 - 5 U 65/06, juris Rn. 50).
  • OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07

    Anita

    Gegen das Urteil in dem Verfügungsverfahren hatte die Beklagte zunächst Berufung eingelegt, die vor dem Senat zu dem Aktenzeichen 5 U 65/06 anhängig war.
  • OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 3 U 6/19

    Risikoausschluss nach A.6.a) ULLA für wissentliche Pflichtverletzung des …

    Allerdings muss der Versicherungsnehmer bei feststehendem objektiven Verstoß im Rahmen einer sekundären Darlegungslast dartun, wie es dazu kommen konnte (vgl. OLG Saarbrücken ZfS 2007, 522; OLG Karlsruhe VersR 2017, 1389).
  • OLG Köln, 26.06.2012 - 9 U 3/12

    Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung eines Notars wegen Verletzung der …

    Das äußere Geschehen und die Fundamentalität der Pflichtverletzung lassen den Schluss auf Wissentlichkeit zu (vgl. OLG Saarbrücken ZfS 2007, 522).
  • LG Wiesbaden, 31.08.2012 - 9 O 301/11

    Leistungsfreiheit des Berufshaftpflichtversicherers: Wissentlichkeit des …

    Rn. 65 Hierbei handelt es sich entgegen der Auffassung der Klägerseite nicht um eine verhüllte Obliegenheit, sondern um einen subjektiven Risikoausschluss (Urteil des Saarländischen OLG vom 20.12.2006, 5 U 65/06 - 10; BGH vom 20.6.2001, IV ZR 101/00).

    In Fällen dieser Art steht es nach Auffassung des erkennenden Gerichts dem Versicherer frei, nach Abschluss des Haftungsprozesses die deckungsrechtliche Fragestellung genau zu prüfen und dem Versicherungsnehmer die Deckung dann zu versagen, wenn die durchgeführte Prüfung zur Bejahung existenter Deckungsausschlussgründe geführt hat (vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.12.2006, Az.: 5 U 65/06-10, Anlage B 24 im Anlagenband).

  • LG Wiesbaden, 11.10.2012 - 9 O 300/11

    Ausschluss der Leistungspflicht in einem Versicherungsvertrag wegen einer …

    Hierbei handelt es sich entgegen der Auffassung der Klägerseite nicht um eine verhüllte Obliegenheit, sondern um einen subjektiven Risikoausschluss (Urteil des Saarländischen OLG vom 20.12.2006, 5 U 65/06 - 10; BGH vom 20.6.2001, IV ZR 101/00).

    In Fällen dieser Art steht es nach Auffassung des erkennenden Gerichts dem Versicherer frei, nach Abschluss des Haftungsprozesses die deckungsrechtliche Fragestellung genau zu prüfen und dem Versicherungsnehmer die Deckung dann zu versagen, wenn die durchgeführte Prüfung zur Bejahung existenter Deckungsausschlussgründe geführt hat (vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.12.2006, Az.: 5 U 65/06-10).

  • LG Düsseldorf, 07.10.2019 - 9 O 188/14
    Rn. 72 Bei solchen Verletzungen von beruflichen "Kardinalpflichten" kann vom äußeren Geschehensablauf und dem Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden (BGH Urteil vom 17.12.2014, IV ZR 90/13; OLG Saarbrücken, ZfS 2007, 522).
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06

    Umfang der Haftung einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

  • OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 7 U 165/08

    Deckungsprozess einer Vertrauensschadensversicherung gegen die …

  • OLG Jena, 17.03.2021 - 6 SA 3/21
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