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Rechtsprechung
   FG Hessen, 14.04.2005 - 7 K 1398/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10490
FG Hessen, 14.04.2005 - 7 K 1398/04 (https://dejure.org/2005,10490)
FG Hessen, Entscheidung vom 14.04.2005 - 7 K 1398/04 (https://dejure.org/2005,10490)
FG Hessen, Entscheidung vom 14. April 2005 - 7 K 1398/04 (https://dejure.org/2005,10490)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 239 Abs 1 ZK, Art 239 Abs 1 EWGV 2913/92, Art 905 Abs 1 ZKDV, Art 905 Abs 1 EWGV 2454/93
    Erstattung von im Anschluss an die Ungültigkeitserklärung von Ursprungszeugnissen nacherhobenen Zöllen - Textileinfuhren aus Bangladesch - Nichtlesen des Amtsblatts der EU als offensichtlich fahrlässiges Verhalten

  • Judicialis

    Zollkodex Art. 239; ; Zollkodex-DVO Art. 905

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollkodex Art. 239; Zollkodex-DVO Art. 905
    Erlass; Einfuhrabgaben; Besonderer Umstand; Ursprungszeugnis; Offensichtliche Fahrlässigkeit; Ermessen - Erstattung von nacherhobenen Zöllen wegen Vorliegens besonderer Umstände

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattung von nacherhobenen Zöllen wegen Vorliegens besonderer Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung von nacherhobenen Zöllen wegen Vorliegens besonderer Umstände; Erlass von Einfuhrabgaben; Vertrauen auf die Gültigkeit von Ursprungszeugnissen; Offensichtliche Fahrlässigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfZ 2005, 379
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke - Zollkodex der Gemeinschaften und Durchführungsverordnung - …

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2005 - 7 K 1398/04
    Da das Fehlen einer offensichtlichen Fahrlässigkeit unabdingbare Voraussetzung der Erstattung von Einfuhrabgaben ist, muss dieser Begriff folglich so ausgelegt werden, dass die Anzahl der Fälle, bei denen erstattet wird, begrenzt bleibt (so das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-48/98 in Sammlung 1999 I - 7877, 7937).

    Bei der Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit im Sinne des Art. 239 Abs. 1 des Zollkodex vorliegt, ist insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen (Rdnr. 56 des Urteils in der Rechtssache C 48/98).

  • BFH, 12.10.1999 - VII R 6/99

    Nacherhebung von Zoll beim Widerruf von Ursprungszeugnissen zur Erlangung einer …

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2005 - 7 K 1398/04
    Nachdem der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 12. Oktober 1999 (VII R 6/99 - abgedruckt z.B. in HFR 2000, 124) in einem gleichgelagerten Fall entschieden hatte, dass die Nacherhebung von Zoll nach Widerruf von Ursprungszeugnissen für Textilwaren aus Bangladesch rechtlich nicht zu beanstanden sei und auch kein der Nacherhebung des Zolls entgegenstehender aktiver Irrtum einer Zollbehörde vorläge, teilte die Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 20. März 2000 dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin mit, dass keine Veranlassung mehr bestünde, mit einer Fortführung des Verfahrens zuzuwarten.
  • BFH, 28.02.2001 - I R 48/94

    Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2005 - 7 K 1398/04
    Denn Art. 239 Abs. 1, 2. Gedankenstrich ZK i.V.m. Art. 905 Zollkodex-DVO als eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel soll andere als die praktisch am häufigsten vorkommenden Fälle, für die eine besondere Regelung (vgl. Art. 239 Abs. 1, 1. Gedankenstrich ZK i.V.m. Art. 900-903 ZK-DVO) geschaffen wurde, erfassen (vgl. BFH, Urteil vom 24.01.2001 VII R 114/99, BFH/NV 2001, 982).
  • BFH, 24.04.2001 - VII R 114/99

    Fischereierzeugnisse - Norwegen - Gewährung einer Zollpräferenzbehandlung - …

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2005 - 7 K 1398/04
    Denn Art. 239 Abs. 1, 2. Gedankenstrich ZK i.V.m. Art. 905 Zollkodex-DVO als eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel soll andere als die praktisch am häufigsten vorkommenden Fälle, für die eine besondere Regelung (vgl. Art. 239 Abs. 1, 1. Gedankenstrich ZK i.V.m. Art. 900-903 ZK-DVO) geschaffen wurde, erfassen (vgl. BFH, Urteil vom 24.01.2001 VII R 114/99, BFH/NV 2001, 982).
  • BFH, 26.01.2001 - VII B 19/00

    Revision - Zulassung - Grundsätzliche Bedeutung - Sauerkirschen - Einfuhr - Zoll …

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2005 - 7 K 1398/04
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften liegen die materiellen Voraussetzungen für einen Erlass in einem solchen Fall dann vor, wenn sich ein Anmelder im Vergleich zu anderen Wirtschaftsteilnehmern, die die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befindet (vgl. hierzu die insbesondere im Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. Januar 2001 - VII B 19/00 in BFH/NV 2001, 945, 946 genannte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften).
  • BFH, 16.12.2008 - VII R 15/08

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben bei widerrufener Präferenzbescheinigung - …

    Das Gericht folge insoweit den in gleich gelagerten Fällen ergangenen Entscheidungen der Kommission vom 28. Oktober 2003 (REC 03/03) sowie des Hessischen FG vom 14. April 2005 7 K 1398/04 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 379), wonach davon auszugehen sei, dass die zuständigen Behörden in Bangladesh wussten oder zumindest hätten wissen müssen, dass die Waren, für welche sie Ursprungszeugnisse ausgestellt hatten, in Wahrheit nicht die Voraussetzungen für eine Präferenzbehandlung erfüllten.

    Schließlich weiche das FG-Urteil zum einen von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Oktober 1999 VII R 6/99 (BFHE 190, 507) ab, mit dem dieser in einem vergleichbaren, den Bangladesh-Komplex betreffenden Fall die Nacherhebung der Einfuhrabgaben für rechtmäßig gehalten habe, und zum anderen vom Urteil des Hessischen FG in ZfZ 2005, 379, das in einem Parallelverfahren der Klägerin die Erstattung der nacherhobenen Einfuhrabgaben versagt habe.

    Anders als die Revision meint, musste das FG bei seiner Würdigung auch nicht die im Verfahren vor dem Hessischen FG (Urteil in ZfZ 2005, 379) gemachte Angabe des Geschäftsführers der Klägerin, dass er das Amtsblatt nicht lese, berücksichtigen, denn es ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass hierauf die Unkenntnis der Klägerin von der fehlenden Ursprungseigenschaft der Einfuhrwaren zurückzuführen ist.

  • FG Hamburg, 19.07.2007 - 4 K 260/03

    Zollrecht: Nacherhebung von Einfuhrzoll - Dazu Berichtigungsbeschluss: 4 K 260/03

    Gutgläubigkeit könne auch deswegen nicht angenommen werden, weil sich die Klägerin, wie das hessische Finanzgericht im Urteil vom 14.4.2005 (7 K 1398/04) in einem Fall, der ebenfalls Einfuhren der Klägerin aus Bangladesh betroffen habe, erkannt habe, nicht mit der gebotenen Sorgfalt um die Erfüllung der Voraussetzungen für die Präferenzbehandlung gekümmert habe.

    Diese Beurteilung hält der Senat für überzeugend und macht sie sich zu Eigen (so auch Hessisches FG, Urteil vom 14.4.2005, 7 K 1398/04).

    Sofern das Hessische Finanzgericht in seinem Urteil vom 14.4.2007 (7 K 1398/04) das Verhalten der Klägerin im Zusammenhang mit einem Erstattungsantrag nach Art. 239 ZK als grob fahrlässig bezeichnet hat, bindet dies den Senat nicht, zumal es hier um die Nacherhebung des Einfuhrzolls und nicht um dessen Erlass geht.

  • FG Hamburg, 19.06.2007 - 4 K 320/03

    Offensichtliche Fahrlässigkeit im Sinne von Art.

    Man wird es nach der dargestellten Rechtsprechung grundsätzlich als grob fahrlässig ansehen müssen, das Amtsblatt der EU nicht zu lesen (so auch Hessisches FG, Urteil vom 14.4.2005, 7 K 1398/04).
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