Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.06.1999 - 14 U 234/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10818
OLG Karlsruhe, 30.06.1999 - 14 U 234/98 (https://dejure.org/1999,10818)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.06.1999 - 14 U 234/98 (https://dejure.org/1999,10818)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - 14 U 234/98 (https://dejure.org/1999,10818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld; Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte; Haftungsausschluss für Unfälle eines Arbeitnehmers in einem fremden Betrieb; Unfall mit einem Gabelstapler bei Entladetätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1999, 375
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

    aa) Bereits der klare Wortlaut des § 106 Abs. 3 SGB VII, wonach die §§ 104 und 105 SGB VII für die Ersatzpflicht der "für die beteiligten Unternehmen Tätigen untereinander" gelten, bringt deutlich den gesetzgeberischen Willen zum Ausdruck, die Haftungsprivilegierung auf die "Tätigen" zu beschränken (so auch im Ergebnis OLG Karlsruhe, r+s 1999, 375; Kater in Kater/Leube, SGB VII, § 106 Rn. 14, 16; Lemcke, r+s 2000, 221, 223).
  • OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01

    Voraussetzungen des Haftungsprivilegs gem. §§ 104 ff. SGB VII gegenüber

    Dabei kann dahin stehen, ob sich die Beklagte zu 1) als Unternehmerin überhaupt auf die Haftungsprivilegierung berufen könnte (vgl. zu dieser Streitfrage nur OLG Karlsruhe r+s 1999, 373, 374; r+s 1999, 375, 376; OLG Hamm r+s 2001, 150; Imbusch VersR 2001, 547, 552 ff. jew. m. w. Nachw.).

    Ob anders zu entscheiden wäre, wenn der Beklagte zu 2) beauftragt gewesen wäre, den Lkw der Klägerin zu beladen, und/oder diese Tätigkeit bereits sogar aufgenommen hätte (zu einer solchen Fallgestaltung vgl. OLG Karlsruhe r+s 1999, 375; Imbusch VersR 2001, 547, 551), kann dahin stehen; ein solcher Sachverhalt liegt hier nicht vor.

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2001 - 22 U 204/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

    Die Oberlandesgerichte Karlsruhe (7. Senat, Urt. v. 23.6.1999, NJW 2000, 295-297 = VersR 2000, 99, 100), Saarbrücken (Urt. v. 25.5.99, r + s 1999, 374, 375), Braunschweig (Urt. v. 8.7.1999, r + s 1999, 459) und Stuttgart (Urt. v. 2.11.1999, OLGR 2000, 70, 71) bejahen eine Einbeziehung des Unternehmers (ebenso Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 31 Rdnr. 84), wohingegen das OLG Karlsruhe (14. Senat, Urt. v. 30.6.1999, r + s 1999, 375, 376), Kater (in Kater/Leube, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII § 106 Rdnr. 16) und Lemcke (r + s 1999, 376, 377), letzterer mit gewichtigen Argumenten, eine Erstreckung der Haftungsprivilegierung auf den Unternehmer ablehnen.
  • OLG Bremen, 21.11.2006 - 3 U 55/06

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte; Privilegierung des nicht selbst auf der

    Aus diesem Ablauf ergibt sich, dass es sich bei der vom Kläger und dem Beklagten zu 2) am Unfalltage durchgeführten Ladetätigkeit nicht um lediglich beziehungslos nebeneinander vollzogene, parallel geleistete Tätigkeiten, sondern um ein notwendiges Miteinander im Arbeitsablauf handelte, bei dem sich die Arbeitsbereiche des Klägers und des Beklagten zu 2) zwangsläufig überschnitten und gegenseitige Rücksicht auf den Fortschritt der Tätigkeit des jeweils anderen genommen werden musste (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, r+s 1999, 375 für den vergleichbaren Fall des Abladens eines Lkw).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2000 - 13 U 253/99

    Zur Frage des Haftungsausschlusses bei Arbeitsunfall auf gemeinsamer

    in Recht und Schaden 1999, S. 374 f., OLG Karlsruhe Urt. v. 30.06.1999 - 14 U 234/98, abgedr.

    Aus letzterer Passage wird der Schluß gezogen, daß die Haftungsprivilegierung nur dem Versicherten als "Tätigen" zukommen soll (OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.06.1999 - 14 U 234/98 a.a.O., mit insoweit zustimmender Anmerk. v. Lemke, Recht und Schaden, S. 377, Kater/Leube a.a.O., Rz. 16), nicht jedoch dem entsprechenden Unternehmer.

  • OLG Köln, 19.07.2001 - 8 U 19/01

    Schadenersatzansprüche eines Arbeitgebers gegen den Unfallverursacher wegen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Mönchengladbach, 09.05.2000 - 6 O 427/99

    Anspruch des Unfallversicherers gegen Schädiger; Kosten der Heilbehandlung;

    Weitergehende rechtliche Beziehungen zwischen den Unternehmen, wie bei einer ARGE, also einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sind nicht erforderlich (vgl. OLG Stuttgart r+s 2000, 22; ähnlich OLG Karlsruhe r+s 1999, 373 und r+s 1999, 375; vgl. ferner OLG Saarbrücken r+s 1999, 374).

    b) Ob darüberhinaus zu verlangen ist, dass die Tätigkeit der Angehörigen der verschiedenen Unternehmen durch gemeinsame Absprachen, z.B. über die Benutzung von Gerüsten oder Maschinen oder über die Baustellenabsicherung, miteinander verknüpft sind (vgl. Lemcke r+s 1999, 376) oder dass die Baustelle in gemeinsamer Organisation und Verantwortung oder gewollter gemeinsamer Zielsetzung unterhalten wird (vgl. KassKomm/Ricke § 106 Rn. 5; von OLG Karlsruhe r+s 1999, 375, 376 offengelassen) kann dahingestellt bleiben.

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 1 U 205/13

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII

    Eine rechtliche Beziehung der beteiligten Unternehmen wird ebenso wenig vorausgesetzt wie eine vorübergehende Eingliederung oder aber Tätigkeit für das andere Unternehmen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Juni 1999, Az.: 14 U 234/98, RuS 1999, 375, Orientierungssatz 1 - zitiert nach juris).
  • KG, 09.07.2001 - 12 U 1397/00

    Gemeinsame Betriebsstätte; Arbeitsgemeinschaft Bau; ARGE; Risikosphäre;

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe in r + s 1999, 375.

    Da schon die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Haftungsausschlusses gemäß § 106 Abs. 3 3. Fall SGB VII nicht festgestellt werden können, bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob ein Haftungsausschluss nur dem Beklagten zu 1. zugute käme, oder auch der S Eisen-Metallverwertung GmbH als Halterin des vom Beklagten zu 1. geführten Lkws und damit im Ergebnis auch der Beklagten zu 2. als deren Haftpflichtversicherer (für eine Haftungsbefreiung auch des Drittunternehmers: OLG Karlsruhe, r + s 1999, 373 f.; OLG Saarbrücken, r + s 1999, 374; Jahnke, NJW 2000, 265; gegen eine Haftungsbefreiung des Drittunternehmers wenden sich unter Hinweis auf den Wortlaut des § 106 Abs. 3 SGB VII: OLG Karlsruhe, r + s 1999, 375, 376 mit zustimmender Anmerkung Lemcke, r + s 1999, 376, 377; Kater-Leube, Gesetzliche Unfallversicherung SGB VII § 106 Rdnr. 16).

  • OLG Hamm, 15.12.1999 - 13 U 116/99

    Enge Auslegung des Begriffs "gemeinsame Betriebsstätte" i. S. d. § 106 Abs. 3

    Die Rechtsprechung der Obergerichte zu diesem Problemkreis ist uneinheitlich (vgl. dazu OLG Braunschweig, r+s 1999, 459; OLG Karlsruhe, r+s 1999, 375 mit Anmerkung Lemcke; OLG Saarbrücken, r+s 1999, 374; OLG Karlsruhe, r+s 1999, 373; OLG Hamm r+s 1999, 463 und OLG Hamm r+s 1999, 200).
  • OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15

    Zur Frage wann eine gemeinsame Betriebsstätte bei Untätigkeit vorliegt

  • OLG Koblenz, 24.08.2020 - 12 U 469/19

    Begriff der "gemeinsamen Betriebsstätte" bei einem Unfall auf einer

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 4 U 8/00

    Gemeinsame Betriebsstätte bei Waldarbeiten - Haftungsprivileg zugunsten des

  • OLG Saarbrücken, 25.05.1999 - 7 U 894/98

    Haftungsbeschränkung nach § 106 Abs. 3 SGB VII - vorübergehende Verrichtung

  • ArbG Paderborn, 05.06.2000 - 3 Ca 1437/99

    Schadensersatzanspruch einer Arbeitnehmerüberlassung für die Verletzung eines

  • LG Ingolstadt, 14.04.2000 - 4 O 1360/99

    Arbeitsunfall: Haftungsausschluß und gemeinsame Betriebsstätte - Schadensersatz

  • AG Köln, 19.07.2001 - 117 C 87/01

    Anwendung der normierten Haftungsbeschränkungen auf die bei den Unternehmen

  • LG Saarbrücken, 08.10.1998 - 16 O 160/98

    Haftungsbeschränkung nach § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII - vorübergehende

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht