Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.1986 - 1 Vollz (Ws) 203/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4783
OLG Hamm, 20.11.1986 - 1 Vollz (Ws) 203/86 (https://dejure.org/1986,4783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.1986 - 1 Vollz (Ws) 203/86 (https://dejure.org/1986,4783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 1986 - 1 Vollz (Ws) 203/86 (https://dejure.org/1986,4783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,4783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.1986 - 1 Vollz (Ws) 203/86
    Bei Entscheidungen dieser Art ist den Vollzugsbehörden ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, dessen Wahrnehmung das Gericht, ähnlich wie bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung, nur daraufhin überprüfen kann, ob die Vollzugsbehörde die Grenzen des ihr eingeräumten Spielraums überschritten oder von der Beurteilungsmöglichkeit in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGHSt 30, 320 ff.).
  • OLG Hamm, 30.06.1983 - 7 Vollz (Ws) 80/83
    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.1986 - 1 Vollz (Ws) 203/86
    Sie sind von der Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung zwar zu beachten, entheben diese jedoch nicht der Verpflichtung, den Einzelfall daraufhin zu prüfen, ob in ihm entsprechend der Verwaltungsvorschrift verfahren werden kann oder nicht (Senatsentscheidung in NStZ 1984, 143 , m.V. auf die Rechtsprechung und Literatur).
  • KG, 06.02.1986 - 5 Ws 514/85
    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.1986 - 1 Vollz (Ws) 203/86
    Die angefochtenen Bescheide lassen weder erkennen, ob die Vollzugsbehörden den Inhalt der gesetzlichen Regelung für die Verlegung in den offenen Vollzug - wobei hier nur derjenige in die JVA B. in Betracht kam, weil der Gefangene für den offenen Vollzug in der JVA E. weder gesundheitlich geeignet war, noch ihm zugestimmt hatte - richtig erkannt und angewendet haben, noch ob sie die Ablehnung der Verlegung darauf stützen wollten, daß die Voraussetzungen für die Verlegung nach § 10 Abs. 1 StVollzG nicht erfüllt sind oder ob sie die Ablehnung auf die Ausübung ihres Rechtsfolgeermessens stützen wollten (zur Begründungspflicht der Vollzugsbehörden vgl. KG, Beschluß v. 6.2.1986 - 5 Ws 514/85 Vollz).
  • KG, 21.06.2005 - 5 Ws 574/04

    Freistellungsanspruch des arbeitenden Strafgefangenen: Unwirksame Einschränkung …

    Danach handelt es sich bei ihnen nicht um materielle Rechtssätze, sondern um innerbehördliche Entscheidungshilfen für die Vollzugspraxis, die allein für die Vollzugsbehörden, nicht aber für die Gerichte verbindlich sind (vgl. BGHSt 35, 101; OLG Hamm ZfStrVo 1987, 369; NStZ 1984, 143; OLG Hamburg NStZ 1981, 237; OLG Frankfurt am Main NStZ 1978, 334; Senat, Beschlüsse vom 19. Januar 2005 - 5 Ws 653/04 Vollz -, 3. Juli 2002 - 5 Ws 311/02 Vollz - und vom 30. Mai 1984 - 5 Ws 82/84 Vollz - jew. mit weit.

    Die Verwaltungsvorschriften entheben die Vollzugsbehörde nicht von der Verpflichtung, den jeweiligen Einzelfall daraufhin zu überprüfen, ob in ihm entsprechend der VV verfahren werden kann oder ob Besonderheiten dem entgegenstehen und eine von der VV abweichende Entscheidung erfordern (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1987, 369; NStZ 1984, 143; OLG Hamburg NStZ 1981, 237;… Laubenthal, Strafvollzug 3. Aufl., S. 19 Rdn. 37).

  • KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17

    Neuregelung von Vollzugslockerungen und Ausführungen für Strafgefangene nach …

    Unterbleibt diese Prüfung und belässt es die Vollzugsbehörde bei der starren Anwendung einer mit der Gesetzeslage nicht konformen, das Ermessen durch Aufstellung einer zusätzlichen Entscheidungsvoraussetzung einengenden Verwaltungsvorschrift, widerspricht die Entscheidung den gesetzlichen Anforderungen (…OLG Frankfurt a. a. O.; OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 1986 - 1 Vollz [Ws] 203/86 -, juris Rdnr. 16; OLG Celle…, Beschluss vom 22. Juli 1977 - 3 Ws 202/77 [StVollz] -, juris Rdnr. 8 f. [zu § 13 StVollzG];… Köhne/Lesting in AK-StVollzG, § 11 Rdnr. 50).
  • OLG München, 29.07.1994 - 3 Ws 68/94
    Nur für atypische Fälle steht die Möglichkeit offen, anders zu entscheiden (BVerwGE 49, 16 [23]; 56, 220 [223]; 64, 7 [9]; 77; 164 [180]; OLG Hamm ZfStrVo 1987, 369 [370];… so auch Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 6. Aufl., Rdn. 15 zu § 115 ).
  • KG, 19.01.2005 - 5 Ws 653/04

    Orientierung der Höhe des Taschengeldes für Gefangene an der Anzahl der …

    Die Verwaltungsvorschriften stellen eine Entscheidungshilfe für die Vollzugsbehörde dar, die der Gleichbehandlung aller Gefangenen dient (vgl. OLG Hamm ZfStrVO 1987, 369; NStZ 1984, 143; OLG Hamburg NStZ 1981, 237; OLG Frankfurt am Main NStZ 1978, 334; Senat, Beschlüsse vom 3. Juli 2002 - 5 Ws 311/02 Vollz - und 30. Mai 1984 - 5 Ws 82/84 Vollz - mit weit.
  • LG Hagen, 08.10.2015 - 62 StVK 44/15

    Ermessensentscheidung betreffend die Einweisung in eine Anstalt des geschlossenen …

    Rn. 30 Die Verwaltungsvorschrift stellt dennoch nur eine Entscheidungshilfe dar, die von einer Einzelfallprüfung nicht entbindet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.1986, Az.: 1 Vollz (Ws) 203/86, zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht