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Rechtsprechung
   LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10263
LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10 (https://dejure.org/2011,10263)
LG Köln, Entscheidung vom 27.09.2011 - 5 O 385/10 (https://dejure.org/2011,10263)
LG Köln, Entscheidung vom 27. September 2011 - 5 O 385/10 (https://dejure.org/2011,10263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 34
    Amtsträger der Stadt Köln handeln weder vorsätzlich noch fahrlässig bei Stützen von Verfügungen betreffend die Untersagung von Sportwettenvermittlung auf einen gemeinschaftsrechtswidrigen Rechtszustand; Fehlendes vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln von Amtsträgern ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtsträger der Stadt Köln handeln weder vorsätzlich noch fahrlässig bei Stützen von Verfügungen betreffend die Untersagung von Sportwettenvermittlung auf einen gemeinschaftsrechtswidrigen Rechtszustand; Fehlendes vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln von Amtsträgern ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2012, 70
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes

    Auszug aus LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10
    Hierzu gehört auch der Fall, dass der Eingriff nicht durch das verfassungs- bzw. gemeinschaftsrechtswidrige Gesetz selbst, sondern durch einen darauf gestützten Verwaltungsakt erfolgt (vgl. BGH, NJW 1987, 1875).

    Dies erfolgt mit Blick auf die weitreichenden finanziellen Folgen aus Rücksicht auf die Haushaltsprärogative des Parlaments (vgl. BGH, NJW 1987, 1875).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - 4 B 733/10

    Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst weiterhin geschlossen

    Auszug aus LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10
    Diesbezüglich haben eine Vielzahl von Obergerichten, insbesondere auch das OVG NRW (so etwa ZfWG 2011, 47) und sogar das BVerwG (NVwZ 2011, 549) entschieden, dass jedenfalls die den Widerspruchsbescheiden nunmehr zugrunde liegenden Verbotsnormen in § 4 Abs. 1 und 2 GlüStV mit ihrem Erlaubnisvorbehalt europarechtskonform ausgestaltet sind.

    Rn. 36 Was die Rechtslage seit Inkrafttreten des GlüStV ab 01.01.2008 anbelangt, geht ein Großteil der Rechtsprechung in Deutschland davon aus, dass jedenfalls die Verbotsnormen in § 4 Abs. 1 und 2 GlüStV mit ihrem Erlaubnisvorbehalt europarechtskonform ausgestaltet sind (vgl. etwa OVG NRW, ZfWG 2011, 47; BVerwG, NVwZ 2011, 549).

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10
    Dies gilt auch für Verwaltungsbehörden (EuGH, Urteil vom 22.06.1989, Rs. C-103/88, Fratelli Constanzo, Slg. 1989, I -1839).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10
    Allerdings hat es gleichzeitig festgestellt, dass das bayerische Staatslotteriegesetz bis zu einer Neuregelung nach Maßgabe der Gründe weiter angewendet werden darf und das gewerbliche Veranstalten von Wetten und dessen Vermittlung weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden dürfen (BVerfG, NJW 2006, 1261).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …

    Auszug aus LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10
    Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des EuGH ist ein Verstoß dann hinreichend qualifiziert, wenn ein Mitgliedstaat die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschreitet (EuGH, Urteile vom 05.03.1996, verbundene Rs. C-46/93 und C 48/93, Brasserie du Pêcheur und Factortame, NJW 1996, 1267).
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und …

    Auszug aus LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10
    Bei der Gesetzesauslegung und Rechtsanwendung hat der Amtsträger die Rechtslage unter Zuhilfenahme der ihm zur Verfügung stehenden Hilfsmittel sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen und sich danach aufgrund vernünftiger Überlegungen eine Rechtsmeinung zu bilden (BGH, NJW 2003, 3693).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM …

    Auszug aus LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10
    Rn. 32 Dieser setzt neben einem Verstoß gegen eine Gemeinschaftsrechtsnorm, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, voraus, dass der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (vgl.etwa EuGH, Urteil v.30.09.2003, Rs. C-224/01, Köbler, zitiert nach Juris; BGH, NJW 2009, 2534).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer …

    Auszug aus LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10
    Rn. 27 Soweit der EuGH mit Urteil vom 08.09.2010 (Rs. C-46/08, Carmen Media, NVwZ 2010, 1422) entschieden hat, dass die in Deutschland bis 31.12.2007 geltende Regelung über Sportwetten mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar sei und auch nicht in einer Übergangszeit weiter angewandt werden durfte, ist die Entscheidung erst nach Erlass der letzten Behördenentscheidungen, die die Klägerinnen angreifen, ergangen.
  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 37/10

    Amtshaftungsanspruch wegen verzögerter Zulassung als Vertragsarzt: Beweislast für …

    Auszug aus LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10
    Die dreijährige Verjährungsfrist ist durch Erhebung von Widerspruch und Klage gegen die Untersagungsverfügungen analog §§ 204 Abs. 1 S. 1, 209 BGB gehemmt worden (BGH, VersR 2011, 796).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-524/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN …

    Auszug aus LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10
    Zu den hierzu maßgeblichen Gesichtspunkten gehören insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift, die Frage, ob der Verstoß oder der Schaden vorsätzlich begangen bzw. zugefügt wurde oder nicht, die Entschuldbarkeit oder Unentschuldbarkeit eines etwaigen Rechtsirrtums und der Umstand, dass das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans möglicherweise dazu beigetragen hat, dass nationale Maßnahmen oder Praktiken in gemeinschaftsrechtswidriger Weise eingeführt oder aufrecht erhalten wurden (vgl. etwa EuGH, Urteil v. 13.03.2007, Rs. C-524/04, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, RIW 2007, 469).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 233/07

    Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im …

  • LG München I, 29.05.2009 - 15 O 23548/08

    Staatshaftung: Schadensersatzanspruch eines Wettveranstalters nach Gemeinschafts- …

  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11

    Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten

    Rn. 114 Zwar hält der Senat nach erneuter Überprüfung und abschließender Beratung in diesem Zusammenhang nicht mehr an seiner im Hinweisbeschluss vom 03.08.2012 dargelegten, im Anschluss an die vom Landgericht Köln im Urteil vom 27.09.2011 zu 5 O 385/10 (veröffentlicht u.a. in: ZfWG 2012, 70 - 73 und bei juris) sowie vom OLG Köln im Urteil vom 03.05.2012 zu 7 U 194/11 (veröffentlich bei juris) vertretenen Auffassung der einschränkenden Auslegung des § 39 Abs. 1 lit. b) OBG NW im Lichte des Gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruches fest, da es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ausgeschlossen ist, dass die Haftung des Staats auf der Grundlage des nationalen Rechts unter weniger einschränkenden Voraussetzungen als des Gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs ausgelöst werden kann (vgl. dazu: EuGH, Urteil vom 17.04.2007, Rs. C-470/03, "AGM-COS.MET", veröffentlicht bei juris, Tz. 85 m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.05.2012 - 7 U 194/11

    Amtshaftungsansprüche wegen des Verbots der Veranstaltung bzw. der Vermittlung …

    Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.9.2011 - 5 O 385/10 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 6 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 27.9.2011 - 5 O 385/10 - festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägerinnen alle Schäden zu ersetzen, die diese infolge der Ordnungsverfügung der Beklagten gegen die Klägerin zu 1) vom 29.5.2006, gegen die Klägerin zu 2) vom 22.2.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 20.8.2007, gegen die Klägerin zu 3) vom 23.7.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung vom 30.9.2009 und gegen die Klägerin zu 4) vom 24.10.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 30.9.2009 sowie deren jeweiliger Vollziehung erlitten haben und weiterhin erleiden.

  • LG Düsseldorf, 04.07.2012 - 2b O 192/11

    Schadensersatz wegen Untersagung einer Sportwettenvermittlung unter Berufung auf …

    Rn. 83 Wie das Landgericht Köln im Urteil vom 27.9.2011 - Az. 5 O 385/10 (CBH 8) ausführlich und überzeugend ausgeführt und das OLG Köln (…a.a.O. CBH 29) in zweiter Instanz bestätigt hat, scheidet ein Anspruch aus § 39 Abs. 1 lit b) OBG unter zwei Aspekten aus:.

    Ferner zeigt das Urteil gerade, dass es sich um eine europarechtlich schwierige und gesellschaftspolitisch kontrovers diskutierte Frage handelt (LG Köln, Urt. v. 27.9.2011, 5 0 385/10, CBH 8, 0LG Köln a.a.O., CBH 29).

  • OLG Hamm, 03.08.2012 - 11 W 25/12

    Amtshaftungsansprüche wegen der Untersagung des Betriebes einer Wettannahmestelle …

    Insoweit ist der Senat im Anschluss an die vom Landgericht Köln im Urteil vom 27.09.2011 zu 5 O 385/10 (veröffentlicht u.a. in: ZfWG 2012, 70 - 73 und bei juris) sowie vom OLG Köln im kürzlich ergangenen Urteil vom 03.05.2012 zu 7 U 194/11 (veröffentlich bei juris) vertretene Auffassung der Ansicht, dass § 39 Abs. 1 lit. b) OBG NRW in Konstellationen wie der vorliegenden (einschränkend) dahin auszulegen ist, dass die durch diese in einem landesrechtlichen Ordnungsbehördengesetz befindliche Vorschrift begründete Haftung nicht weiter ausfallen kann, als der gemeinschaftsrechtliche Staatshaftungsanspruch, den der EuGH speziell für Verstöße gegen europäisches Recht entwickelt hat und nach dem die Haftung wie bei § 39 OBG NRW im Kern an ein verschuldensunabhängiges, rechtswidriges Handeln geknüpft ist (LG Köln, Urteil vom 27.09.2011, 5 O 385/10, zitiert nach juris Rn. 34; OLG Köln…, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 32).
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