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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 Vollz (Ws) 142/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2369
OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 Vollz (Ws) 142/82 (https://dejure.org/1983,2369)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.1983 - 7 Vollz (Ws) 142/82 (https://dejure.org/1983,2369)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 1983 - 7 Vollz (Ws) 142/82 (https://dejure.org/1983,2369)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • ZfStrVo 1983, 184
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 12.03.1982 - 3 Ws 140/82
    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 Vollz (Ws) 142/82
    Der an sich zutreffende Ausgangspunkt der Strafvollstreckungskammer, daß Ermessensentscheidungen der Vollzugsbehörden dem Gericht die Überprüfung ermöglichen müssen, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen und ob der richtige Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt ist und ob die Behörde dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (vgl. BGH NStZ 1982, 173 ; OLG Frankfurt/M.NStZ 1982, 349 ), trifft indessen den vorliegenden Fall nicht.

    Der hier vertretenen Ansicht des Senats steht nicht die Entscheidung des OLG Frankfurt/M. (ZfStrVo 1982, 309) entgegen, wonach die Feststellungen der Vollzugsbehörde nur dann eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung der Frage bildet, ob der beantragte Urlaub wegen Flucht- oder Mißbrauchsgefahr abgelehnt werden durfte, wenn die für und gegen eine Fluchtgefahr sprechenden Umstände umfassend dargestellt und gegeneinander abgewogen werden.

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 Vollz (Ws) 142/82
    Der Gefangene hat zwar Anspruch darauf, die Gründe einer für ihn ungünstigen Entscheidung zu erfahren, damit er sich sachgemäß damit auseinandersetzen kann (BVerfG NJW 1957, 297 ).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 Vollz (Ws) 142/82
    Der an sich zutreffende Ausgangspunkt der Strafvollstreckungskammer, daß Ermessensentscheidungen der Vollzugsbehörden dem Gericht die Überprüfung ermöglichen müssen, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen und ob der richtige Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt ist und ob die Behörde dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (vgl. BGH NStZ 1982, 173 ; OLG Frankfurt/M.NStZ 1982, 349 ), trifft indessen den vorliegenden Fall nicht.
  • OLG Koblenz, 10.07.1981 - 2 Vollz (Ws) 27/81
    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 Vollz (Ws) 142/82
    Weiterhin verstößt die Möglichkeit der Vollzugsbehörde, ihre ablehnende Urlaubsentscheidung näher zu interpretieren und entsprechende Umstände im gerichtlichen Verfahren nach §§ 109ff. StVollzG darzulegen, nicht gegen die teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1982, 123 ff.), wonach ein Nachschieben von Gründen auch bei Ermessensentscheidungen grundsätzlich unzulässig ist.
  • OLG Nürnberg, 06.09.1983 - Ws 628/83

    Anstalt; Gefährdung der Sicherheit ; Gefährdung der Ordnung; Besuche ehemaliger …

    Das gilt auch bei Ermessensentscheidungen; ein Nachschieben von Gründen ist insoweit zulässig (OLG Hamm NStZ 1983, 237 [238] = ZfStrVo 1983, 184; OLG Koblenz NStZ 1981, 495 = ZfStrVo 1982, 123 ff;… Schwind/Böhm, StVollzG , § 108 Rdn. 9 und § 115 Rdn. 4).
  • KG, 02.10.1989 - 5 Ws 296/89
    Ein beträchtlicher Strafrest ist, da er erfahrungsgemäß Fluchtgefahr nahe legt, ein solcher ausschlaggebender Grund (KG, Beschlüsse vom 19. Juli 1979 - 2 Ws 135/79 Vollz - vom 26.Februar 1982 - 2 Ws 286/81 Vollz - vom 13. April 1984 - 5 Ws 44/84 Vollz; OLG Hamm ZfStrVo 1983, 184; OLG Karlsruhe MDR 1981, 252).
  • OLG Hamm, 18.08.1986 - 1 Vollz (Ws) 136/86

    Rechtmäßigkeit der Einteilung zur Zellenarbeit; Ausreichende Begründung; …

    Dabei braucht Selbstverständliches, das für den Gefangenen erkennbar offensichtlich der Entscheidung zugrundeliegt, nicht ausdrücklich ausgesprochen zu werden (vgl. u.a. OLG Nürnberg ZfStrVo 1984, 124; Senatsentscheidung in ZfStrVo 1983, 184).
  • KG, 04.12.1986 - 5 Ws 416/86
    Eine Beschwer liegt aber auch dann vor, wenn der Gefangene zwar die Anzahl der von ihm beantragten Urlaubstage der Zahl nach erhält, jedoch die zeitliche Verkürzung des Urlaubstages unter 24 Stunden nach seiner Ansicht rechtswidrig ist, der Bescheid also gemäß seinem Antrag noch abgeändert werden kann (vgl. u.a. KG, Beschlüsse vom 10. Mai 1984 - 5 Ws 139/84 Vollz - 7. Juli 1983 - 5 Ws 101/83 Vollz - 8. März 1982 - 2 Ws 1/82 Vollz - 24. Oktober 1980 - 2 Ws 169/80 Vollz - OLG Frankfurt/M. ZfStrVo 1985, 170; OLG Hamm, ZfStrVo 1983, 184 [185;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 4. Aufl., § 115 Rdn. 12 mit weiteren Nachweisen).
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