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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 09.10.2019 - 3 KO 161/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50261
OVG Thüringen, 09.10.2019 - 3 KO 161/11 (https://dejure.org/2019,50261)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 09.10.2019 - 3 KO 161/11 (https://dejure.org/2019,50261)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 09. Oktober 2019 - 3 KO 161/11 (https://dejure.org/2019,50261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Art 56 AEUV, Art 19 EV, § 4 Abs 4 GlüStVtrG TH, § 5 Abs 3 GlüStVtrG TH, § 43 VwGO
    Sportwetten-Erlaubnis nach Gewerbegesetz der DDR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR-Sportwetten-Erlaubnis; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; räumlicher Geltungsbereich; Verbot des Vertriebs von Sportwetten im Internet; Verbot von Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet

  • rechtsportal.de

    Streit um das Fortbestehen einer Sportwetten-Erlaubnis nach dem Gewerbegesetz der DDR; Erforderliches Feststellungsinteresse bei auf vergangene Rechtsverhältnisse bezogenen Feststellungsklagen; Räumlicher Geltungsbereich einer Gewerbeerlaubnis nach DDR-Gewerbegesetz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2020, 43
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2019 - 3 KO 161/11
    Das Internetverbot für öffentliches Glücksspiel (Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glückspielen, Werbung für öffentliche Glückspiele) ist mit dem unionsrechtlichen Kohärenzgebot vereinbar, das bei Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zu beachten ist (im Anschluss an BVerwGE 140, 1).

    Anknüpfend an dieses Urteil betrachtete das Bundesverwaltungsgericht eine Sportwetten-Erlaubnis, die am 11.04.1990 vom Gewerbeamt des damaligen Landkreises Löbau/Sachsen nach dem Gewerbegesetz der Deutschen Demokratischen Republik (GewG-DDR) vom 06.03.1990 erteilt worden war, als auch nach dem Wirksamwerden des Beitritts räumlich jedenfalls auf das Beitrittsgebiet beschränkt (Beschluss vom 01.06.2011 - 8 C 5.10 - juris Rdn. 46).

    Das dadurch konstituierte Internetverbot ist nicht "monopolakzessorisch", sondern unabhängig von Gültigkeit und Bestand des staatlichen Glücksspielmonopols allgemein geltendes Recht (BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 5.10 - juris Rdn. 12).

    Wie derselbe Senat (BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 5.10 - BVerwGE 140, 1), das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 1338) und der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteile vom 08.09.2009 - C-42/07, Liga Portuguesa - juris, vom 08.09.2010 - C-316/07, Markus Stoß - juris und - C-46/08, Carmen Media - juris und vom 30.06.2011 - C-212/08, Zeturf - juris) zu § 4 Abs. 4 GlüStV 2008 bereits entschieden haben, ist ein generelles Internetverbot für öffentliches Glücksspiel mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz sowie mit Unionsrecht vereinbar.

    Rn. 51 Insbesondere steht den Internetverboten des § 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 3 GlüStV 2008 europäisches Unionsrecht nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 5.10 - juris Rdn. 30-44).

    Hierdurch wird aber die Erreichung der mit dem Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrages verfolgten Ziele nicht konterkariert (BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 5.10 - juris Rdn. 37 ff.).

    Gemessen am sonstigen Glücksspielbereich ist der Bereich der Pferdewetten - sogar unter Einschluss des tatsächlich verbreiteten Internetgeschäfts - jedoch geringfügig, so dass nennenswerte nachteilige Rückwirkungen auf den vom Glücksspielstaatsvertrag geregelten Glücksspielmarkt praktisch ausgeschlossen sind (BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 5.10 - a. a. O. Rdn. 41 f.).

    Rn. 56 Das Verbot, im Internet für Glücksspiele zu werben (§ 5 Abs. 3 GlüStV 2008), ist mit Blick auf die Besonderheiten des Internets ebenfalls geeignet, seine Gemeinwohlziele zu erreichen (BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 5.10 - a. a. O., Rdn. 43).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2019 - 3 KO 161/11
    Der räumliche Geltungsbereich einer Gewerbeerlaubnis nach DDR-Gewerbegesetz reicht jedenfalls nicht über das Beitrittsgebiet hinaus (im Anschluss an BVerwGE 126, 149).

    Diese räumliche Beschränkung folgt aus einer inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21.06.2006 - 6 C 19.06 - BVerwGE 126, 149 Rdn. 55 f.) und verschiedener Obergerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.12.2007 - 3 BS 286/06 - GewArch 2008, 118; Bayerischer VGH, Urteil vom 29.09.2004 - 24 BV 03.3162 - GewArch 2005, 78), der auch der entscheidende Senat folgt.

    Das Bundesverwaltungsgericht konnte in seinem Urteil 2006 offenlassen, welche Reichweite die Erlaubnis in dem Gebiet der neuen Bundesländer hat (BVerwG, Urteil vom 21.06.2006 - 6 C 19.06 - BVerwGE 126, 149, 164 f. Rdn. 58).

  • OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der …

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2019 - 3 KO 161/11
    Rn. 3 Die Klage und ein vorheriges Eilverfahren der Klägerin gegen ein von der Stadt Gera im Jahre 1996 ausgesprochenes Verbot des Wettabschlusses und der Wettvermittlung waren vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich (VG Gera, Beschluss vom 21.10.1999 - 1 E 1274/96 GE - und Urteil vom 30.08.2000 - 1 K 1271/96 GE - Urteil des Senats vom 27.04.2005 - 3 KO 705/03 - BVerwG, Beschluss vom 20.10.2005 - 6 B 52.05 -).

    Rn. 24 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie die beigezogene Gerichtakte zum Verfahren Az. 1 K 1271/96 GE/3 KO 705/03, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.

    Zur letzteren Streitfrage, deren Klärung die Klägerin ersichtlich im anhängigen Verwaltungsstreitverfahren, weil den Umfang der erlaubten gewerblichen Betätigung im Bundesgebiet betreffend, mit erhofft, hat der Senat mangels Entscheidungserheblichkeit nicht Stellung zu beziehen." (Urteil vom 20.05.2005 - 3 KO 705/03 - juris Rdn. 88).

  • BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23

    BGH legt EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters von …

    Rn. 45 (d) Eine Übertragung der für Pferdewetten geltenden Rechtslage auf Sportwetten scheidet von vornherein aus, zumal den Pferdewetten eine nur untergeordnete Bedeutung auf dem Glücksspielmarkt zukommt (…vgl. BVerwGE 140, 1 [juris Rn. 42];… VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2010, 24 [juris Rn. 65];… OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2011, 47 [juris Rn. 87]; Thüringer OVG, ZfWG 2020, 43 [juris Rn. 55]).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 89/09

    Umfang der Gewerbeerlaubnis für Sportwetten im Internet; Aussetzung des …

    Das Verfahren über die Berufung der Klägerin gegen dieses Urteil ist beim Oberverwaltungsgericht Weimar anhängig (3 KO 161/11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2023 - 6 A 1822/21

    Umsetzung; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; …

    OVG, Urteil vom 26.9.2019 - 3 KO 161/11 -, GewArch 2020, 142 = juris Rn. 31 undMöstl in BeckOK VwGO, 66. Edition Stand: 01.07.2023, § 43 Rn. 28, jeweils m. w. N.,.
  • VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung

    Auch andere Oberverwaltungsgerichte halten daran fest, dass das Internetverbot nicht gemeinschaftsrechtswidrig ist (…vgl. OVG Lüneburg, U. v. 28.2.2018 - 11 LC 242/16 - juris Rn. 69;… OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 18;… VGH Baden-Württemberg, B.v. 11.7.2019 - 6 S 2759/18 - juris Rn. 4 m.w.N.;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 20.8.2019 - OVG 1 N 46.18 - juris Rn. 24 m.w.N.; OVG Thüringen, U.v. 26.9.2019 - 3 KO 161/11 - juris Rn. 55).
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