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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16877
OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06 (https://dejure.org/2006,16877)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.10.2006 - 8 W 76/06 (https://dejure.org/2006,16877)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 8 W 76/06 (https://dejure.org/2006,16877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VHB § 21 Nr. 1c
    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2007, 637
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (25)

  • OLG Köln, 19.09.2000 - 9 U 41/00

    Unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste; Versicherung; Hausratversicherung; …

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06
    Die Obliegenheit zum Einreichen einer Stehlgutliste auch bei der Polizei verfolgt zum einen den Zweck, dieser eine erfolgversprechende Fahndung zu ermöglichen und damit den Schaden des Versicherers zu vermindern, sowie zum anderen den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschungen des Schadens zu erhöhen (OLG Köln VersR 2005, 1531 ; NVersZ 2001, 29; VersR 1996, 1143, 1144; OLG Hamburg r+s 1997, 206).

    Damit die Polizei erfolgversprechende Fahndungsmaßnahmen ergreifen kann, ist es erforderlich, dass die Stehlgutliste möglichst präzise Angaben enthält, die die einzelnen Gegenstände individualisierbar machen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 981; 1988, 728; OLG Köln VersR 2005, 1531 ; NJW-RR 2004, 246; NVersZ 2001, 29; OLG Hamburg VersR 1998, 50).

    Einer besonderen Belehrung über diese Folgen bedarf es für die Obliegenheit nach § 21 Ziff. 1c) VHB 92 nicht, da es sich um eine spontan zu erfüllende Obliegenheit handelt (OLG Köln NVersZ 2001, 29).

  • OLG Köln, 14.02.1995 - 9 U 298/94

    Verspätete Erstellung einer Stehlgutliste - Versicherung, Diebstahl, Relevanz, …

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06
    Die Obliegenheit zum Einreichen einer Stehlgutliste auch bei der Polizei verfolgt zum einen den Zweck, dieser eine erfolgversprechende Fahndung zu ermöglichen und damit den Schaden des Versicherers zu vermindern, sowie zum anderen den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschungen des Schadens zu erhöhen (OLG Köln VersR 2005, 1531 ; NVersZ 2001, 29; VersR 1996, 1143, 1144; OLG Hamburg r+s 1997, 206).

    Die Obliegenheit zum Einreichen einer Stehlgutliste auch bei der Polizei verfolgt nämlich - wie oben dargelegt - zum einen den Zweck, der Polizei eine erfolgversprechende Fahndung zu ermöglichen und damit den Schaden des Versicherers zu vermindern, sowie zum anderen den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschungen des Schadens zu erhöhen (OLG Köln VersR 1996, 1143, 1144).

    Die generelle Eignung der Interessengefährdung ergibt sich hier daraus, dass durch die unzureichende Liste mögliche Fahndungsmaßnahme der Polizei erschwert werden sowie andererseits durch eine detaillierte Liste die Hemmschwelle für die Vortäuschung des Versicherungsfalles erhöht und der Gefahr der Aufbauschung des Schadens begegnet werden soll (…OLG Köln, aaO.; VersR 1996, 1143, 1144; OLG Hamburg VersR 1998, 50, 51; OLG Hamm NJW-RR 1995, 666, 667).

  • OLG Hamburg, 20.12.1996 - 9 U 170/96

    Leistungsfreiheit wegen Nichteinreichens einer Stehlgutliste

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06
    Die Obliegenheit zum Einreichen einer Stehlgutliste auch bei der Polizei verfolgt zum einen den Zweck, dieser eine erfolgversprechende Fahndung zu ermöglichen und damit den Schaden des Versicherers zu vermindern, sowie zum anderen den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschungen des Schadens zu erhöhen (OLG Köln VersR 2005, 1531 ; NVersZ 2001, 29; VersR 1996, 1143, 1144; OLG Hamburg r+s 1997, 206).

    Damit die Polizei erfolgversprechende Fahndungsmaßnahmen ergreifen kann, ist es erforderlich, dass die Stehlgutliste möglichst präzise Angaben enthält, die die einzelnen Gegenstände individualisierbar machen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 981; 1988, 728; OLG Köln VersR 2005, 1531 ; NJW-RR 2004, 246; NVersZ 2001, 29; OLG Hamburg VersR 1998, 50).

    Die generelle Eignung der Interessengefährdung ergibt sich hier daraus, dass durch die unzureichende Liste mögliche Fahndungsmaßnahme der Polizei erschwert werden sowie andererseits durch eine detaillierte Liste die Hemmschwelle für die Vortäuschung des Versicherungsfalles erhöht und der Gefahr der Aufbauschung des Schadens begegnet werden soll (…OLG Köln, aaO.; VersR 1996, 1143, 1144; OLG Hamburg VersR 1998, 50, 51; OLG Hamm NJW-RR 1995, 666, 667).

  • OLG Hamm, 19.06.1991 - 20 U 32/91

    Verspätete Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06
    Hier kann der Versicherungsnehmer dann erwarten, dass der Versicherer ihn auf dieses Versäumnis noch einmal ausdrücklich hinweist (so etwa OLG Hamm r+s 1994, 307, 308; VersR 1992, 489).

    Insoweit entspricht es auch der bisher überwiegenden Rechtsprechung, im Zweifel den Erfolg polizeilicher Ermittlungen bei unverzüglichem Einreichen einer Stehlgutliste für nicht ausgeschlossen zu halten (vgl. OLG Hamm VersR 1992, 489; OLG Koblenz VersR 1988, 25; LG Hamburg VersR 1991, 769;… Römer/Langheid, VVG , 2. Aufl., § 6 Rdnr. 120).

  • OLG Koblenz, 11.07.1986 - 10 U 126/85

    Allgemeine Versicherungsbedingungen; Belehrungspflicht; Obliegenheitsveletzung; …

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06
    Vielmehr ist zu erwarten, dass jeder Versicherungsnehmer sich im Schadensfall selbst über die einschlägigen Bestimmungen unterrichtet, was bei der für jedermann verständlichen Obliegenheit des Einreichens einer Stehlgutliste bei der Polizei auch ohne weiteres möglich ist (…vgl. Urteil des Senats, aaO.; KG r+s 2003, 199; OLG Koblenz VersR 1988, 25).

    Insoweit entspricht es auch der bisher überwiegenden Rechtsprechung, im Zweifel den Erfolg polizeilicher Ermittlungen bei unverzüglichem Einreichen einer Stehlgutliste für nicht ausgeschlossen zu halten (vgl. OLG Hamm VersR 1992, 489; OLG Koblenz VersR 1988, 25; LG Hamburg VersR 1991, 769;… Römer/Langheid, VVG , 2. Aufl., § 6 Rdnr. 120).

  • OLG Celle, 01.06.1995 - 8 U 78/94
    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06
    Ferner bestand nur so die Möglichkeit, dass etwa beim Auftauchen der Gegenstände in anderem Zusammenhang seitens der Polizei eine Zuordnung zu gerade diesem Fall vorgenommen werden kann (Urteil des Senats vom 1.6.1995 - 8 U 78/94 -, in: ZfS 1996, 307).

    Dem ist bisher auch der Senat gefolgt, der hierzu ausgeführt hat, aus der allgemein schlechten Aufklärungsquote bei Einbruchdiebstählen lasse sich nicht ableiten, dass bei unverzüglicher Einreichung der Stehlgutliste das Diebesgut ebenfalls nicht hätte sichergestellt werden können (ZfS 1996, 307).

  • BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98

    Vermutetes Verschulden hinsichtlich einer Obliegenheitsverletzung des …

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06
    Leistungsfreiheit besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen die Obliegenheit, wobei das Verschulden des Versicherungsnehmers vermutet wird und dieser sich entlasten muss (BGH VersR 1999, 1004, 1005).

    Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maß verletzt und dasjenige nicht beachtet, was in seiner Lage jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1999, 1004, 1005).

  • OLG Köln, 27.07.2004 - 9 U 54/04

    Anforderungen an eine Stehlgutliste

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06
    Die Obliegenheit zum Einreichen einer Stehlgutliste auch bei der Polizei verfolgt zum einen den Zweck, dieser eine erfolgversprechende Fahndung zu ermöglichen und damit den Schaden des Versicherers zu vermindern, sowie zum anderen den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschungen des Schadens zu erhöhen (OLG Köln VersR 2005, 1531 ; NVersZ 2001, 29; VersR 1996, 1143, 1144; OLG Hamburg r+s 1997, 206).

    Damit die Polizei erfolgversprechende Fahndungsmaßnahmen ergreifen kann, ist es erforderlich, dass die Stehlgutliste möglichst präzise Angaben enthält, die die einzelnen Gegenstände individualisierbar machen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 981; 1988, 728; OLG Köln VersR 2005, 1531 ; NJW-RR 2004, 246; NVersZ 2001, 29; OLG Hamburg VersR 1998, 50).

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2003 - 4 U 189/02

    Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung bei …

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06
    Es liegt hier auch nicht eine Fallgestaltung vor, bei der es sich bei dem Diebesgut mangels Herstellerkennung oder aus sonstigen Gründen um nicht individualisierbare Massenware gehandelt hat, denen kein erfolgversprechender Fahndungswert zukommt (so die Fallgestaltungen OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1391, 1392; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1513, 1514;… ferner Prölss/Martin, aaO.).
  • OLG Hamm, 04.02.2002 - 20 W 36/01

    Kausalitätsgegenbeweis; Grobe Fahrlässigkeit; Stehlgutliste; Konkreter …

    Auszug aus OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06
    Der Entscheidung des OLG Hamm VersR 2002, 1233 lag ein Fall zugrunde, bei dem völlig unabhängig von der Einreichung der Stehlgutliste die Polizei nach der Strafanzeige überhaupt keine Ermittlungstätigkeiten oder Fahndungsmaßnahmen eingeleitet hatte, so dass nicht erkennbar war, dass dies beim Einreichen der Liste anders gewesen wäre.
  • OLG Hamm, 18.05.1994 - 20 U 412/93

    Polizei; Stehlgutliste; Obliegenheitsverletzung; Vorsatz; Unverzüglichkeit

  • LG Hamburg, 11.07.1990 - 326 O 110/90

    Grobe Fahrlässigkeit wegen verspäteter Abgabe der Stehlgutliste

  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes …

  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

  • BGH, 14.02.1996 - IV ZR 334/94

    Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer gebündelten Geschäftsversicherung, …

  • OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99

    Rechtsstreitigkeit der Einreichung der Stehlgutliste

  • OLG Köln, 09.09.2003 - 9 U 30/03

    Ausnahme von der Leistungsfreiheit eines Hausratversicherers trotz Vorlage eines …

  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 205/86

    Telegrafische oder fernmündliche Schadensmeldung an die Versicherung - Anzeige …

  • OLG Hamm, 07.09.1994 - 20 U 73/94

    Obliegenheitsverletzung bei verspäteter Erstellung und Übersendung einer …

  • OLG Celle, 15.04.1999 - 8 U 92/98

    Leistungsfreiheit wegen Verweigerung einer zweiten Tatortbesichtigung durch die …

  • OLG Hamm, 27.05.1994 - 20 U 396/93
  • OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 8 U 92/99

    - Elf 4 -, TStH, HVV, langfristige Vertragsbindung, Bezugsbindung, …

  • KG, 25.08.2000 - 6 U 465/00
  • LG Hannover, 08.07.2010 - 8 O 312/09

    Pflichtverletzung durch unverzügliche Vorlage einer sog. Stehlgutliste bei der …

    Die geringe statistische Wahrscheinlichkeit einer Aufklärung trotz unverzüglicher Einreichung einer Stehlgutliste genügt für den Kausalitätsgegenbeweis nicht ( OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06 - ZfSch 2007, 637).
  • OLG Celle, 17.11.2009 - 8 U 92/09
    Vielmehr ist zu erwarten, dass jeder Versicherungsnehmer sich im Schadensfall selbst über die einschlägigen Bestimmungen unterrichtet, was bei der für jedermann verständlichen Obliegenheit des Einreichens einer Stehlgutliste bei der Polizei auch ohne Weiteres möglich ist (vgl. OLG Celle ZfS 2007, 637 [OLG Celle 25.10.2006 - 8 W 76/06]; OLG Köln VersR 2004, 1453).
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