Rechtsprechung
| BFH, 11.01.2011 - VII R 15/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Ausfuhrerstattung: Beschaffenheitsbeschau - Umfang einer Probe - Ermessensentscheidung
- openjur.de
Ausfuhrerstattung: Beschaffenheitsbeschau; Umfang einer Probe; Ermessensentscheidung
- Bundesfinanzhof
ZK Art 70, EWGV 2913/92 Art 70, EGV 765/2002
Ausfuhrerstattung: Beschaffenheitsbeschau - Umfang einer Probe - Ermessensentscheidung - rechtsinformationen.bund.de
Ausfuhrerstattung: Beschaffenheitsbeschau - Umfang einer Probe - Ermessensentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 70 ZK, Art 70 EWGV 2913/92, EGV 765/2002
Ausfuhrerstattung: Beschaffenheitsbeschau - Umfang einer Probe - Ermessensentscheidung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückerstattung von im Wege der Vorfinanzierung gewährter Ausfuhrerstattung wegen Unterschreitung des Gehalts an magerem Rindfleisch nach der Marktordnungs-Warenlistennummer
- datenbank.nwb.de
Ausfuhrerstattung: Beschaffenheitsbeschau; Beschau von Stichproben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 39/10
- BFH, 11.01.2011 - VII R 15/10
Papierfundstellen
- ZfZ 2011, 191
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 21.08.2007 - VII R 35/04
Ausfuhrerstattung - Umfang der Warenbeschau - Erfordernis einer repräsentativen …
Auszug aus BFH, 11.01.2011 - VII R 15/10
Die Zollbehörde kann dann von einer einheitlichen Beschaffenheit der Erzeugnisse ausgehen und ihr weiteres Verwaltungshandeln und die in ihrem Ermessen stehende Entscheidung über den Umfang der Probenziehung danach ausrichten und sich darauf beschränken, eine Stichprobe zu entnehmen, die ausreicht, um die erforderliche Beschaffenheitsuntersuchung durchzuführen (vgl. Senatsurteil vom 21. August 2007 VII R 35/04, BFHE 218, 440, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2007, 326, m.w.N.). - BFH, 24.01.2006 - VII R 40/04
Einfuhrabgaben: Umfang der Warenbeschau
Auszug aus BFH, 11.01.2011 - VII R 15/10
Im Übrigen hat der erkennende Senat für die (nicht durch spezielle Beschauvorschriften geregelte) Teilbeschau gemäß Art. 70 ZK bereits entschieden, dass sich die Zollbehörde im Rahmen sachgerechter Ermessensausübung auch bei der Ziehung mehrerer Proben auf die Untersuchung einer einzigen Probe beschränken kann, wenn die Ware --wie im Streitfall-- nach der Zollanmeldung nicht unterschiedlich beschaffen ist (Senatsurteil vom 24. Januar 2006 VII R 40/04, BFHE 212, 312, ZfZ 2006, 229). - BFH, 28.01.2003 - VII B 204/02
Auslegung von Art. 70 Abs. 1 ZK; repräsentative Warenprobe
Auszug aus BFH, 11.01.2011 - VII R 15/10
Daran ändert der in die Anmeldung aufgenommene Zusatz "Ware unterschiedlicher Beschaffenheit" nichts, mit dem die Klägerin auf das Vorhandensein unterschiedlicher Teilstücke des Schlachtkörpers hinweisen wollte, denn sie hat den gesamten Inhalt der Sendung als gefrorenes Rindfleisch ohne Knochen mit 78 GHT oder mehr Gehalt an magerem Rindfleisch außer Fett der Marktordnungs-Warenlistennummer 0202 30 90 9200 bezeichnet und damit zum Ausdruck gebracht, dass die Erzeugnisse jedenfalls hinsichtlich der für die Einreihung in diese Marktordnungs-Warenlistennummer vorgeschriebenen Merkmale einheitlich beschaffen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2003 VII B 204/02, BFH/NV 2003, 672). - BFH, 13.02.1979 - VII R 84/75
Auszug aus BFH, 11.01.2011 - VII R 15/10
Deshalb ist der Revision auch nicht darin zu folgen, dass der Begriff des ganzen Kartons "entsprechend der Zielsetzung der VO Nr. 765/2002" auszulegen sei und man im Streitfall die Kartons mit den drei unterschiedlichen Teilstückarten als einen Karton ansehen müsse (vgl. dazu: Senatsurteil vom 13. Februar 1979 VII R 84/75, BFHE 127, 450, ZfZ 1979, 243).
- BFH, 08.07.2021 - VII R 29/19
Entnahme und Untersuchung einer Stichprobe aus einer Sendung Reis
Die gesetzliche Fiktion, dass der nicht geprüfte Teil der Ware dem geprüften Teil entspricht, setzt in diesen Fällen grundsätzlich nicht voraus, dass es sich bei den entnommenen und geprüften Proben um Durchschnittsproben der angemeldeten Waren handelt (vgl. Senatsurteile vom 24.01.2006 - VII R 40/04, BFHE 212, 312, ZfZ 2006, 229, m.w.N.;… in BFH/NV 2006, 1368, unter II.1.a; vom 21.08.2007 - VII R 35/04, BFHE 218, 440, ZfZ 2007, 326;… vom 11.01.2011 - VII R 14/10, BFH/NV 2011, 1196, und vom 11.01.2011 - VII R 15/10, ZfZ 2011, 191; auch der Österreichische Verwaltungsgerichtshof hat die Entnahme von Stichproben grundsätzlich nicht beanstandet, vgl. Erkenntnis vom 26.02.2004 - 2002/16/0005, Datenbank des Rechtsinformationssystems des Bundes).Das Ermessen kann jedoch durch Rechtsvorschriften (z.B. zur Ausfuhrerstattung) eingeschränkt sein (Senatsurteil in ZfZ 2011, 191).
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