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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38037
VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 (https://dejure.org/2012,38037)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 (https://dejure.org/2012,38037)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 2012 - 11 ZB 12.1596 (https://dejure.org/2012,38037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens; Rechtmäßigkeit der Beibringungsanordnung; fehlende Mitteilung der Einsichtsmöglichkeit in die zu übersendenden Unterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Nichtvorlage eines Facharztgutachtens

Papierfundstellen

  • zfs 2013, 177
 
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596
    Vor diesem Hintergrund und im Hinblick darauf, dass eine Gutachtensanordnung nicht isoliert mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.05.1994 - 11 B 157/93, DAR 1994, 372 m.w.N.), kann auf die strikte Einhaltung der vom Verordnungsgeber für die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung aufgestellten formalen Voraussetzungen nicht verzichtet werden (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.05.2008 - 11 CS 08.616, Rn. 48, 50;… Beschl. v. 28.09.2006 - 11 CS 06.732, Rn. 20, 22, ).
  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.616

    Begutachtung auf die Eignung im Sinne von § 3 FeV ohne dahingehende klare …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596
    Vor diesem Hintergrund und im Hinblick darauf, dass eine Gutachtensanordnung nicht isoliert mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.05.1994 - 11 B 157/93, DAR 1994, 372 m.w.N.), kann auf die strikte Einhaltung der vom Verordnungsgeber für die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung aufgestellten formalen Voraussetzungen nicht verzichtet werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.05.2008 - 11 CS 08.616, Rn. 48, 50;… Beschl. v. 28.09.2006 - 11 CS 06.732, Rn. 20, 22, ).
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329

    Wahnhafte Störung mit paranoiden Überzeugungen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596
    Rn. 4 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Beschl. vom 15.11.2010 - 11 C 10.2329) kommt es zwar entscheidungserheblich darauf an, ob der Beklagte vom Kläger zu Recht die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens verlangt hat und aus der Nichtvorlage eines solchen Gutachtens gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf die Fahrungeeignetheit des Klägers geschlossen werden durfte.
  • VGH Hessen, 26.05.2011 - 2 B 550/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nicht-Vorlage eines geforderten ärztlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596
    Andererseits lässt der Senat ausdrücklich offen, ob er der Rechtsprechung des HessVGH folgt, wonach es sich bei der Vorschrift des § 11 Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FeV nur um eine Ordnungsvorschrift handelt, deren Verletzung (nie) zu einer Aufhebung einer im Anschluss daran ergangenen Entziehung der Fahrerlaubnis führt (HessVGH, Urt. vom 26.05.2011 - 2 B 550/11 ).
  • VGH Bayern, 28.09.2006 - 11 CS 06.732

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Trunkenheitsfahrt auf Fahrrad - Anforderung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596
    Vor diesem Hintergrund und im Hinblick darauf, dass eine Gutachtensanordnung nicht isoliert mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.05.1994 - 11 B 157/93, DAR 1994, 372 m.w.N.), kann auf die strikte Einhaltung der vom Verordnungsgeber für die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung aufgestellten formalen Voraussetzungen nicht verzichtet werden (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.05.2008 - 11 CS 08.616, Rn. 48, 50; Beschl. v. 28.09.2006 - 11 CS 06.732, Rn. 20, 22, ).
  • VGH Bayern, 04.04.2012 - 11 CS 12.383

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596
    Zur Begründung wird auf die Ausführungen des Senats im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Beschl. vom 4.4.2012 - 11 CS 12.383) verwiesen.
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …

    Das wird in Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angenommen und aus dieser Einordnung im Verbindung mit § 46 LVwVfG hergeleitet, dass das Unterbleiben des dort geforderten Hinweises nicht zur Aufhebung einer auf die Nichtvorlage des Gutachtens gestützten, ansonsten rechtmäßigen Fahrerlaubnisentziehung führe (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 B 550/11 - ESVGH 61, 243 ; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 26. April 2012 - 6 L 488/12 - juris Rn. 35; VG Ansbach…, Beschluss vom 25. Januar 2012 - AN 10 S 12.00 029 - juris Rn. 26; offengelassen von OVG Lüneburg, Urteil vom 15. April 2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 27. November 2012 - 11 ZB 12.15 96 - ZfS 2013, 177 ; a.A. VG Osnabrück, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 B 19/11 - NJW 2011, 2986 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines …

    So liegt es in Fallgestaltungen, in denen der Fahrerlaubnisinhaber durch eine Einsicht in die zu übersendenden Unterlagen keinen anderen Kenntnisstand erlangen konnte als ohne Einsicht, etwa weil die Fahrerlaubnisbehörde dem Betroffenen in der notwendigen Darlegung der Gründe gemäß § 11 Abs. 6 Satz 2 1. Halbsatz FeV den Sachverhalt, wie er sich aus den zu übersendenden Unterlagen ergibt, vollständig mitgeteilt hat (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 - ZfSch 2013, 177).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14

    Klärung der Frage, ob aufgrund der bestimmungsgemäßen Einnahme …

    An dieser Möglichkeit fehlt es etwa in Fallgestaltungen, in denen der Fahrerlaubnisinhaber durch eine Einsicht in die zu übersendenden Unterlagen keinen anderen Kenntnisstand erlangen konnte als ohne Einsicht, etwa weil die Fahrerlaubnisbehörde dem Betroffenen in der notwendigen Darlegung der Gründe gemäß § 11 Abs. 6 Satz 2 1. Halbsatz FeV den Sachverhalt, wie er sich aus den zu übersendenden Unterlagen ergibt, vollständig mitgeteilt hat (vgl. zu einer derartigen Fallgestaltung BayVGH, Beschluss vom 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 - ZfSch 2013, 177) oder wenn der Betroffene - auch bei Fehlen des Hinweises - selbst oder durch seinen Prozessbevollmächtigten Einsicht in die Fahrerlaubnisakten genommen hat.
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