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OLG Hamm, 12.12.1990 - 20 U 27/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BBR f. d. Berufshaftpfl.-Vers. v. beratenden Ing. Nr. l 4, II
Berufsbild des "Beratenden Ingenieurs" L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1991, 1284
- r+s 1991, 190
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.11.2012 - VII ZR 200/10
Architektenvertrag: Preiskontrolle für Vereinbarung einer Baukostengarantie mit …
Daraus wird unter anderem auch die Auffassung abgeleitet, die Übernahme einer Baukostengarantie durch den Auftragnehmer sei eine Besondere Leistung im Sinne von § 2 Abs. 3 HOAI, so dass sich die Berechnung des Honorars nach § 5 Abs. 4 HOAI richte (…Koeble in: Locher/Koeble/Frik, HOAI, 11. Aufl., § 3 Rn. 25;… Vygen, aaO, § 2 Rn. 12, § 5 Rn. 54; so auch OLG Hamm, r+s 1991, 190, im Rahmen eines Urteils, welches die Haftpflichtversicherung der Architekten zum Gegenstand hatte). - LG Krefeld, 11.02.2010 - 5 O 185/04
Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Architektenhonoraren unter dem …
Für diese Wertung spricht auch, dass es zur beruflichen Tätigkeit eines Architekten gehört, wenn er für die von ihm erbrachten Architektenleistungen eine Kostengarantie in dem Sinne abgibt, dass er die aufgrund seiner Leistung ermittelten Herstellungskosten fest zusagt (vgl. für den beratenden Ingenieur OLG Hamm VersR 1991, 1284).