Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 3 S 776/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Sofortvollzug des Widerrufs einer Erlaubnis nach dem GüKG wegen fortgesetzter Nichtzahlung öffentlicher Abgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 10.03.2000 - 4 K 2962/99
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 3 S 776/00
Papierfundstellen
- ZfSch 2000, 368
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 29.07.1993 - 8 TG 1656/93
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagung - anwachsende …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 3 S 776/00
Dies wird dazu führen, dass ein überwiegendes Vollzugsinteresse an der Widerrufsverfügung dann besteht, wenn der höchstwahrscheinlich unzuverlässige Gewerbetreibende die berechtigten Belange der Allgemeinheit, zu denen die des Steuerfiskus gehören, dadurch erheblich gefährdet, dass sich sein Fehlverhalten durch Nichtzahlung öffentlicher Abgaben gerade auch während des Hauptsacheverfahrens fortsetzt (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.3.1993, Gew.Arch 1993, 291; Hess.VGH, Beschluss vom 29.7.1993, NVwZ-RR 1994, 82). - VGH Baden-Württemberg, 17.03.1993 - 14 S 3049/92
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 3 S 776/00
Ein die privaten Belange überwiegendes öffentliche Vollzugsinteresse am Widerruf einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 5 GüKG besteht dann, wenn sich der Widerruf voraussichtlich als rechtmäßig erweist und daneben die begründete Besorgnis hinzukommt, dass der unzuverlässige Gewerbetreibende Belange der Allgemeinheit, zu denen die des Steuerfiskus gehören, dadurch erheblich gefährdet, dass sich sein Fehlverhalten durch Nichtzahlung öffentlicher Abgaben gerade auch während des Hauptverfahrens fortsetzt (im Anschluss an VGH Bad-Württ, Beschluss vom 17.03.1993, GewArch 1993, 291).
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2022 - 6 S 3548/21
Kein personenbeförderungsrechtlicher Vorrang der Genehmigungsübertragung vor …
Vielmehr sind zusätzliche Anhaltspunkte für die Befürchtung erforderlich, der Betroffene werde bei einem Aufschub sein Fehlverhalten bis zur Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache fortsetzen und die berechtigten Belange der Allgemeinheit zusätzlich gefährden (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 15.07.2011 - 13 B 644/11 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2000 - 3 S 776/00 -, ZfSch 2000, 368 m.w.N.). - VG Aachen, 19.01.2024 - 10 L 711/23
Unzuverlässigkeit; Geschäftsführer; liche Verurteilung; Steuerhinterziehung; …
Rn. 73 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7. März 2014 - 13 B 189/14 -, juris Rz. 6, und vom 15. Juli 2011 - 13 B 644/11 -, juris Rz. 8, 7; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10. März 2022 - 6 S 3548/21 -, juris Rz. 26, vom 12. April 2000 - 3 S 776/00 -, juris Rz. 5, und vom 17. März 1993 - 14 S 3049/92 -, juris Rz. 3. - VGH Baden-Württemberg, 17.02.2022 - 6 S 3699/21 Vielmehr sind zusätzliche Anhaltspunkte für die Befürchtung erforderlich, der Betroffene werde bei einem Aufschub sein Fehlverhalten bis zur Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache fortsetzen und die berechtigten Belange der Allgemeinheit zusätzlich gefährden (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 15.07.2011 - 13 B 644/11 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2000 - 3 S 776/00 -, ZfSch 2000, 368 m.w.N.).
- VG Karlsruhe, 25.07.2001 - 6 K 934/01
Widerruf der Maklererlaubnis
Demgemäß besteht ein besonderes Vollzugsinteresse dann, wenn der höchstwahrscheinlich unzuverlässige Gewerbetreibende die berechtigten Belange der Allgemeinheit, zu denen die des Steuerfiskus gehören, dadurch erheblich gefährdet, dass sich sein Fehlverhalten durch Nichtzahlung öffentlicher Abgaben voraussichtlich gerade auch während des Hauptsacheverfahrens fortsetzt; denn die öffentlichen Gläubiger sind im öffentlichen Interesse vor dem Anwachsen der Steuerrückstände schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens wirksam zu schützen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.04.2000 -3 S 776/00-, VGHBW-Ls 2000, Beilage 6, B 2). - VG Aachen, 06.04.2020 - 10 L 190/20
Mietwagenverkehr; Mietwagengenehmigung; Widerruf; Zuverlässigkeit; schwerwiegende …
Rn. 34 vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 15. Juli 2011 - 13 B 644/11 -, Rz. 8, 7 sowie VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17. März 1993 - 14 S 3049/92 -, Rz. 3 und vom 12. April 2000 - 3 S 776/00 -, Rz. 5, jeweils juris. - VG Braunschweig, 06.07.2001 - 6 B 58/01
Bußgeldbescheid; Güterkraftverkehrsgenehmigung; Tageslenkzeiten; …
Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Güterkraftverkehrsgenehmigungen ist anzunehmen, wenn sich die an der Zuverlässigkeit des Unternehmens bestehenden Zweifel so weit verdichtet haben, dass die ernste Besorgnis gerechtfertigt erscheint, durch sie würden andere Verkehrsteilnehmer in ihrer körperlichen Unversehrtheit oder in ihrem Vermögen ernstlich gefährdet, wenn das Unternehmen bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Widerrufsverfügung weiterhin von seinen Genehmigungen Gebrauch macht und am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt (vgl. auch: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.04.2000 - 3 S 776/00 - [Juris]). - VG Aachen, 12.02.2007 - 2 L 31/07 Vielmehr sind zusätzliche Anhaltspunkte für die Befürchtung erforderlich, der Betroffene werde bei einem Aufschub sein Fehlverhalten bis zur Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache fortsetzen und die berechtigten Belange der Allgemeinheit zusätzlich gefährden, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17. März 1993 - 14 S 3049/92 - , GewArch 1993 S. 291, und vom 12. April 2000 - 3 S 776/00 - , ZfSch 2000 S. 368 und juris.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".