Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 26.11.1992 - Ws 1009/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zum generellen Anklopfen an die Haftraumtür
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZfStrVo 1994, 52 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- LG Trier, 12.05.1987 - 57 Vollz 38/87
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.11.1992 - Ws 1009/92
Eine Verpflichtung zum generellen Anklopfen kann bei einer geschlossenen Anstalt mit dem hohen Sicherheitsbedürfnis, wie es bei der Justizvollzugsanstalt Straubing gegeben ist, nicht gefordert werden (vgl. insoweit LG Trier, Beschluß vom 12.05.1987, NStZ 1987, S. 428, während sich das LG Bielefeld in seinem Beschluß vom 26.11.1985, NStZ 1986, S. 189, mit dem Anklopfen in einer Anstalt mit offenem Vollzug befaßt). - LG Bielefeld, 26.11.1985 - 15 Vollz 116/85
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.11.1992 - Ws 1009/92
Eine Verpflichtung zum generellen Anklopfen kann bei einer geschlossenen Anstalt mit dem hohen Sicherheitsbedürfnis, wie es bei der Justizvollzugsanstalt Straubing gegeben ist, nicht gefordert werden (vgl. insoweit LG Trier, Beschluß vom 12.05.1987, NStZ 1987, S. 428, während sich das LG Bielefeld in seinem Beschluß vom 26.11.1985, NStZ 1986, S. 189, mit dem Anklopfen in einer Anstalt mit offenem Vollzug befaßt).
- OLG Frankfurt, 22.02.1994 - 3 Ws 738/93 Diese Umstände, von denen davon auszugehen ist, daß sie den Verfahrensbeteiligten bekannt sind und die deshalb in dem angefochtenen Bescheid der Vollzugsbehörde bei den geltend gemachten Sicherheitserfordernissen nicht ausdrücklich erwähnt werden mußten (vgl. OLG Hamm NStZ 1983, 478 ff; OLG Nürnberg ZfStrVo 1983, 124 ff), machen es aus Sicherheitsgründen unverzichtbar, den Haftraum des Gefangenen zügig betreten zu können, ohne abwarten zu müssen, ob auf Anklopfen hin eine Aufforderung des Gefangenen zum Betreten des Haftraumes ergeht (ebenso LG Trier NStZ 1987, 428 = NSTE Nr. 1 zu 3 StVollzG ; OLG Nürnberg, Beschluß vom 26. November 1992 Ws 1009/92 -).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.06.1992 - 1 Vollz (Ws) 103/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StVollzG § 20 Abs. 1
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versagung eigener Sportkleidung in der JVA; Abwehr der Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der JVA
Verfahrensgang
- LG Kleve - 2 Vollz 41/92
- OLG Hamm, 25.06.1992 - 1 Vollz (Ws) 103/92
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 559
- ZfStrVo 1994, 52
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 12.03.2019 - 1 Vollz (Ws) 755/18
Weites Ermessen des Anstaltsleiters bei Genehmigung zum Tragen anderer Kleidung
Rn. 29 Abgesehen von Ausführungen war geklärt, dass dem Anstaltsleiter bei der Ausübung des gesetzlichen Erlaubnisvorbehalts aus § 20 Abs. 2 Satz 2 StVollzG Bund bezüglich des Tragens privater Kleidung ein weites Ermessen zustand (…BVerfG Entscheidung vom 03. November 1999 zu 2 BvR 2019/99, zitiert nach juris Orientierungssatz 2.b. und Rn. 17; Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 1992 zu 1 Vollz(Ws) 103/92, NStZ 1992, 559, und vom 29. Januar 2013 zu III-1 Vollz(Ws) 659/12, zitiert nach juris Rn. 8 mit Verweis auf BT-Drs.
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 05.06.1992 - 1 Vollz (Ws) 3/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StVollzG § 21
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verpflichtung; Vollzugsbehörde ; Gefangener; Verpflegung; Geeigneter Ersatz; Getränke; Mineralwasser; Abgekochtes Wasser; Gesundheitsgefährdung; Leitungswasser; Trinkwasser ; Qualität; Verunreinigung des Leitungswassers; Wasserrohrbruch; Angleichungsgrundsatz
Papierfundstellen
- StV 1993, 48
- StV 1993, 488
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 11.12.1989 - 1 Vollz (Ws) 11/89
Gefangener; Berufsausbildung; Sachen; Vollzugsbeamter; Quittung; Regelung eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.1992 - 1 Vollz (Ws) 3/92
Vermutlich hätte einem solchen Antrag stattgegeben werden müssen, weil den Antragsteller an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft: Die Erklärung vom 10. Februar 1992 ist eine anfechtbare Vollzugsmaßnahme, weil der Anstaltsleiter sich die Erklärung seines Wirtschaftsinspektors, der ja auch schon in dieser Sache auf die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 3. November 1991 entschieden hatte, jedenfalls als eigene Erklärung zurechnen lassen muß, wenn sie nicht ohnehin in den Bereich fiel, in dem der Wirtschaftsleiter die Vollzugsanstalt repräsentiert (Entscheidung des Senats vom 11.12.1989 = NStZ 1990, 512 ; Schwind/Böhm-Schuler;… StVollzG , 2. Aufl. 1991, 11 zu § 109 ;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 5. Aufl. 1991, 12 zu § 109).
- OLG Hamm, 29.05.2001 - 1 Vollz (Ws) 123/01
Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Anforderungen an die Begründung, …
Deshalb müssen in dem Beschluss der Strafvollstreckungskammer in der Regel diese angefochtenen Entscheidungen mit der von den Behörden gegebenen Begründungen in ihrem wesentlichen Umfang dargestellt werden (vgl. OLG Nürnberg ZFSTRVO 88, 191; OLG Stuttgart ZFSTRVO 1987, 253; Senatsbeschluss vom 28. Januar 1992 - 1 Vollz (Ws) 3/92; Senatsbeschluss vom 28. März 96, 1 Vollz (Ws) 26/96).
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