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| OLG Frankfurt, 19.12.1986 - 3 Ws 1106/86 (StVollz) |
Zitiervorschläge
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 1986 - 3 Ws 1106/86 (StVollz) (https://dejure.org/1986,5244)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZfStrVo 1987, 251
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 636/95
Anhaltung einer Zeitschrift im Strafvollzug
Damit liegt ein Sachverhalt vor, von dem eine erhebliche Gefährdung der Anstaltssicherheit und Ordnung ausgehen kann (vgl. OLG Hamburg, ZfStrVo 1978, 39: OLG Hamm, NStZ 1985, 143 ; KG, ZfStrVo 1987, 251;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 6. Aufl. § 68, Rdn. 2;… Schwind/Böhm, StVollzG , 2. Aufl., § 68 , Rdn. 11). - OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10
Auslegung des Begriffs der "Zeitschrift" i.S.v. § 65 des Niedersächsischen …
Eine ausdehnende Auslegung der Vorschrift dahin, dass in Ausnahmefällen auch ein generelles Bezugsverbot hiervon gedeckt wird (vgl. OLG Hamburg ZfStrVo SH 1978, 39; KG ZfStrVo 1987, 251), wäre verfassungswidrig. - KG, 12.02.2019 - 5 Ws 4/19
Disziplinarmaßnahmen gegen Strafgefangene - Neuregelung durch Berliner …
Die entsprechende Regelung in § 86 Abs. 1 Nr. 8 des Musterentwurfs zum StVollzG sah vor, dass der Pflichtverstoß "wiederholt oder schwerwiegend" begangen worden sein muss, und knüpfte damit zumindest dem Wortlaut nach an § 103 Abs. 2 StVollzG an, der für die Verhängung von Arrest eine schwere Verfehlung (…dazu z. B. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 213/93 -, juris Rdnr. 19 f. [Konsum von "Angesetztem"]; OLG Hamm…, Beschluss vom 23. September 2014 - III-1 Vollz [Ws] 378/14 -, juris Rdnr. 3 f. [Besitz von Haschisch]; OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 20. Januar 1998 - 3 Ws 846/97 [StVollz] -, juris Rdnr. 8 [unberechtigtes Verlassen der Anstalt], und 19. Dezember 1986 - 3 Ws 1106/86 [StVollz] -, juris = ZfStrVO 1987, 251 f, [Aufenthalt im Wohnraum eines Mitgefangenen entgegen ausdrücklicher Weisung]); Arloth/Krä, a. a. O., § 103 StVollzG Rdnr. 4 m. w. Nachw.) oder einen mehrfach wiederholten Pflichtverstoß voraussetzte.
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