Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 15.02.1990 - 1 Vollz (Ws) 13/89 |
Volltextveröffentlichung
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StVollzG § 10
Papierfundstellen
- ZfStrVo 1990, 373
Wird zitiert von ... (7)
- KG, 22.08.2011 - 2 Ws 258/11
Effektiver Rechtsschutz bei "renitenter Strafvollzugsanstalt" ("Kampfansage an …
Die Ausführungen bleiben erneut pauschal und unsubstantiiert; sie stellen fast ausschließlich auf das Legalverhalten in der vollkommenen Freiheit außerhalb jeglicher Vollzugsbeziehungen ab; sie lassen erneut besorgen (vgl. Senat OLGSt StVollzG § 7 Nr. 4 = StraFo 2011, 112 = StV 2011, 230), die Vollzugsbehörde verwechsele die - im Streitfall zweifelsfrei zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung ungünstige - Legalprognose (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) mit der für die Eignung für den offenen Vollzug erforderlichen Fähigkeit zu korrekter Führung unter geringerer Aufsicht, loyaler Bereitschaft zu eigenem Bemühen und Einordnungsbereitschaft (vgl. OLG Zweibrücken ZfStrVO 1990, 373; OLG Koblenz NStZ 1981, 275 = ZfStrVO 1981, 319) und der Mißbrauchsgefahr (vgl. HansOLG Hamburg StraFO 2007, 390).Denn die personalen Defizite betreffen die Kriminalprognose für ein Verhalten in der Freiheit, vermögen aber nicht ohne weiteres zu erklären, warum dem Gefangenen die der Eignung für den offenen Vollzug spezifischen Fähigkeiten fehlen sollen: korrekte Führung unter geringerer Aufsicht, loyale Bereitschaft zu eigenem Bemühen und Einordnungsbereitschaft (vgl. OLG Zweibrücken ZfStrVO 1990, 373; OLG Koblenz NStZ 1981, 275 = ZfStrVO 1981, 319).
- OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03
Strafvollzug: Anfechtbarkeit eines Vollzugsplans wegen Rechtsfehlern im …
Zwar teilt der Senat die Ansicht der Strafvollstreckungskammer, dass ein Vollzugsplan als Orientierungsrahmen für die künftige Vollzugsgestaltung grundsätzlich nur insoweit der Anfechtung unterliegt, als dieser belastende Einzelfallregelungen - wie hier etwa die Versagung von Lockerungen - enthält (OLG Koblenz ZfStrVo 1990, 373; OLG Frankfurt NStE Nr. 7 zu § 11 StVollzG;… Callies/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 9. Auflage 2002, § 7 Rn. 2). - OLG Hamm, 13.05.2004 - 1 VAs 11/04
Verlegung; Strafgefangener; anderes Bundesland; Einigung; Gründe, familiäre …
Dadurch wird jedoch kein selbstständiger Anspruch des Strafgefangenen begründet, zu einem bestimmten Zeitpunkt in eine dem Wohnsitz der Familie nahe gelegenen Vollzugsanstalt verlegt zu werden (zu vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1988, 310; NStZ 2000, 464; NStZ 2002, 53; OLG Koblenz, ZfStrVo 1990, 373;… Arloth/Lückemann, StVollzG, § 8 Rdnr. 5).
- KG, 27.08.2007 - 5 Ws 376/06
Strafvollzug: Datenweitergabe durch Vollzugsbehörde; Rechtmäßigkeit getrennter …
Aus dem Wort "kann" folgt, daß der Gefangene auf die Verlegung keinen Rechtsanspruch hat, sondern nur einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung, die dem verfassungsrechtlichen Gewicht des Resozialisierungsziels und der für die Erreichbarkeit dieses Ziels maßgebenden Umstände Rechnung trägt (vgl. BVerfG NStZ-RR 2006, 325 = StV 2007, 237, 238 mit Anm. Rotthaus; OLG Rostock ZfStrVO 2004, 181; OLG Koblenz ZfStrVO 1990, 373; 1987, 107; OLG Bremen StV 1984, 166 mit Anm. Volckart; KG ZfStrVO 1996, 113; ZfStrVO 1995, 112;… (Calliess/Müller-Dietz, Rdn. 3;… Arloth/Lückemann, Rdn. 10;… Feest/Joester in AK Rdn. 9;… Rotthaus/Freise in Schwind/Böhm/Jehle, Rdn. 10 - jew. zu § 8 StVollzG). - OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02
Strafvollzug: Haltung eines Salomonenkakadus im Haftraum; Überprüfbarkeit der …
Rn. 13 Der Strafvollstreckungskammer obliegt es zu prüfen, ob die durch die Vollzugsanstalt erfolgte Ablehnung rechtswidrig ist, weil die Vollzugsanstalt nicht den richtigen Begriff des Versagungsgrundes angewendet oder das ihr für die Rechtsfolgenentscheidung gewährte Ermessen überschritten hat oder hiervon in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. auch BGHSt 30, 320; OLG Hamm NStZ 1984, 141; OLG Koblenz ZfStrVO 1990, 373). - OLG Koblenz, 19.10.2015 - 2 Ws 384/15
Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Widerruf von Vollzugslockerungen und …
Als Anhaltspunkte zur Beurteilung der Eignung für den offenen Vollzug gelten die Fähigkeit zu korrekter Führung unter geringerer Aufsicht als im geschlossenen Vollzug, die Bereitschaft zur uneingeschränkten und loyalen Mitarbeit, die Aufgeschlossenheit gegenüber den sozialpädagogischen Bemühungen, das Bewusstsein, sich selbst aktiv bemühen zu müssen, sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zur Einordnung in die Gemeinschaft (OLG Koblenz ZfStrVo 1985, 174;… Beschluss 2 VAs 67/87 vom 04.01.1988, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1985, 174; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1990, 373; OLG Frankfurt NStZ 1991, 55;… Calliess/Müller-Dietz aaO;… Lindner in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal aaO). - LG Hagen, 08.10.2015 - 62 StVK 44/15
Ermessensentscheidung betreffend die Einweisung in eine Anstalt des geschlossenen …
Die in § 12 Abs. 1 StVollzG NRW genannten "besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges" erfordern über das Fehlen von Flucht- und Missbrauchsgefahr hinaus eine gewisse Aufgeschlossenheit gegenüber den sozialpädagogischen Bemühungen des Vollzugs und die Bereitschaft und Fähigkeit zur Einordnung in die Gemeinschaft (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.02.1990, Az.: 1 Vollz Ws 13/89, abgedruckt in ZfStrVO 1990, 373;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 10, Rn. 6 m.w.N.).
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