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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1987
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94 (https://dejure.org/1996,1987)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.10.1996 - 9 A 4145/94 (https://dejure.org/1996,1987)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 (https://dejure.org/1996,1987)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Heranziehung zur Zahlung von Niederschlagswassergebühren; Ausgestaltung der Erhebung von Niederschlagswassergebühren für die Entwässerung eines Teils einer Fahrbahnfläche einer Autobahn; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfW 1998, 330
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1970 - II A 148/69
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94
    Rn. 80 vgl. hierzu: OVG NW, Urteil vom 7. Dezember 1970 - II A 1480.69 -, OVGE 26, 131,.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 28.86

    Entwässerungsgebühren - Betragsbemessung - Grundstücksfläche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94
    Rn. 69 Vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Urteil vom 24. September 1987 - 8 C 280.86 -, NVwZ 1988, 159; OVG NW, Urteil vom 8. August 1984 - 2 A 25010.87 -, GemHH 1985, 44 (46); Urteil vom 19. Dezember 1991 - 2 A 18830.80 - Beschluß vom 19. Dezember 1991 - 9 A 3020.90 - Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 39070.93 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 9 A 1290/12

    Gebührenpflicht für Straßenbaulastträger

    Rn. 5 a. Das Vorbringen des Klägers, das verwaltungsgerichtliche Urteil habe durch die Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 -nicht unterschieden, dass im vorliegenden Fall das Niederschlagswasser innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile angefallen sei und damit nicht der Straßenbaulastträger abwasserbeseitigungspflichtig sei, sondern die Gemeinde - hier also die Beklagte -, führt nicht zur Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel.

    Dies hat der Senat bereits in dem vom Kläger selbst zitierten Urteil vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 -, entschieden und hierzu auf den Seiten 9/10 des Urteilsabdrucks (…juris Rdnr. 5 ff.) ausgeführt:.

    Rn. 29 Zu dem Einwand des Klägers, dass er als Straßenbaulastträger durch die Entwässerung der Straße keinen Sondervorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 KAG NRW erlange, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 - (…juris Rdnr. 21) Folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01

    Ansprüche der Gemeinden aufgrund der Entwässerung von Bundesstraßen; Begriff der …

    Diese einrichtungsfremden Kosten können in Rheinland-Pfalz darum nicht Gegenstand einer Abwassergebühr der Gemeinde sein (…OVG Rheinland-Pfalz aaO;… ebenso Driehaus/Lichtenfeld, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 746 a für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt;… anders: Jeromin in Jeromin/Prinz, Kommentar zum Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz und zum Wasserhaushaltsgesetz, § 53 LWG Rn. 7; für das nordrhein-westfälische Landesrecht: OVG Nordrhein-Westfalen ZfW 1998, 330, 331 ff. mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht DVBl 1997, 1065 = NVwZ-RR 1998, 130;… Driehaus/Schulte/Wiesemann, aaO, § 6 Rn. 352 d; Nolte, NVwZ 2001, 1378, 1380).

    Ferner soll der Bund Gebührenschuldner bei der Einleitung von Abwasser in die kommunale Kanalisation sein (BVerwG DVBl 1997, 1065 = NVwZ 1998, 130; OVG Nordrhein-Westfalen ZfW 1998, 330; Nolte, NVwZ 2001, 1378, 1380).

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2020 - 9 LC 138/17

    Abgabenverzicht; Abwasserbeseitigungspflicht; Aufgabenübertragung; …

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der umfassenden Sachaufgabe der Straßenbaulast durch vielerlei Maßnahmen nachgekommen werden, und ist der Weg der Erfüllung der Bau- und Unterhaltungspflichten des Baulastträgers also durch die Aufgabe nicht vorbestimmt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 6.3.1997, a. a. O., Rn. 10; OVG NRW, Urteil vom 7.10.1996 - 9 A 4145/94 - juris Rn. 17).

    Rn. 50 Erfüllt der Straßenbaulastträger seine sich aus § 96 Abs. 3 Nr. 2 NWG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 1 NStrG ergebende Beseitigungspflicht für das auf den Fahrbahnen anfallende Niederschlagswasser unter Nutzung gemeindlicher Entwässerungsanlagen, ist das Einsetzen einer Gebührenpflicht im Rahmen des örtlichen Satzungsrechts die unmittelbare Folge seiner Entscheidung, auf eine eigene Oberflächenentwässerung zu verzichten, und nicht eine unmittelbare Folge der Straßenbaulast bzw. Abwasserbeseitigungspflicht (…vgl. OVG Saarl., Urteil vom 2.3.2016, a. a. O., Rn. 29; OVG NRW, Urteil vom 7.10.1996, a. a. O.).

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