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   OLG Köln, 30.08.2005 - 9 U 214/04   

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https://dejure.org/2005,9838
OLG Köln, 30.08.2005 - 9 U 214/04 (https://dejure.org/2005,9838)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.08.2005 - 9 U 214/04 (https://dejure.org/2005,9838)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. August 2005 - 9 U 214/04 (https://dejure.org/2005,9838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit einer Hausratversicherung bzgl. eines behaupteten Einbruchdiebstahls mangels der Feststellung von Einbruchsspuren

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2006, 75
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2005 - 9 U 214/04
    Dazu gehört im Hinblick auf einen Einbruch neben dem Fehlen vorher vorhandener Gegenstände das Vorhandensein von Spuren, die stimmig auf die Überwindung eines Zugangshindernisses schließen lassen (BGH, VersR 1995, 956).
  • OLG Köln, 21.08.2012 - 9 U 42/12

    Eintrittspflicht der Hausratversicherung im Falle eines Einbruchdiebstahls

    Der Kläger verkennt, dass die Beweiserleichterungen zum Erfordernis nur des Nachweises des sog. äußeren Bildes eines Versicherungsfalles anders als im Bereich der Kaskoversicherung (BGHZ 130, 1 = r + s 1995, 288; BGHZ 79, 55 = NJW 1981, 684; BGHZ 123, 217 = NJW 1993, 2678; VersR 1984, 29) im streitgegenständlichen Bereich nicht nur den Vollbeweis des äußeren Bildes einer Entwendung erfordern, sondern gerade einer Entwendung durch eine der nach den AVB versicherten Begehungsweisen (so die klägerseits selbst zitierten Entscheidungen BGH v. 20.12.2006 - IV ZR 233/05, r + s 2007, 106; v. 14.06.1995 - IV ZR 116/94, r + s 1995, 345 und ferner BGH VersR 2007, 102; Senat, VersR 2011, 1007; r + s 2006, 75; r + s 2005, 509; OLGR Köln 2001, 6; NVersZ 2001, 33; VersR 1999, 309; Veith/Gräfe/ Drenk , Der Versicherungsprozess, 2. Aufl. 2010, § 3 Rn. 58 ff.).
  • KG, 21.03.2006 - 9 U 40/06

    Gegendarstellung: Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung; vorläufige

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist § 10 Abs. 2 S. 3 BlnPG zur Gewährleistung eines effektiven verfahrensrechtlichen Schutzes des Gegendarstellungsrechts einschränkend dahin auszulegen, dass nur die ursprüngliche Gegendarstellung dem zuständigen Redakteur oder dem Verleger zugehen muss, wenn der Aussagegehalt der Neufassung vom Ursprungstext umfasst ist (KG AfP 1984, 228; KG v. 09.11.2004 - 9 U 214/04).
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