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Rechtsprechung
   BFH, 14.09.2005 - VII S 7/05 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16187
BFH, 14.09.2005 - VII S 7/05 (PKH) (https://dejure.org/2005,16187)
BFH, Entscheidung vom 14.09.2005 - VII S 7/05 (PKH) (https://dejure.org/2005,16187)
BFH, Entscheidung vom 14. September 2005 - VII S 7/05 (PKH) (https://dejure.org/2005,16187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • ZfZ 2006, 93
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.03.2004 - C-238/02

    Jonusas

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VII S 7/05
    Die der Beschwerdebegründung zu entnehmende Rechtsfrage, ob die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in dem Urteil vom 4. März 2004 Rs. C-238/02, C-246/02 --Viluckas-- (EuGHE 2004, I-2141), worin der EuGH Fahrer und Beifahrer eines LKW, die von einer in dem von ihnen geführten Lastzug versteckten Ware keine Kenntnis hatten, gleichwohl als Verbringer der Ware, Gestellungspflichtige und bei Verletzung dieser Pflicht auch als Zollschuldner angesehen hat, auf Fahrer und Beifahrer eines Reisebusses übertragen werden kann, hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil sie offensichtlich nur so beantwortet werden kann, wie das FG es getan hat.

    Das sind nach der Rechtsprechung des EuGH, der der Senat folgt, regelmäßig diejenigen, die die Herrschaft über das Fahrzeug im Zeitpunkt der Verbringung haben (EuGH-Urteil in EuGHE 2004, I-2141 Rn. 22 f.; Senatsurteil vom 20. Juli 2004 VII R 38/01, BFHE 207, 81).

    Ob etwas anderes gilt, wenn nachgewiesen ist, dass eine andere im Fahrzeug befindliche Person die (alleinige) Verantwortung für die Verbringung der Waren trägt (vgl. hierzu EuGH-Urteil in EuGHE 2004, I-2141 Rn. 23), bedarf im Streitfall nicht der Entscheidung und damit auch nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren.

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 38/01

    Person des Gestellungspflichtigen bei Einfuhr von Waren im LKW - auch versteckte …

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VII S 7/05
    Das sind nach der Rechtsprechung des EuGH, der der Senat folgt, regelmäßig diejenigen, die die Herrschaft über das Fahrzeug im Zeitpunkt der Verbringung haben (…EuGH-Urteil in EuGHE 2004, I-2141 Rn. 22 f.; Senatsurteil vom 20. Juli 2004 VII R 38/01, BFHE 207, 81).

    Dies zeigt der der vorgenannten EuGH-Entscheidung zugrunde liegende Fall anschaulich: Dort waren bereits vor der Beladung des Aufliegers von Dritten Zigaretten an unscheinbarer Stelle in die Dachverkleidung eingearbeitet worden, was Fahrer und Beifahrer weder erkannt hatten noch erkennen mussten und was sie gleichwohl nicht entlastete (Senatsurteil in BFHE 207, 81).

    In diesem Zusammenhang übersieht der Kläger überdies, dass die Besteuerung der Zigaretten bei dieser Fallkonstellation gesetzlich angeordnet ist, da nach dem ausdrücklichen Vorbehalt in § 21 TabStG die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften im Falle des Erlöschens der Zollschuld durch Einziehung ausgeschlossen ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 207, 81).

  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für …

    Dass dem Führer eines Fahrzeugs die Möglichkeit der Sachherrschaft über sein Fahrzeug und alle in ihm befindlichen Gegenstände nicht fehlt, bedarf keiner Ausführung, sondern zur Klarstellung allenfalls der Einschränkung, dass sich diese Sachherrschaft nicht auf von mitfahrenden Personen als persönliches Gepäck gleichsam in einer Besitzenklave aufbewahrte Sachen erstreckt (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1998 VII R 20/98, ZfZ 1999, 126; zu Gepäckstücken, zu denen sich ein Besitzer nicht bekennt vgl. Senatsbeschluss vom 14. September 2005 VII S 7/05 (PKH), ZfZ 2006, 93).
  • BFH, 23.10.2006 - VII B 248/05

    Vernichtung beschlagnahmter Zigaretten keine Beweisvereitelung

    Der Senat hat sich in mehreren Entscheidungen dieser Rechtsauffassung angeschlossen (…BFH-Entscheidungen vom 7. März 2006 VII R 23/04, BFHE 212, 321, und VII R 24/04, BFH/NV 2006, 1604; vom 14. September 2005 VII S 7/05 (PKH), BFH/NV 2006, 148, und in BFH/NV 2005, 260).

    So hat es der Senat als zumutbar angesehen, dass sich Fahrer von Reisebussen vor Fahrtantritt vergewissern, wessen Reisegepäck sie im Gepäckraum ihres Busses befördern, und für eine Zuordnung des Reisegepäcks zu dem jeweiligen Reisenden Sorge tragen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 148).

  • FG Bremen, 09.07.2020 - 1 K 89/17

    Rechtmäßige Heranziehung zur Tabaksteuer für geschmuggelte Zigaretten

    Dass dem Führer eines Fahrzeugs die Möglichkeit der Sachherrschaft über sein Fahrzeug und alle in ihm befindlichen Gegenstände nicht fehlt, bedarf keiner Ausführung, sondern zur Klarstellung allenfalls der Einschränkung, dass sich diese Sachherrschaft nicht auf von mitfahrenden Personen als persönliches Gepäck gleichsam in einer Besitzenklave aufbewahrte Sachen erstreckt (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1998 VII R 20/98, ZfZ 1999, 126 ; zu Gepäckstücken, zu denen sich ein Besitzer nicht bekennt vgl. Senatsbeschluss vom 14. September 2005 VII S 7/05 (PKH), ZfZ 2006, 93 ).
  • FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08

    Steuerschuldnerschaft des Busfahrers für nicht zuordenbare Zigaretten im Laderaum …

    Dass der Fahrer eines Reisebusses nicht ohne weiteres die Möglichkeit habe, das persönliche Gepäck der von ihm beförderten Reisenden zu kontrollieren, rechtfertige ebenso wenig eine andere Beurteilung wie das Risiko, dass Dritte unbemerkt abgabenpflichtige Waren im Fahrzeug deponieren könnten (BFH-Beschluss vom 14. September 2005 VII S 7/05 (PKH), BFH/NV 2006, 148).
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