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| OLG Frankfurt, 20.02.1986 - 3 Ws 26/86 (StVollz) |
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 1986 - 3 Ws 26/86 (StVollz) (https://dejure.org/1986,7569)
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Volltextveröffentlichung
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Papierfundstellen
- ZfStrVo 1986, 382
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93
Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug
Ergibt sich unter Berücksichtigung der von der Anstalt zu erwartenden Kontrolle, daß von dem Besitz, der Überlassung oder der Nutzung des Gegenstandes keine nennenswerte Gefährdung ihrer Sicherheit oder Ordnung ausgehen kann, so ist die Versagung der Besitzerlaubnis nicht erforderlich, der Gefährdung zu begegnen; sie stellt sich als unverhältnismäßig dar (vgl. OLG Frankfurt am Main, ZfStrVo 1989, 245 f. zum Umbau eines CD-Players zur Nachrichtenübermittlung; LG Karlsruhe, ZfStrVo 1986, 382 und OLG Nürnberg, ZfStrVo 1983, 253 f. zu werkseitig verplombten Schachcomputern; KG, StV 1987, 542 f. zu Malutensilien). - LG Halle, 07.03.2012 - 11 StVK 178/11
Strafvollzug: Besitz von Gegenständen des Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt
Ergibt sich unter Berücksichtigung der von der Anstalt zu erwartenden Kontrolle, dass von dem Besitz, der Überlassung oder der Nutzung des Gegenstandes keine nennenswerte Gefährdung ihrer Sicherheit oder Ordnung ausgehen kann, so ist die Versagung der Besitzerlaubnis unverhältnismäßig (vgl. die Beispiele bei OLG Frankfurt, ZfStrVo 1989, 245 f.; LG Karlsruhe, ZfStrVo 1986, 382 und OLG Nürnberg, ZfStrVo 1983, 253 f.; KG, StV 1987, 542 f.).
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