Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 116/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.07.1999 - 24 O 293/98
- OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 116/99
Papierfundstellen
- r+s 2000, 277
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 116/99
Dazu reicht in der Regel der Nachweis, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden hat (BGH r+s 1995, 288). - BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Redlichkeit des Versicherungsnehmers; Zurückweisung von Ansprüchen in der …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 116/99
Daran fehlt es, und eine Anhörung nach § 141 ZPO scheidet aus, wenn Tatsachen feststehen, die ernsthafte Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers und an der Richtigkeit seiner Sachverhaltsschilderung aufkommen lassen (BGH r+s 1996, 125; OLG Köln r+s 1998, 11; OLG Hamburg r+s 1998, 229). - BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 116/99
Der Versicherungsnehmer muss lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Fahrzeugentwendung zulässt (BGH VersR 1984, 29).
- BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90
Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 116/99
Rn. 5 Kann der Versicherungsnehmer den Nachweis des äußeren Bildes einer Fahrzeugentwendung nicht durch Zeugen erbringen, kann der Nachweis unter Umständen auch mit seinen eigenen Angaben erbracht werden, wenn ihnen denn geglaubt werden kann (BGH r+s 1991, 221). - BGH, 20.01.1993 - IV ZR 277/91
Darlegungs- und Beweislast bei Fahrzeugverlust nach Gebrauchsüberlassung an …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 116/99
Für diesen Mindestsachverhalt muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis erbringen (BGH r+s 1993, 169). - OLG Hamburg, 09.04.1998 - 14 U 207/96
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 116/99
Daran fehlt es, und eine Anhörung nach § 141 ZPO scheidet aus, wenn Tatsachen feststehen, die ernsthafte Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers und an der Richtigkeit seiner Sachverhaltsschilderung aufkommen lassen (BGH r+s 1996, 125; OLG Köln r+s 1998, 11; OLG Hamburg r+s 1998, 229). - OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 1/97
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 116/99
Daran fehlt es, und eine Anhörung nach § 141 ZPO scheidet aus, wenn Tatsachen feststehen, die ernsthafte Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers und an der Richtigkeit seiner Sachverhaltsschilderung aufkommen lassen (BGH r+s 1996, 125; OLG Köln r+s 1998, 11; OLG Hamburg r+s 1998, 229).
- OLG Köln, 19.04.2005 - 9 U 86/04
Pflicht eines Versicherungsnehmers einer Teilkaskoversicherung zum Nachweis des …
Daher ist der versicherte Entwendungsfall nach ständiger Rechtsprechung schon dann als nachgewiesen anzusehen, wenn Tatsachen feststehen, die nach ihrem äußeren Bild mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Wegnahme gegen den Willen des Versicherungsnehmers schließen lassen (BGH VersR 1984, 29; BGH r+s 1995, 288; Senat r + s 2000, 277 und 320).Das äußere Bild der Entwendung ist im allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGH r+s 1995, 288; Senat r + s 2000, 277 und 320).
Beweiserleichterungen gibt es insoweit nicht (BGH r + s 1991, 221; BGH r + s 1993, 169; Senat r + s 2000, 277 und 320).
Allerdings setzt der Nachweis des äußeren Bildes der Entwendung durch den Versicherungsnehmer seine uneingeschränkte Glaubwürdigkeit voraus (BGH r+s 1996, 125; BGH r+s 1997, 184; Senat r + s 2000, 277 und 320).
- OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 118/03
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Kfz-Entwendung
Nur ein uneingeschränkt glaubwürdiger Versicherungsnehmer kann den erforderlichen Nachweis durch seine eigenen Angaben führen (vgl. z.B. BGH r + s 1996, 125 = VersR 1996, 575; r + s 1997, 277 = VersR 1997, 733; Senat r + s 2000, 277 und 320). - OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 142/04
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes der Entwendung eines …
Nur wenn ein Versicherungsnehmer uneingeschränkt als glaubwürdig angesehen werden kann, vermag er den erforderlichen Nachweis durch seine eigenen Angaben zu führen (vgl. z.B. BGH r + s 1996, 125 = VersR 1996, 575; r + s 1997, 277 = VersR 1997, 733; Senat r + s 2000, 277 und 320).
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