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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.01.1983 - Ws 65/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3099
OLG Nürnberg, 26.01.1983 - Ws 65/83 (https://dejure.org/1983,3099)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.01.1983 - Ws 65/83 (https://dejure.org/1983,3099)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Januar 1983 - Ws 65/83 (https://dejure.org/1983,3099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZfStrVo 1983, 253
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Ergibt sich unter Berücksichtigung der von der Anstalt zu erwartenden Kontrolle, daß von dem Besitz, der Überlassung oder der Nutzung des Gegenstandes keine nennenswerte Gefährdung ihrer Sicherheit oder Ordnung ausgehen kann, so ist die Versagung der Besitzerlaubnis nicht erforderlich, der Gefährdung zu begegnen; sie stellt sich als unverhältnismäßig dar (vgl. OLG Frankfurt am Main, ZfStrVo 1989, 245 f. zum Umbau eines CD-Players zur Nachrichtenübermittlung; LG Karlsruhe, ZfStrVo 1986, 382 und OLG Nürnberg, ZfStrVo 1983, 253 f. zu werkseitig verplombten Schachcomputern; KG, StV 1987, 542 f. zu Malutensilien).
  • LG Halle, 07.03.2012 - 11 StVK 178/11

    Strafvollzug: Besitz von Gegenständen des Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt

    Ergibt sich unter Berücksichtigung der von der Anstalt zu erwartenden Kontrolle, dass von dem Besitz, der Überlassung oder der Nutzung des Gegenstandes keine nennenswerte Gefährdung ihrer Sicherheit oder Ordnung ausgehen kann, so ist die Versagung der Besitzerlaubnis unverhältnismäßig (vgl. die Beispiele bei OLG Frankfurt, ZfStrVo 1989, 245 f.; LG Karlsruhe, ZfStrVo 1986, 382 und OLG Nürnberg, ZfStrVo 1983, 253 f.; KG, StV 1987, 542 f.).
  • LG Regensburg, 06.09.1983 - 3 StVK 257/82
    Diesem Gesichtspunkt kommt entscheidende Bedeutung zu, wie sich aus dem Beschluß des OLG Nürnberg vom 26.02.1983 - Ws 65/83 - Schach-Computer - ergibt.
  • OLG Nürnberg, 14.10.1983 - Ws 931/83
    Der Senat hat bereits in seiner die Aushändigung eines Schach-Computers an Strafgefangene betreffenden Entscheidung vom 26. Januar 1983 (Ws 65/83) dargelegt, daß bei einem derartigen Gerät (Anmerkung der Redaktion: Taschenrechner) wegen seiner grundsätzlichen Eignung als Versteck für unerlaubte Gegenstände die Gefahr des Mißbrauchs - mit der Folge einer Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt - besteht.
  • OLG München, 03.01.1996 - 3 Ws 378/95
    Die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich zum einen daraus, daß die Entscheidung u.a. von der Entscheidung des OLG Nürnberg (ZfStrVo 1983, 253) abweicht, zum anderen, daß die tatsächlichen Erwägungen der Strafvollstreckungskammer unzureichend sind (…vgl. Callies/Müller-Dietz, a.a.O., Rdn. 3 zu § 116).
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