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   OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99   

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https://dejure.org/1999,2405
OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99 (https://dejure.org/1999,2405)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.1999 - 9 U 46/99 (https://dejure.org/1999,2405)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 9 U 46/99 (https://dejure.org/1999,2405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Diebstahlversicherung Stehlgutliste Rechtsstreitigkeit Obliegenheit Relevanz Kausalität Vertragsgefahr

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG § 6 III, VHB 92 §§ 31 Nr. 1 e, Nr. 3
    Diebstahlversicherung Stehlgutliste Rechtsstreitigkeit Obliegenheit Relevanz Kausalität Vertragsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Länge der einem geschädigten Versicherungsnehmer einzuräumenden Frist zur Erstellung einer Stehlgutliste; Ermöglichung einer zeitnahen Fahndung sowie Vorbeugung der Gefahr eines Aufbauschens des Schadens durch einen Versicherungsnehmer als Sinn und Zweck ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 3, VHB 92 §§ 31 Nr. 1e, Nr. 3
    Rechtsstreitigkeit der Einreichung der Stehlgutliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2000, 248
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 14.02.1995 - 9 U 298/94

    Verspätete Erstellung einer Stehlgutliste - Versicherung, Diebstahl, Relevanz,

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99
    Nur die Vorlage einer Stehlgutliste innerhalb kurzer Zeit erfüllt den Zweck der Obliegenheit des § 21 Nr. 1 c VHB 92, zum einen der Polizei eine Erfolg versprechende Fahndung nach den entwendeten Gegenständen zu ermöglichen, um den von dem Versicherer gegebenenfalls auszugleichenden Schaden zu vermindern und zum anderen, auch den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschung des Schadens zu erhöhen und somit die Vertragsgefahr zu mindern (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1996, 1055 (1056)).

    Soweit in Fällen der vorsätzlichen, aber folgenlosen Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten zusätzlich noch eine Belehrung des Versicherungsnehmers über den Eintritt der Leistungsfreiheit gefordert wird (vgl. dazu Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 34 Rn. 22), ist das für den vorliegenden Fall schon deshalb ohne Bedeutung, weil die Obliegenheit zur unverzüglichen Einreichung der Stehlgutliste konkret in § 21 Nr. 1 c VHB 92 festgelegt ist und vom Versicherungsnehmer daher bei Eintritt des Versicherungsfalles ohne eine vorherige Aufforderung durch den Versicherer mit entsprechender Belehrung spontan zu erfüllen ist (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1996, 1055 (1056)).

  • OLG Köln, 21.02.1995 - 9 U 248/94

    Verspätetes Einreichen einer Stehlgutliste; Kausalitätsgegenbeweis;

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99
    Die unverzügliche Einreichung der Stehlgutliste soll zum einen eine zeitnahe polizeiliche Fahndung nach dem Diebesgut ermöglichen, um den Schaden wenn möglich zu verringern, und zum anderen der Gefahr vorbeugen, dass der Versicherungsnehmer im nachhinein den Schaden aufbauscht, was durch eine frühzeitige Festlegung der abhanden gekommenen Sachen in der Stehlgutliste erschwert wird (OLG Köln r + s 1995, 148 f.).

    Dies hängt insbesondere von der Art des gestohlenen Guts ab (vgl. OLG Köln, r + s 1995, 148 f.), insbesondere von seiner Idividualisierbarkeit (Baumgärtl/Prölss, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 5, § 13 AERB 87, Rn. 5).

  • OLG Frankfurt, 22.05.1992 - 2 U 187/91

    Verletzung von Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99
    Die dem Geschädigten einzuräumende Frist zur Erstellung einer Stehlgutliste ist danach zu bemessen, wieviel Zeit er benötigt, um sie anzufertigen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 860 (861)).
  • OLG Hamm, 19.06.1991 - 20 U 32/91

    Verspätete Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99
    War sich die Klägerin insofern nicht sicher, binnen welcher Frist die Stehlgutliste vorzulegen war, hätte sie sich über ihre vertraglichen Pflichten informieren müssen, entweder durch Einsichtnahme in die Versicherungsbedingungen (vgl. OLG Hamm, VersR 1992, 489) oder durch Nachfragen bei dem Zeugen K.
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 4 U 114/08

    Rechtsfolgen des Unterlassens der Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei

    Zweck einer solchen Stehlgutliste ist es, zum einen der Polizei eine erfolgversprechende Fahndung nach den entwendeten Gegenständen zu ermöglichen, um den vom Versicherer gegebenenfalls auszugleichenden Schaden zu vermindern und zum anderen auch den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschung des Schadens zu erhöhen und somit die Vertragsgefahr zu mindern (OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/9, RuS 2000, 248).

    War die Klägerin in ihrer Vorlagepflicht gleichwohl nicht sicher, hätte sie sich hierüber informieren müssen, entweder durch Einsichtnahme in die Versicherungsbedingungen oder durch Rückfrage bei der Beklagten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 1991, 20 U 32/91, VersR 1992, 489; OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/99, aaO.).

    Dies hängt insbesondere von der Art der Diebesbeute ab, insbesondere von seiner Individualisierbarkeit (OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/99, aaO.).

  • OLG Nürnberg, 09.12.2009 - 8 U 1635/09

    Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung: Obliegenheitsverletzung durch verspätete

    Zweck einer solchen Stehlgutliste ist es, zum einen der Polizei eine erfolgversprechende Fahndung nach den entwendeten Gegenständen zu ermöglichen, um den vom Versicherer gegebenenfalls auszugleichenden Schaden zu vermindern, und zum anderen auch den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschung des Schadens zu erhöhen und somit die Vertragsgefahr zu mindern (OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/9, RuS 2000, 248).

    War die Klägerin in ihrer Vorlagepflicht gleichwohl nicht sicher, hätte sie sich hierüber informieren müssen entweder durch Einsichtnahme in die Versicherungsbedingungen oder durch Rückfrage bei der Beklagten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 1991, 20 U 32/91, VersR 1992, 489; OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/99, aaO.).

    Dies hängt insbesondere von der Art der Diebesbeute ab, insbesondere von seiner Individualisierbarkeit (OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/99, aaO.).

  • OLG Frankfurt, 05.10.2006 - 7 U 215/04

    Reisegepäckversicherung: Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Eintritt des

    Die Obliegenheit, unverzüglich eine Stehlgutliste bei der Polizei einzureichen, soll zum einen der raschen Sachfahndung dienen, zum anderen aber auch einem Aufbauschen des Schadens durch den Versicherungsnehmer vorbeugen (OLG Frankfurt NVersZ 2001, 37 ff. Rn 10 im juris-Ausdruck; OLG Köln NVersZ 2000, 531 f. Rn 43 im juris-Ausdruck; OLG Köln NVersZ 2000, 287 f. Rn 3 im juris-Ausdruck; OLG Hamm VersR 1995, 289 f. Rn 14 im juris-Ausdruck - jeweils zur Hausratversicherung; OLG Köln VersR 2005, 1531, 1532 und OLG Hamm VersR 1987, 153 - jeweils zur Reisegepäckversicherung).

    Jedenfalls wenn entwendete Gegenstände keine Massenware darstellen, kann nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, dass im Falle der unverzüglichen Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei eine Sachfahndung eingeleitet worden wäre und Erfolg gehabt hätte (OLG Köln VersR 2005, 1531, 1532 und NVersZ 2000, 287 f. Rn 14 im juris-Ausdruck; KG RuS 2003, 199, 201; OLG Frankfurt NVersZ 2001, 37 ff. Rn 13 im juris-Ausdruck m.weit.Nachw.; OLG Hamm VersR 1992, 489 f. Rn 20 im juris-Ausdruck; weiter gehend OLG Koblenz VersR 1988, 25, 26: selbst bei Massenware ist ein Fahndungserfolg nicht auszuschließen).

  • OLG Köln, 19.09.2000 - 9 U 41/00

    Unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste; Versicherung; Hausratversicherung;

    Er soll sich zum Schadenumfang frühzeitig festlegen müssen, um zu verhindern, dass er den Schaden nachträglich zu Unrecht aufbauscht (vgl. OLG Köln, Senat, r+s 2000, 248; OLGR 2000, 249, 250; r+s 1995, 147; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. § 21 VHB 84, Rn 5).

    Im übrigen hätte die Frage Anlass gegeben, bei Unklarheiten in den Versicherungsbedingungen nachzulesen (vgl. Senat, r+s 2000, 248).

  • LG Köln, 01.04.2004 - 24 O 328/03

    Unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste in der Hausratversicherung

    Bei durchaus alltäglichen Gegenständen, die gestohlen worden sein sollen, wozu man auch Schmucksachen zählen kann, ist ein Zeitraum von mehr als drei Wochen regelmäßig zu spät (so ausdrücklich OLG Köln, NVersZ 2000, 287).

    Ist der Schadensumfang - wie hier - jedoch streitig, so lässt sich gerade nicht feststellen, dass die verspätete Vorlage der Stehlgutliste keinen Einfluss auf den geltend gemachten Schaden hat (vgl. OLG Köln, NVersZ 2000, 287 [288]; LG Wiesbaden, r+s 1997, 299).

  • OLG Köln, 20.11.2007 - 9 U 82/07

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage unter dem Gesichtspunkt der

    Der Versicherungsnehmer soll sich zum Schadensumfang frühzeitig festlegen müssen, um zu verhindern, dass er den Schaden nachträglich zu Unrecht aufbauscht (vgl. OLG Köln, RuS 2000, 248 sowie NVersZ 2001, 90).
  • OLG Köln, 05.10.2010 - 9 U 76/10

    Begriff des Einbruchsdiebstahls

    Die Frist zur Vorlage der Liste ist auch danach zu bemessen, wie viel Zeit der Versicherungsnehmer zu ihrer Anfertigung benötigt, regelmäßig wird dies binnen weniger Tage zu bewerkstelligen sein (vgl. Senat, VersR 1996, 1534; Senat, r+s 2000, 248 und 339; Senat, VersR 2008, 819).
  • OLG Köln, 27.07.2004 - 9 U 54/04

    Anforderungen an eine Stehlgutliste

    Die unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste soll zum einen eine zeitnahe polizeiliche Fahndung nach dem Diebesgut ermöglichen, um den Schaden nach Möglichkeit zu verringern, und zum anderen der Gefahr vorbeugen, dass der Versicherungsnehmer im nachhinein den Schaden aufbauscht, was durch eine frühzeitige Festlegung der abhanden gekommenen Sachen in der Stehlgutliste erschwert wird (vgl. Senat NVersZ 2000, 287 m. w. N.).
  • OLG Köln, 29.04.2003 - 9 U 87/02

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen Verletzung der Pflicht zur

    Er soll sich zum Schadenumfang frühzeitig festlegen müssen, um zu verhindern, dass er den Schaden nachträglich zu Unrecht aufbauscht (vgl. Senat, NVersZ 2001, 29; NVersZ 2000, 287; OLGR 2000, 248 und 249, 250; r+s 1995, 147; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. § 21 VHB 84, Rn 5).
  • OLG Köln, 24.06.2003 - 9 U 21/01

    Antrag auf Feststellung einer Erledigung durch den Gläubiger aufgrund einer

    Die Stehlgutliste dient dazu, der Polizei eine gezielte Sachfahndung zu ermöglichen und bei Fahndungserfolg den Sachschaden gering zu halten sowie dem Schutz des Versicherers vor unberechtigter Inanspruchnahme (vgl Senat, r +s 2000, 248; 2000 339; NVersZ 2001, 29; Kolhosser in Prölss/Martin, a.a.O., § 13 AERB, Rn 3 ff).
  • OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung

  • LG Köln, 29.04.2004 - 24 O 192/03

    Nachweis eines versicherten Einbruchdiebstahls; Leistungsfreiheit einer

  • OLG Köln, 12.11.2002 - 9 U 33/02

    Anspruch eines Versicherten auf Entschädigung gegenüber einem Hausratversicherer

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2003 - 4 U 187/02

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungspflichten

  • SG Oldenburg, 18.11.2004 - S 41 AL 300/03
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